Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung; notwendige Aufwendungen des Antragstellers; Kosten für hydrogeologisches Privatgutachten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 165; VwGO § 162 Abs. 1
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung; notwendige Aufwendungen des Antragstellers; Kosten für hydrogeologisches Privatgutachten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten eines vom Antragsteller eines Normenkontrollantrags gegen die Gültigkeit einer Wasserschutzgebietsverordnung beauftragten Sachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- meidert-kollegen.de
(Entscheidungsbesprechung)
Waffengleichheit für Grundstückseigentümer (RA Josef Deuringer)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 18.04.1996 - 2 C 94.1431
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.;… BVerwG vom 11.4.2001, a.a.O.).
Grundsätzlich sind der obsiegenden Partei die Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Privatgutachtens in voller Höhe zu ersetzen, da es in aller Regel unbillig wäre, eine Partei trotz ihres Obsiegens (bzw. teilweisen Obsiegens) mit für sie unvermeidbaren Kosten zu belasten (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.).
- VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014
CSU gewatscht
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406
Dies wird unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 weiter ausgeführt.Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
- VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406
Die Gegenpartei kann nicht damit rechnen, mit schlichtem Bestreiten oder bloßen Behauptungen die Einschätzungen des Wasserwirtschaftsamts widerlegen zu können (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 Az. 22 C 00.1767).Gründe der Waffen- oder Chancengleichheit lassen die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.).
- BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 9 E 572/16
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Beteiligten für Privatgutachten; …
Rn. 20 Vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 24. September 2008 - 22 M 08.2406 -, juris Rdnr. 15 m. w. N.; Kunze, in: Posser / Wolf, VwGO - Kommentar, 2. Auflage 2014, § 162 Rdnr. 58b m. w. N. - VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine …
- VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen …
Die Waffen- oder Chancengleichheit lässt die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (…BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406, vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 und vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300). - VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
Notwendige Aufwendungen des beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung
Rn. 14 Der Verwaltungsgerichtshof hat in wasserrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei Normenkontrollanträgen gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung, für Antragsteller anerkannt, dass Gründe der Waffen- und Chancengleichheit die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen lassen (vgl. z.B. BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699).
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