Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung; notwendige Aufwendungen des Antragstellers; Kosten für hydrogeologische Stellungnahmen, Isotopenuntersuchungen und fachlichen Beistand außerhalb der mündlichen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 162 Abs. 1; VwGO § 165
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung; notwendige Aufwendungen des Antragstellers; Kosten für hydrogeologische Stellungnahmen, Isotopenuntersuchungen und fachlichen Beistand außerhalb der mündlichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten neben den Gerichtskosten; Voraussetzungen der Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07
Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Denn nur dann kann es überhaupt seinen Zweck erfüllen, das Gericht durch qualifizierten Beteiligtenvortrag zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen zu veranlassen (vgl. OVG NRW vom 4.1.2008 NVwZ-RR 2008, 503 m.w.N.; VGH BW vom 8.5.2001 NVwZ-RR 2002, 315 m.w.N.;… Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 4 zu § 162 m.w.N.).Soweit von einem Fachbeistand nur gegenüber einem Prozessbeteiligten oder dessen Bevollmächtigten schriftlich oder mündlich Stellungnahmen abgegeben wurden, stellen diese als bloße Vorbereitungshandlungen keine im Sinne des Gesetzes notwendigen Auslagen dar (OVG NRW vom 4.1.2008 a.a.O.; BayVGH vom 29.10.2002 NVwZ-RR 2003, 603).
Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. OVG NRW vom 4.1.2008 a.a.O.;… VGH BW vom 8.5.2001 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Denn nur dann kann es überhaupt seinen Zweck erfüllen, das Gericht durch qualifizierten Beteiligtenvortrag zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen zu veranlassen (vgl. OVG NRW vom 4.1.2008 NVwZ-RR 2008, 503 m.w.N.; VGH BW vom 8.5.2001 NVwZ-RR 2002, 315 m.w.N.;… Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 4 zu § 162 m.w.N.).Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (…vgl. OVG NRW vom 4.1.2008 a.a.O.; VGH BW vom 8.5.2001 a.a.O.).
- VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Die Gegenpartei kann nicht damit rechnen, mit schlichtem Bestreiten oder bloßen Behauptungen die Einschätzungen des Wasserwirtschaftsamts widerlegen zu können (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 Az. 22 C 00.1767).Gründe der Waffen- oder Chancengleichheit lassen die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406).
- VGH Bayern, 18.04.1996 - 2 C 94.1431
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.;… BVerwG vom 11.4.2001 a.a.O.; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).
- BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919). - BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06
Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (…BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.;… BVerwG vom 11.4.2001 a.a.O.; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453). - VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014
CSU gewatscht
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919). - VGH Bayern, 29.10.2002 - 20 C 01.2951
Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für die Beauftragung von Sachbeiständen; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Soweit von einem Fachbeistand nur gegenüber einem Prozessbeteiligten oder dessen Bevollmächtigten schriftlich oder mündlich Stellungnahmen abgegeben wurden, stellen diese als bloße Vorbereitungshandlungen keine im Sinne des Gesetzes notwendigen Auslagen dar (…OVG NRW vom 4.1.2008 a.a.O.; BayVGH vom 29.10.2002 NVwZ-RR 2003, 603). - VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Gründe der Waffen- oder Chancengleichheit lassen die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (…BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406).
- VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen …
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).Die Waffen- oder Chancengleichheit lässt die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen, wobei weiterhin grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (…BayVGH vom 26.7.2000 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406, vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 und vom 29.3.2011 Az. 22 M 11.300).
Maßgeblich ist vielmehr, dass die Antragsteller bei verständiger Würdigung davon ausgehen konnten, dass die von ihrem privaten Sachverständigenbüro begutachteten Fragen gegebenenfalls entscheidungserheblich sein können (vgl. BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 24.7.2008 Az. 4 KSt 1008/07 u.a. m.w.N.).
- VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
Notwendige Aufwendungen des beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014 u.a.) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (vgl. z.B. auch BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).Die Kosten für ein von einem Beteiligten eingeholtes privates Gutachten sind jedoch von vornherein nur erstattungsfähig, wenn dieses Gutachten vom Beteiligten im Gerichtsverfahren auch vorgelegt worden ist (vgl. BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699 m.w.N.).
Rn. 14 Der Verwaltungsgerichtshof hat in wasserrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei Normenkontrollanträgen gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung, für Antragsteller anerkannt, dass Gründe der Waffen- und Chancengleichheit die Einholung privater Sachverständigengutachten in begrenztem Umfang als nötig erscheinen lassen (vgl. z.B. BayVGH vom 24.9.2008 Az. 22 M 08.2406 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699).
- OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18
Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigen
Das ist im Hinblick auf den durch Fachgutachten geprägten Prozessstoff und das Gewicht behördlicher Stellungnahmen im Wasserrecht (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 -, juris Rn. 12) von erheblicher Bedeutung.Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (…vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5;… Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008, a. a. O., Rn. 13).
- OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige; Einführung …
Soweit von einem Fachbeistand nur gegenüber einem Prozessbeteiligten oder dessen Bevollmächtigten schriftlich oder mündlich Stellungnahmen abgegeben wurden, stellen diese als bloße Vorbereitungshandlungen keine im Sinne des Gesetzes notwendigen Auslagen dar (…OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.1.2008, a.a.O.; ferner BayVGH, Beschl. v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 -, juris). - VGH Bayern, 07.04.2022 - 8 M 22.584
Erstattung von Aufwendungen für zwei Privatgutachten
Denn nur dann kann es überhaupt seinen Zweck erfüllen, das Gericht durch qualifizierten Beteiligtenvortrag zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen zu veranlassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 - BayVBl 2009, 738 = juris Rn. 13 m.w.N.). - VG München, 17.01.2014 - M 1 M 13.5774
Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der Kosten für …
Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (…ganz h.M., vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 - juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 4.1.2008 - 8 E 1152/07 - NVwZ-RR 2008, 503; BayVGH, B.v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 - juris Rn. 13).
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