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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41567
VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049 (https://dejure.org/2016,41567)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.11.2016 - 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049 (https://dejure.org/2016,41567)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. November 2016 - 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049 (https://dejure.org/2016,41567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 15 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3b Abs. 2 und 3 UVPG, § 3c UVPG
    Immissionsschutzrecht: Änderung des Standorts einer Anlage kann auch lediglich anzeigepflichtig nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BImSchG sein | Verfahrensrechtliche Einordnung der nachträglichen Änderung einer immissionsschutz-rechtlichen Anlage; Nachträgliche Kumulation von ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Geringfügige Verschiebung des Standorts einer WEA als Änderungsgenehmigung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 15 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3b Abs. 2 und 3 UVPG, § 3c UVPG
    Immissionsschutzrecht: Änderung des Standorts einer Anlage kann auch lediglich anzeigepflichtig nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BImSchG sein | Verfahrensrechtliche Einordnung der nachträglichen Änderung einer immissionsschutz-rechtlichen Anlage; Nachträgliche Kumulation von ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 15 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3b Abs. 2 und 3 UVPG, § 3c UVPG
    Immissionsschutzrecht: Änderung des Standorts einer Anlage kann auch lediglich anzeigepflichtig nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BImSchG sein | Verfahrensrechtliche Einordnung der nachträglichen Änderung einer immissionsschutz-rechtlichen Anlage; Nachträgliche Kumulation von ...

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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    In rechtlicher Hinsicht kann unentschieden bleiben, ob die Existenz eines gemeinsamen Einspeisepunkts - sollte er hier bestehen - ausreicht, um zwischen mehreren Windkraftanlagen jenen räumlich-betrieblichen Zusammenhang in Gestalt eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs aufeinander bejahen zu können, wie er nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 (4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 25 f.) und vom 17. Dezember 2015 (…4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361 Rn. 18 ff.) erforderlich ist, um Anlagen als einen Fall der "nachträglichen Kumulation" von Vorhaben ansehen zu können.

    Eine etwaige Nutzung vorhandener Wege auch für den Bau der Windkraftanlage 6 kann entgegen dem Vorbringen, das in Abschnitt II des Schriftsatzes der Bevollmächtigten der Antragstellerin vom 28. Oktober 2016 anklingt, schon deshalb nicht ausreichen, weil unter dieser Voraussetzung auch Vorhaben, "die beziehungslos und gleichsam zufällig nebeneinander verwirklicht werden" (BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 25), deren Umweltauswirkungen sich jedoch überlagern, in den meisten Fällen von der Kumulationsregelung des § 3b UVPG erfasst würden.

    Der Umstand, dass die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ("UVP-Richtlinie";… ABl Nr. L 26 vom 28.1.2012, S. 1) die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgehend an ein konkretes "Projekt" knüpft, würde auf diese Weise unterlaufen (vgl. zur limitierenden Funktion des Projektbezugs der UVP-Richtlinie BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 25).

    Rn. 28 Die Notwendigkeit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach der Nummer 1.6.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung lässt sich auch nicht mit der Begründung bejahen, dem Rechtsstandpunkt, den das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 18. Juni 2015 (4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219) und vom 17. Dezember 2015 (4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361) eingenommen hat, sei - generell oder auch nur in Ansehung von Windkraftanlagen - nicht zu folgen.

    Zu dem jetzigen diesbezüglichen Vorbringen ist ergänzend anzumerken, dass die Ausführungen in der Randnummer 23 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 (4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138), auf die das Urteil des gleichen Gerichts vom 18. Juni 2015 (4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 15) Bezug nimmt, entgegen der Behauptung der Antragstellerin keineswegs allein die Frage zum Gegenstand haben, ob die im erstgenannten Verfahren streitgegenständliche Erweiterung des Vorfelds eines Flughafens einer behördlichen Zulassungsentscheidung bedurfte.

    Rn. 29 Soweit in Abschnitt I der Zuschrift der Antragstellerbevollmächtigten vom 28. Oktober 2016 außerdem die Unvereinbarkeit des im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 (4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219) eingenommenen Standpunkts mit dem Recht der Europäischen Union behauptet wird, genügt es, darauf hinzuweisen, dass diese Frage in der Randnummer 25 der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich erörtert und u. a. mit dem Argument bejaht wurde, der Projektbezug der UVP-Richtlinie erlaube eine Einschränkung der Vorprüfungspflicht bei Anlagen, die sich zwar hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen überschneiden, die jedoch beziehungslos und gleichsam zufällig nebeneinander verwirklicht werden, so dass sie m.a.W. kein zusammengehöriges "Projekt" bilden.

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    Rn. 33 Zu der durch die Vorschriften des Immissionsschutzrechts geschützten "Nachbarschaft" gehören u. a. nur die Eigentümer solcher Grundstücke, die im Einwirkungsbereich der zu beurteilenden Anlage(n) liegen (grundlegend BVerwG, U. v. 22.10.1982 - 7 C 50.78 - DVBl 1983, 183).

    Rn. 34 Zur durch die Vorschriften des Immissionsschutzrechts geschützten Nachbarschaft kann zwar auch der Eigentümer eines Außenbereichsgrundstücks gehören, wenn dieses derart im Einwirkungsbereich der Anlage liegt, dass es durch diese in einer durch § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG missbilligten Weise betroffen sein kann (BVerwG, U. v. 22.10.1982 - 7 C 50.78 - DVBl 1983, 183).

    Ein zur Klage berechtigendes Nachbarschaftsverhältnis i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ist aber nur dann gegeben, wenn die Betroffenen den Einwirkungen einer Anlage nicht nur gelegentlich, sporadisch, sondern über eine gewisse Dauer ausgesetzt sind (BVerwG, U. v. 22.10.1982 - 7 C 50.78 - DVBl 1983, 183).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    In rechtlicher Hinsicht kann unentschieden bleiben, ob die Existenz eines gemeinsamen Einspeisepunkts - sollte er hier bestehen - ausreicht, um zwischen mehreren Windkraftanlagen jenen räumlich-betrieblichen Zusammenhang in Gestalt eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs aufeinander bejahen zu können, wie er nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 (…4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 25 f.) und vom 17. Dezember 2015 (4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361 Rn. 18 ff.) erforderlich ist, um Anlagen als einen Fall der "nachträglichen Kumulation" von Vorhaben ansehen zu können.

    Da die Anlage 6 im Gebiet der Gemeinde Hettstadt liegt, vermöchte insbesondere die "werbende" und initiierende Tätigkeit, die die Beigeladene ausweislich der als Anlagen zum Schreiben der Bevollmächtigten der Antragstellerin vom 28. Oktober 2016 eingereichten Presseveröffentlichungen in bestimmten unterfränkischen Gemeinden, zu denen Hettstadt nach Aktenlage jedoch nicht gehörte, zugunsten der Errichtung von Windkraftanlagen entfaltet hat, die Bejahung eines wirtschaftlichen Zusammenhangs ungeachtet des Umstands nicht zu rechtfertigen, dass hierfür bereits ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten genügt (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361 Rn. 18).

    Rn. 28 Die Notwendigkeit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach der Nummer 1.6.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung lässt sich auch nicht mit der Begründung bejahen, dem Rechtsstandpunkt, den das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 18. Juni 2015 (4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219) und vom 17. Dezember 2015 (4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361) eingenommen hat, sei - generell oder auch nur in Ansehung von Windkraftanlagen - nicht zu folgen.

  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 22 CS 16.1078

    "Änderung" und "Erweiterung" bei Windkraftvorhaben

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    In ihrer Zuschrift vom 28. Oktober 2016 haben die Bevollmächtigten der Antragstellerin ihre dem beschließenden Senat bereits aus dem Verfahren 22 CS 16.1078 bekannte Auffassung wiederholt und vertieft, die Errichtung von Windkraftanlagen, die zu Bestandsanlagen in der Weise hinzutreten, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder sie aneinander angrenzen, stelle sich stets als die Erweiterung eines bestehenden Vorhabens, nicht aber als ein Fall der nachträglichen Kumulation von Vorhaben dar, so dass die vom Bundesverwaltungsgericht für Fälle nachträglicher Kumulation aufgestellten Voraussetzungen nicht einschlägig seien.

    Diesem Rechtsstandpunkt ist der Senat bereits im Beschluss vom 4. Juli 2016 (22 CS 16.1078 - juris Rn. 19 bis 22) entgegengetreten.

    Zu einer Korrektur der im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 2016 (22 CS 16.1078 - juris Rn. 20) dargestellten Kriterien für die Abgrenzung zwischen der Neuerrichtung einer vom Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfassten Anlage und der Erweiterung einer Bestandsanlage gibt das jetzige Vorbringen der Antragstellerin deshalb keinen Anlass.

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    Zu dem jetzigen diesbezüglichen Vorbringen ist ergänzend anzumerken, dass die Ausführungen in der Randnummer 23 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 (4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138), auf die das Urteil des gleichen Gerichts vom 18. Juni 2015 (…4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 15) Bezug nimmt, entgegen der Behauptung der Antragstellerin keineswegs allein die Frage zum Gegenstand haben, ob die im erstgenannten Verfahren streitgegenständliche Erweiterung des Vorfelds eines Flughafens einer behördlichen Zulassungsentscheidung bedurfte.

    In der Randnummer 23 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 (a. a. O.) wird vielmehr auch ausdrücklich festgehalten, dass sich die Frage, ob die Änderung oder Erweiterung eines Vorhabens im Sinn des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (konkret: nach § 3e Abs. 1 UVPG) inmitten steht, anhand des einschlägigen deutschen materiellen Rechts beurteilt.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    In Ansehung von Geräuschimmissionen wird der Umfang des "Einwirkungsbereichs" in einer auch die Gerichte grundsätzlich bindenden Weise (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 Rn. 12) durch die Nummer 2.2 TA Lärm bestimmt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles, die in der Beschwerdebegründung nicht geltend gemacht werden, aber entfaltet eine Windkraftanlage typischerweise dann keine optisch bedrängende Wirkung auf die Nutzer eines Wohnanwesens, wenn sie von diesem Gebäude einen Abstand wahrt, der mindestens das Dreifache ihrer Gesamthöhe erreicht (vgl. grundlegend OVG NRW, U. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 - DVBl 2006, 1532/1534 f.;… siehe z. B. ferner BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - juris Rn. 35;… B. v. 25.11.2015 - 22 ZB 15.2309 - Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 10 B 671/02

    Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    Es können daher allenfalls auf Mischgebietsniveau geminderte Schutzansprüche bestehen (vgl. z. B. OVG NW, B. v. 13.5.2002 - 10 B 671/02 - GewArch 2002, 384 ff).
  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles, die in der Beschwerdebegründung nicht geltend gemacht werden, aber entfaltet eine Windkraftanlage typischerweise dann keine optisch bedrängende Wirkung auf die Nutzer eines Wohnanwesens, wenn sie von diesem Gebäude einen Abstand wahrt, der mindestens das Dreifache ihrer Gesamthöhe erreicht (vgl. grundlegend OVG NRW, U. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 - DVBl 2006, 1532/1534 f.; siehe z. B. ferner BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - juris Rn. 35;… B. v. 25.11.2015 - 22 ZB 15.2309 - Rn. 10).
  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 22 C 16.600

    Streitwertfestsetzung bei Auftrennung eines Rechtsschutzgesuchs in mehrere …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
    Da es nicht zum Nachteil der Antragstellerin ausschlagen darf, dass das Verwaltungsgericht ihr einheitliches Rechtsschutzgesuch nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO ohne sachlich rechtfertigenden Grund in zwei gesonderte Verfahren aufgespalten hat (…vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.4.2016 - 22 C 16.601 u. a. - juris Rn. 12 f.; B. v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u. a. - juris Rn. 12 f.), ist es geboten, den Streitwert der beiden Beschwerdeverfahren bis zur Verbindung lediglich in Höhe der Hälfte des ansonsten angemessenen Betrages von 7.500 Euro festzusetzen.
  • VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601

    Streitwert bei Aufspaltung von Rechtsschutzgesuchen

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 ZB 15.2309

    Immissionsschutz, Windkraftanlage, Drittanfechtungsklage, Darlegungsgebot, …

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604

    Windkraftanlagen; Nachbarklage; UVPG-Vorprüfung fehlerhaft; fehlerhafte Prüfung …

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist …

  • VG Augsburg, 10.02.2017 - Au 4 K 16.525

    Beseitigungsanordnung bezüglich Stadel im Außenbereich

  • VGH Bayern, 15.09.2026 - 15 N 24.499

    Normenkontrolle, Gewerbegebiet, Abwägung, Schutzwürdigkeit eines Wohnhauses im …

    Dies ist abwägungsgerecht und nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 22 CS 16.2048 - juris Rn. 35;… B.v. 9.2.2022 - 15 ZB 21.2915 - juris Rn. 6;… B.v. 15.12.2004 - ZB 04.1929 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16

    Gebot der Rücksichtnahme bei Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich

    Aufgrund der dort privilegierten Nutzungen müssen Eigentümer von Außenbereichsgrundstücken grundsätzlich mit der Verwirklichung "lästiger" Anlagen in der Umgebung rechnen, so dass allenfalls auf Mischgebietsniveau geminderte Schutzansprüche bestehen - tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) gemäß Nr. 6.1 Buchst. b TA Lärm ( VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 07.06.2016 - 3 S 250/16 -, juris, Rn. 57 ; Bay. VGH, Beschluss vom 02.11.2016 - 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049 -, juris, Rn. 35).
  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete" …

    Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat sämtliche Kriterien der Anlage 2 zum UVPG - Merkmale der Vorhaben (Nummer 1), Standort der Vorhaben (Nummer 2) und Merkmale der möglichen Auswirkungen (Nummer 3) - in den Blick zu nehmen, während die standortbezogene Vorprüfung für Vorhaben mit geringer Größe oder Leistung lediglich besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nummer 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien zu berücksichtigen hat (OVG Koblenz…, Urteil vom 20. September 2018 - 8 A 11958/17, Rn. 72, juris; OVG Münster…, Urteil vom 18. Mai 2017 - 8 A 975/15, Rn. 72, 79, juris;VGH München, Beschluss vom 2. November 2016 - 22 CS 16.2048, Rn. 30, juris; VG Kassel…, Beschluss vom 4. April 2016 - 1 L 2532/15.KS , Rn. 71 ff., juris;… Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 3c UVPG, 41. EL 2003, Rn. 36).
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