Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.11.2015 - 22 C 15.2265, 22 C 15.2346 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen; Verbindung der Beschwerdeverfahren zu gemeinsamer Entscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen; Verbindung der Beschwerdeverfahren zu gemeinsamer Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 11 K 14.01943
- VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 11 S 15.01075
- VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 11 S 15.1075
- VGH Bayern, 27.11.2015 - 22 C 15.2265, 22 C 15.2346
- VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
- VGH Bayern, 09.05.2016 - 22 ZB 15.2322
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 559
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187
In zwei Eigentumswohnungen aufgeteiltes Zweifamilienhaus
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2015 - 22 C 15.2265
Dies gilt selbst dann, wenn er neben einer behaupteten Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechte explizit eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG geltend macht, ohne jedoch die Höhe der insoweit befürchteten Einbußen hinreichend exakt zu quantifizieren (vgl. dazu jüngst BayVGH, B.v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2328
Streitwert, Drittanfechtungsklage, Nachbar, Windkraftanlage
Von diesem Ansatz geht der Verwaltungsgerichtshof - stets vorbehaltlich von Besonderheiten, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben - im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertbemessung auch dann aus, wenn neben der Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechte (hierauf bezieht sich die Nr. 2.2.2 des Streitwertkatalogs primär) eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG geltend gemacht wird, sich aber eine etwaige Wertminderung von Immobiliarvermögen des Rechtsschutzsuchenden - wie hier - nicht näher quantifizieren lässt (…vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8; BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - Rn. 6 f.).Denn die Anrufung der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit darf für Privatpersonen, die sich gegen die Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen (…vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8; BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - Rn. 8).
- VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248
Streitwert, Sofortvollzugsanordnung, Windkraftanlagengenehmigung, …
Von diesem Ansatz geht der Verwaltungsgerichtshof - stets vorbehaltlich von Besonderheiten, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben - im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertbemessung auch dann aus, wenn neben der Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechte (hierauf bezieht sich die Nr. 2.2.2 des Streitwertkatalogs primär) eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG geltend gemacht wird, sich aber eine etwaige Wertminderung von Immobiliarvermögen des Rechtsschutzsuchenden - wie hier - nicht näher quantifizieren lässt (…vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8; BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - Rn. 6 f.).Rn. 16 Es ist Aufgabe der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, durch eine maßvolle und berechenbare Streitwertbemessungspraxis darauf hinzuwirken, dass der Ausübung von finanziellem Druck auf Rechtsschutzsuchende, wie sie ihren Niederschlag im Schreiben der Beigeladenen vom 5. Februar 2015 gefunden hat, nicht Vorschub geleistet wird (vgl. BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 - Rn. 8 ff., 17).
- VG München, 24.08.2016 - M 1 SN 16.2024
Nachbarrechtsschutz gegen Windenergieanlage (Schattenwurf, 10-H-Regelung)
- VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 10 S 2037/17
Streitwert bei der Geltendmachung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Dritte bei …
Das schließt es freilich nicht aus, den Streitwert im Einzelfall gleichwohl nach der durch eine genehmigte Anlage verursachten Wertminderung eines Grundstücks zu bemessen, wenn gerade eine solche konkret geltend gemacht und entsprechend beziffert wird (vgl. Senatsbeschluss vom 17.07.2017 - 10 S 283/17 - BayVGH, Beschluss vom 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - NVwZ-RR 2016, 559). - VGH Bayern, 29.04.2016 - 22 C 16.439
Fortbildungsprüfung zum geprüften Betriebswirt - Streitwertfestsetzung
Für eine solchermaßen typisierende Betrachtungsweise bei der Streitwertberechnung spricht auch, dass wegen der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG die Anrufung eines Gerichts der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko verbunden sein darf (BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 25.04.2016 - 22 C 16.600
Streitwertfestsetzung bei Auftrennung eines Rechtsschutzgesuchs in mehrere …
Denn dieser Betrag, der sich aus den Empfehlungen in der Nummer 19.2 in Verbindung mit den Nummern 2.2.2 und 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt, bewirkt einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Interesse anwaltlicher Bevollmächtigter, für ihre Tätigkeit in solchen Verfahren auch dann ein noch angemessenes Entgelt zu erhalten, wenn eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) nicht abgeschlossen wurde, und dem aus der Ausstrahlungswirkung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG resultierenden Gebot, dass das Beschreiten des Verwaltungsrechtswegs für Privatpersonen, die sich gegen die behördliche Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen darf (vgl. zu letzterem BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - juris Rn. 8;… B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2248 - juris Rn. 8;… B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2328 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
Streitwert bei Aufspaltung von Rechtsschutzgesuchen
Denn dieser Betrag, der sich aus den Empfehlungen in der Nummer 19.2 in Verbindung mit den Nummern 2.2.2 und 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt, bewirkt einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Interesse anwaltlicher Bevollmächtigter, für ihre Tätigkeit in solchen Verfahren auch dann ein noch angemessenes Entgelt zu erhalten, wenn eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) nicht abgeschlossen wurde, und dem aus der Ausstrahlungswirkung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG resultierenden Gebot, dass das Beschreiten des Verwaltungsrechtswegs für Privatpersonen, die sich gegen die behördliche Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen darf (vgl. zu letzterem BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - juris Rn. 8;… B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2248 - juris Rn. 8;… B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2328 - juris Rn. 4).
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