Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.11.2006 - 22 CS 06.2906 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen
Im Hinblick auf die Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ist eine mündliche Verhandlung auch nicht zur Sicherstellung des rechtlichen Gehörs des Antragstellers angezeigt (vgl. zum Ganzen Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2006 - 22 CS 06.2906 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 10.02.2022 - 14 CS 21.2264
Zum Anspruch auf mündliche Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtschutz …
Im Hinblick auf § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ist eine mündliche Verhandlung auch nicht zur Sicherstellung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) des Antragstellers angezeigt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 27.11.2006 - 22 CS 06.2906 - juris Rn. 3), weil sich aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich kein Anspruch auf mündliche Verhandlung ergibt (vgl. nur BVerfG, B.v. 8.2.1994 - 1 BvR 765/89 u.a. - BVerfGE 89, 381/391), zumal der Antragsteller von den ihm eröffneten Möglichkeiten zur Beschwerdebegründung und zur Erwiderung auf das Vorbringen des Antragsgegners durch seine Bevollmächtigten Gebrauch gemacht hat (vgl. Schriftsätze vom 22.9.2021, 25.10.2021, 3.11.2021 und 25.11.2021).
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