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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24288
VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302 (https://dejure.org/2023,24288)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.2023 - 22 CS 23.1302 (https://dejure.org/2023,24288)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 2023 - 22 CS 23.1302 (https://dejure.org/2023,24288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ArbzG § 9, § 13 Abs. 5
    Rechtmäßige Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 13 Abs. 5
    Antrag eines Arbeitnehmers und Betriebsratsmitglieds gegen die Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
    Rn. 20 1.2 Die vom Antragsteller angeführten Gründe für das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für seine Klage erfüllen bereits nicht die Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (…vgl. zum vergleichbaren [hierzu Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 22b] Darlegungsgebot nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO BayVGH, B.v. 24.4.2023 - 3 ZB 23.484 - juris Rn. 4; B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99

    Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
    Rn. 24 1.2.4 Mit seinem Vorbringen, die Aufhebung des angefochtenen Bescheids würde Anlass zu einer Änderung der Betriebsvereinbarung geben und die antragsgemäße Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung würde den Antragsgegner dazu veranlassen, zu prüfen, ob gegen eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen durch die Beigeladene behördlich vorgegangen werden solle, zitiert der Antragsteller offensichtlich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 19.9.2000 - 1 C 17.99 - juris Rn. 13), ohne aber näher zu erläutern, weshalb im vorliegenden Fall aus den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auf das Bestehen eines Rechtschutzbedürfnisses für die Klage gegen den Bescheid vom 13. März 2023 geschlossen werden könnte.
  • OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21

    Sonntagsarbeit; Callcenter; Gewerkschaft; Ausnutzung der Betriebszeiten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
    Vielmehr dient die Norm schon ausweislich ihres Wortlauts der Sicherung der Beschäftigung und damit der Verwirklichung des Sozialstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG), das als gleichrangiges Verfassungsgebot Einschränkungen des Sonn- und Feiertagsschutzes grundsätzlich rechtfertigen kann (vgl. SächsOVG, B.v. 16.8.2021 - 6 B 63/21 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 22 B 98.1524
    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
    Rn. 19 1.1 Bezüglich des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats (v. 29.6.1999 - 22 B 98.1524 - juris Rn. 22) ausgeführt, dass dann, wenn arbeitsrechtlich oder auf andere Weise sichergestellt ist, dass die Beigeladene Sonn- und Feiertagsarbeit zumindest für den Antragsteller nicht einführt, das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage gegen den Bescheid vom 3. März 2023, der nach § 13 Abs. 5 ArbZG in näher bestimmten Umfang Sonn- und Feiertagsarbeit genehmigt, nicht bestehe.
  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.484

    Besoldungseinbußen eines Beamten bei einem Bundeslandwechsel - erfolgloser …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
    Rn. 20 1.2 Die vom Antragsteller angeführten Gründe für das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für seine Klage erfüllen bereits nicht die Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. zum vergleichbaren [hierzu Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 22b] Darlegungsgebot nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO BayVGH, B.v. 24.4.2023 - 3 ZB 23.484 - juris Rn. 4;… B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 10 CS 21.934

    Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung/Aufenthaltsbeschränkung - erfolglose …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
    Rn. 42 2.5 Mit der pauschalen Bezugnahme auf die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Beweisangeboten wird der Antragsteller den Auseinandersetzungs- und Darlegungserfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ebenfalls nicht gerecht (…vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 10 CE 21.2473 - juris Rn. 14; B.v. 4.5.2021 - 10 CS 21.934 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 10 CE 21.2473

    Reiseunfähigkeit mit Blick auf die geltend gemachten Bedenken gegen die konkrete …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
    Rn. 42 2.5 Mit der pauschalen Bezugnahme auf die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Beweisangeboten wird der Antragsteller den Auseinandersetzungs- und Darlegungserfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ebenfalls nicht gerecht (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 10 CE 21.2473 - juris Rn. 14;… B.v. 4.5.2021 - 10 CS 21.934 - juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24

    Ausnahmebewilligung von Sonntagsarbeit; Ausnahmebewilligung von Feiertagsarbeit; …

    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat der Senat angenommen, Unzumutbarkeit erfordere nicht, dass die Beeinträchtigung zu einer Existenzgefährdung des Betriebs führe, sondern es reiche aus, wenn prognostisch davon auszugehen sei, dass sich die betriebliche Situation des Antragstellers infolge der Minderung von Absatz- oder Vertragschancen auf absehbare Zeit deutlich verschlechtern werde und er durch die Beeinträchtigung Gefahr laufe, entscheidende Marktanteile und damit auf Dauer auch Arbeitsplätze einzubüßen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2021 - 6 B 63/21 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. auch zur Gegenansicht;… ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 -, juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 5. September 2023 - 22 CS 23.1302 -, juris Rn. 35).
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