Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
GewO § 36 Abs. 1 Satz 1; ; BayVwVfG Art. 48 Abs. 4 Satz 1; ; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Industrie- und Handelskammern - Öffentlich bestellter Sachverständiger, Widerruf der öffentlichen Bestellung, Nachträglicher Wegfall der Eignung, Strafrechtliche Verurteilung als Anhaltspunkt für Eignungsmangel, Bedeutung der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil, ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wonach ist die "Eignung" eines Sachverständigen zu beurteilen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger im Bereich des Bauwesens; Rechtsschutz gegen Anordnung der sofortigen Vollziehung; Wahrung des formellen Begründungserfordernisses zum besonderen Interesse; Erfordernis der Eignung zur Sicherstellung der ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffentlich bestellte Sachverständige: Bestellungskörperschaften nehmen Überwachungsrolle ernst! (IBR 2004, 707)
Verfahrensgang
- VG München, 21.05.2004 - M 16 S 04.2492
- VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 242
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 639/90
Betrieb eines Bräunungsstudios an Sonn- und Feiertagen
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885
Das der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegende (vgl. BVerwG vom 26.6. 1990, GewArch 1990, 335) Tatbestandsmerkmal der "Eignung", mit dem über die bloße fachliche Kompetenz hinaus auch die der hohen Verantwortung entsprechende persönliche Integrität des Sachverständigen sichergestellt werden soll (BVerfG vom 25.3. 1992, BayVBl 1992, 493;… Bleutge in: Landmann/Rohmer, GewO, RdNr. 71 zu § 36 m.w.N.), wird für die Person des Antragstellers durch eine Reihe von Tatsachen, die entweder unstreitig feststehen oder in früheren Gerichtsverfahren rechtskräftig festgestellt worden sind, ernstlich in Frage gestellt. - OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89
Architekt; Charakterliche Mängel; Handelskammer; IHK; Bestellung zum …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885
Nach allgemeiner Auffassung können selbst Nichtvermögensdelikte, die ausschließlich im Rahmen der privaten Lebensführung begangen worden sind, je nach den Umständen des Einzelfalles durchgreifende Bedenken gegen die persönliche Eignung, insbesondere die charakterliche Zuverlässigkeit eines Sachverständigen begründen (vgl. OVG Lüneburg vom 17.6. 1991, GewArch 1991, 384/385; bestätigt durch BVerwG vom 15.11.1991, GewArch 1991, 64 [betr. Verkehrsdelikte]); Bleutge, a.a.O., RdNr. 77). - VGH Baden-Württemberg, 11.08.1986 - 6 S 958/86
Widerruf der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885
Weder das Verwaltungsverfahren noch das nachfolgende verwaltungsgerichtliche (Eil-) Verfahren sind grundsätzlich dazu bestimmt und geeignet, die inhaltliche Richtigkeit einer der grundsätzlichen Verwertung unterliegenden (§ 51 Abs. 1 BZRG) strafgerichtlichen Verurteilung nachträglich zu überprüfen (VGH BW vom 11.8. 1986, GewArch 1986, 329/330). - VG München, 11.06.2002 - M 16 K 00.4073
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885
a) Soweit das Verwaltungsgericht im angegriffenen Beschluss auf seine in einem früheren Klageverfahren über die Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik (rechtskräftiges Urteil vom 11. Juni 2002; M 16 K 00.4073, UA S. 14 - 16) getroffenen Feststellungen zur Persönlichkeitsstruktur des Antragstellers (Hang zu unsachlicher, herabsetzender Kritik; übersteigertes Selbstbewusstsein; mangelnde Kooperations- und Dialogbereitschaft) verwiesen und daraus auch für dessen Funktion als öffentlich bestellter Sachverständiger erhebliche Eignungsbedenken abgeleitet hat, fehlt in der Beschwerdebegründung bereits jede inhaltliche Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO); die pauschale Bezugnahme auf die im erstinstanzlichen Verfahren eingereichten Schriftsätze vermag dies nicht zu ersetzen.
- VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305
Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als …
Weder das Verwaltungsverfahren noch das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren sind grundsätzlich dazu bestimmt und geeignet, die inhaltliche Richtigkeit einer der grundsätzlichen Verwertung unterliegenden (§ 51 Abs. 1 BZRG) strafgerichtlichen Verurteilung nachträglich zu überprüfen (BayVGH, B.v. 19.7.2004 22 CS 04.1885, juris Rn.10; VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.8.1986, GewArch 1986, 329/330).Das darin nach dem objektiven Erklärungsgehalt liegende Eingeständnis strafrechtlichen Fehlverhaltens ist auch von der Verwaltungsbehörde zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 19.7.2004 a.a.O.); es wird im Nachhinein nicht bereits durch die Behauptung unbeachtlich, der Verurteilte habe, um eine andernfalls unter Umständen drohende Freiheitsstrafe zu verhindern, auf einen ihm zustehenden Freispruch verzichtet.
- VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
Widerruf einer Sachverständigenbestellung wegen Straftaten
Die zur öffentlichen Sachverständigenbestellung bzw. zu deren Widerruf zuständige Behörde darf in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil ausgehen; sie ist demgemäß in aller Regel nicht verpflichtet, Einwendungen des Betroffenen gegen den vom Strafrichter festgestellten Sachverhalt nachzugehen und weitere Sachaufklärung zu betreiben (Bay. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 22 CS 04.1885 -, juris; VGH Baden-Württemberg, GewArch 1986, 329;… Bleutge in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 36 Rdnr. 77 m.w.N.). - OVG Sachsen, 02.07.2024 - 6 B 11/24
Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mangels Zuverlässigkeit; …
Auch Straftaten, die keinen Zusammenhang mit der Prüftätigkeit aufweisen, können je nach den Umständen des Einzelfalls durchgreifende Bedenken gegen die persönliche Eignung, insbesondere gegen die erforderliche charakterliche Zuverlässigkeit begründen (zum Widerruf der Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: BVerwG, Beschl. v. 15. November 1991 - 1 B 136.91 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Juli 2004 - 22 CS 04.1885 -, juris Rn. 9;… NdsOVG, Urt. v. 17. Juni 1991 - 8 L 35/89 -, juris Rn. 6 ff.).
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