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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25825
VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426 (https://dejure.org/2020,25825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.2020 - 22 CE 20.1426 (https://dejure.org/2020,25825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 2020 - 22 CE 20.1426 (https://dejure.org/2020,25825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überbrückungshilfe während der Corona-Pandemie

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.2159

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer entsprechenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426
    Die Empfehlung in Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs 2013, wegen der Vorläufigkeit einer Entscheidung im Verfahren nach § 123 VwGO den Streitwert zu mindern, kommt hier nicht zum Tragen, weil der Antragsteller eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (…vgl. auch BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 22 CE 15.1926 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 22 CE 15.1926

    Gestattung des vorübergehenden Betriebs eines erlaubnisbedürftigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426
    Die Empfehlung in Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs 2013, wegen der Vorläufigkeit einer Entscheidung im Verfahren nach § 123 VwGO den Streitwert zu mindern, kommt hier nicht zum Tragen, weil der Antragsteller eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 22 CE 15.1926 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.07.2025 - 21 ZB 24.820

    Ablehnung der Gewährung einer Überbrückungshilfe für Unternehmensverbund

    Rn. 26 g) Die Klägerin meint, die Auffassung, wonach unter einer Betriebstätte keinesfalls die außenwirksamen handelsrechtlichen und notariell beurkundeten Verhältnisse eines Unternehmens gemeint sein könnten, werde durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 25.08.2020 - 22 CE 20.1426) bestätigt.

    Es fehlt bereits an der Darlegung des abstrakten Rechtssatzes in der in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. August 2020 (Az. 22 CE 20.1426).

    Zudem war der Antragsteller im Verfahren 22 CE 20.1426 eine natürliche Person, so dass Erkenntnisse, die für einen solchen Antragsteller gelten, nicht auf eine juristische Person übertragen werden können.

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2021 - 12 U 107/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der …

    Dagegen dienen die Corona-Soforthilfen des Bundes (für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler) und die Überbrückungshilfen des Bundes und der Länder, die jedenfalls teilweise auch für den streitgegenständlichen Zeitraum gewährt wurden, nicht der Entschädigung eines Ertragsausfalls, sondern der Überbrückung von Liquiditätsengpässen der Unternehmen, die seit dem 01.03.2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind, sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen (vgl. BFH…, Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20 (AdV), juris Rn. 27; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.08.2020 - 22 CE 20.1426, juris Rn. 12).
  • VG München, 23.02.2024 - M 31 K 22.5466

    Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und …

    In diesem Zusammenhang führt auch der klägerseitige Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 25.8.2020 - 22 CE 20.1426) nicht weiter.

    Soweit der Senat darin letztlich insgesamt der Frage nachgeht, inwieweit der dortige Antragsteller "anspruchsberechtigt nach den Corona-Richtlinien" sei (BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 22 CE 20.1426 - juris Rn. 15), werden dabei - sprachlich womöglich verkürzt - die Richtlinien als Grundlage und Ausweis der maßgeblichen ständigen Zuwendungspraxis betrachtet.

  • OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung einer …

    Eine bloße Geschäfts(post)adresse reicht nach dem Sinn und Zweck der Überbrückungshilfen, ein Unternehmen, das nicht schon am 31. Dezember 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, sondern aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise in seiner Existenz bedroht ist, am Geschäftsort zu erhalten, jedenfalls nicht aus (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 25. August 2020 - 22 CE 20.1426 - , juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 04.04.2022 - 17 E 1163/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Unternehmerin auf Bewilligung und Auszahlung einer …

    § 123 VwGO den Streitwert zu mindern, kommt hier nicht zum Tragen, weil die Antragstellerin eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. August 2020, 22 CE 20.1426, Rn. 16, juris).
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