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| VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 NE 17.526 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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LadSchlG § 14 ; VwGO § 47 Abs. 6
Rechtmäßige Außervollzugsetzung einer Verordnung zur sonntäglichen Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass des Turamichele-Festes
- rechtsportal.de
VwGO § 47 Abs. 6
Auf § 14 LadSchlG gestützte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen; erfolgreicher Normenkontrollantrag von Arbeitnehmerorganisationen; noch ausstehende Rechtskraft des im Normenkontrollverfahren erlassenen Urteils; Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO auf ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßige Außervollzugsetzung einer Verordnung zur sonntäglichen Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass des Turamichele-Festes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 N 17.527
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatages …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 NE 17.526
Die Gesichtspunkte, die nach Auffassung der Antragsteller die Rechtswidrigkeit der verfahrensgegenständlichen Verordnung nach sich ziehen, stimmen mit denen überein, auf die sie den am 13. März 2017 eingereichten Antrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gestützt haben, u. a. diese Verordnung für unwirksam zu erklären (Verfahren 22 N 17.527).Rn. 11 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten des vorliegenden Rechtsstreits und des Normenkontrollverfahrens 22 N 17.527 verwiesen.
Rn. 13 Diese Gründe ergeben sich daraus, dass der Verwaltungsgerichtshof im Normenkontrollverfahren 22 N 17.527 die sichere Überzeugung gewonnen hat, dass die Verordnung vom 30. Januar 2017 mit höherrangigem Recht nicht in Einklang steht.
Ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung bestünde diese Klarheit nicht, da das in der Sache 22 N 17.527 erlassene Urteil mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision angegriffen werden kann.
Zugleich käme es bei einem Absehen vom Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung an jenem Tag, falls das in der Sache 22 N 17.527 ergangene Urteil bis dahin nicht rechtskräftig geworden sein sollte, zu der von den Antragstellern in nachvollziehbarer Weise befürchteten Beeinträchtigung ihres Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG.
- VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378
Eilverfahren gegen die Gewinnspielsatzung
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 NE 17.526
Hat das Gericht die Norm, hinsichtlich derer der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO begehrt wird, bereits in einem Hauptsacheverfahren überprüft und ist es hierbei zu dem Ergebnis gelangt, dass sie keinen Bestand haben kann, so ist auch unter Berücksichtigung des strengen Maßstabs, der bei Entscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO anzuwenden ist (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 27 m.w.N.), ihre Außervollzugsetzung jedenfalls dann dringend geboten, wenn die im Hauptsacheverfahren vorgenommene gerichtliche Rechtsanwendung - wie hier - auf einer nicht zweifelhaften Tatsachengrundlage beruht und sie sich auf eine eindeutige verfassungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung stützen kann (…vgl. zur regelmäßig gebotenen Stattgabe eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO in Fällen offensichtlicher Ungültigkeit der verfahrensgegenständlichen untergesetzlichen Norm BayVGH, B.v. 1.7.2004 - 22 NE 03.3026 - juris Rn. 3; B.v. 11.8.2009 - 7 NE 09.1378 - NVwZ 2010, 268 Rn. 17;… B.v. 25.1.2010 - 22 NE 09.2019 - juris Rn. 19;… B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 28). - VGH Bayern, 08.04.2013 - 22 NE 13.659
Verkaufsoffener Sonntag in Eching am 14. April 2013 darf stattfinden
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 NE 17.526
Hat das Gericht die Norm, hinsichtlich derer der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO begehrt wird, bereits in einem Hauptsacheverfahren überprüft und ist es hierbei zu dem Ergebnis gelangt, dass sie keinen Bestand haben kann, so ist auch unter Berücksichtigung des strengen Maßstabs, der bei Entscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO anzuwenden ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 27 m.w.N.), ihre Außervollzugsetzung jedenfalls dann dringend geboten, wenn die im Hauptsacheverfahren vorgenommene gerichtliche Rechtsanwendung - wie hier - auf einer nicht zweifelhaften Tatsachengrundlage beruht und sie sich auf eine eindeutige verfassungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung stützen kann (…vgl. zur regelmäßig gebotenen Stattgabe eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO in Fällen offensichtlicher Ungültigkeit der verfahrensgegenständlichen untergesetzlichen Norm BayVGH, B.v. 1.7.2004 - 22 NE 03.3026 - juris Rn. 3;… B.v. 11.8.2009 - 7 NE 09.1378 - NVwZ 2010, 268 Rn. 17;… B.v. 25.1.2010 - 22 NE 09.2019 - juris Rn. 19; B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 28). - VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 NE 09.2019
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 NE 17.526
Hat das Gericht die Norm, hinsichtlich derer der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO begehrt wird, bereits in einem Hauptsacheverfahren überprüft und ist es hierbei zu dem Ergebnis gelangt, dass sie keinen Bestand haben kann, so ist auch unter Berücksichtigung des strengen Maßstabs, der bei Entscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO anzuwenden ist (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 27 m.w.N.), ihre Außervollzugsetzung jedenfalls dann dringend geboten, wenn die im Hauptsacheverfahren vorgenommene gerichtliche Rechtsanwendung - wie hier - auf einer nicht zweifelhaften Tatsachengrundlage beruht und sie sich auf eine eindeutige verfassungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung stützen kann (…vgl. zur regelmäßig gebotenen Stattgabe eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO in Fällen offensichtlicher Ungültigkeit der verfahrensgegenständlichen untergesetzlichen Norm BayVGH, B.v. 1.7.2004 - 22 NE 03.3026 - juris Rn. 3;… B.v. 11.8.2009 - 7 NE 09.1378 - NVwZ 2010, 268 Rn. 17; B.v. 25.1.2010 - 22 NE 09.2019 - juris Rn. 19;… B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 28). - VGH Bayern, 01.07.2004 - 22 NE 03.3026
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 NE 17.526
Hat das Gericht die Norm, hinsichtlich derer der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO begehrt wird, bereits in einem Hauptsacheverfahren überprüft und ist es hierbei zu dem Ergebnis gelangt, dass sie keinen Bestand haben kann, so ist auch unter Berücksichtigung des strengen Maßstabs, der bei Entscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO anzuwenden ist (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 27 m.w.N.), ihre Außervollzugsetzung jedenfalls dann dringend geboten, wenn die im Hauptsacheverfahren vorgenommene gerichtliche Rechtsanwendung - wie hier - auf einer nicht zweifelhaften Tatsachengrundlage beruht und sie sich auf eine eindeutige verfassungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung stützen kann (vgl. zur regelmäßig gebotenen Stattgabe eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO in Fällen offensichtlicher Ungültigkeit der verfahrensgegenständlichen untergesetzlichen Norm BayVGH, B.v. 1.7.2004 - 22 NE 03.3026 - juris Rn. 3;… B.v. 11.8.2009 - 7 NE 09.1378 - NVwZ 2010, 268 Rn. 17;… B.v. 25.1.2010 - 22 NE 09.2019 - juris Rn. 19;… B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 28).
- VGH Bayern, 21.03.2018 - 22 NE 18.204
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des "Street Food Festivals" in Ansbach am …
Rn. 20 Auch unter Berücksichtigung des strengen Maßstabs, der bei Entscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO anzuwenden ist (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - juris Rn. 27 m.w.N.) ist die Außervollzugsetzung einer Verordnung dann grundsätzlich dringend geboten, wenn die betreffende Regelung offensichtlich keinen Bestand haben kann und sich diese Beurteilung auf eine nicht zweifelhafte und nicht weiter aufklärungsbedürftige Tatsachengrundlage bezieht sowie auf eine eindeutige verfassungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung stützen kann (BayVGH, B.v. 24.5.2017 - 22 NE 17.526 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.03.2023 - 22 NE 23.257
Öffnungen von Verkaufsstellen an vier Sonntagen
Rn. 52 Auch unter Berücksichtigung des strengen Maßstabs, der bei Entscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO anzuwenden ist, ist die Außervollzugsetzung einer Verordnung dann grundsätzlich dringend geboten, wenn die betreffende Regelung offensichtlich keinen Bestand haben kann und sich diese Beurteilung auf eine nicht zweifelhafte und nicht weiter aufklärungsbedürftige Tatsachengrundlage bezieht sowie auf eine eindeutige verfassungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung stützen kann (…BayVGH, B.v. 21.3.2018 - 22 NE 18.204 - juris Rn. 20; B.v. 24.5.2017 - 22 NE 17.526 - juris Rn. 14, jeweils m.w.N.; dazu 2.1 und 2.2).
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