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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.01.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.05.1996 - 22 U 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8461
OLG Hamm, 30.05.1996 - 22 U 16/95 (https://dejure.org/1996,8461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.1996 - 22 U 16/95 (https://dejure.org/1996,8461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 22 U 16/95 (https://dejure.org/1996,8461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verkauf von baurechtlich nicht genehmigten Wohnräumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer Verletzung der Hinweispflicht auf die fehlende Baugenehmigung für ein Haus; Veräußerung eines Hauses mit einem ohne Baugenehmigung ausgebauten Speicher als Sachmangel; Fehlende Baugenehmigung zum Ausbau des Spitzbodens eines Hauses als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß Wohnhausverkäufer fehlende Baugenehmigung unaufgefordert mitteilen? (IBR 1996, 440)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90

    Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 22 U 16/95
    Die Veräußerung eines Hauses mit einem ohne Baugenehmigung ausgebautem Speicher begründet einen Sachmangelvorwurf (BGH, NJW 1991, 2138).

    Das Fehlen der Genehmigung stellt einen Sachmangel dar unabhängig davon, ob eine Genehmigung unter Zulassung einer Ausnahme vom Erfordernis einer bestimmten lichten Höhe hätte erteilt werden können (BGH, NJW 1991, 2138).

  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 22 U 16/95
    Der Bekl. hielt es auch für möglich und nahm es billigend in Kauf, dass der Erblasser den Fehler nicht kannte und bei Offenbarung - zu der der Bekl. verpflichtet gewesen war - den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, NJW 1990, 42).
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85

    Verkauf eines Hausgrundstücks "ohne Gewähr für offene oder heimliche Mängel und …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 22 U 16/95
    Ein Fehler läge nur dann nicht vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der Baubehörde eine künftige Duldung des bauordnungswidrigen Zustandes im Spitzboden- und im Kellerbereich zugesagt worden wäre (BGH, NJW-RR 1987, 457).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und …

    Demgemäß begründet die Veräußerung eines Hauses mit Wohnungen, die ohne Baugenehmigung ausgebaut sind, grundsätzlich einen Sachmängelvorwurf (vgl. OLG Hamm v. 30. Mai 1996 - 22 U 16/95, NJW-RR 1997, 47).

    Insbesondere dann, wenn Räume erst im Nachhinein umgestaltet werden, die Behörde mithin nicht schon im Genehmigungsverfahren durch unrichtige Planunterlagen getäuscht wird, kann nicht ohne Weiteres auf einen bedingten Vorsatz geschlossen werden (vgl. BGH v. 30. März 2001 - V ZR 461/99, NJW 2001, 2551, 2553; anders der Sachverhalt bei OLG Hamm v. 30. Mai 1996 - 22 U 16/95, NJW-RR 1997, 47, und OLG Köln v. 17. Februar 1999 - 13 U 174/98, ZMR 1999, 756).

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04

    Kaufrecht: Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen falscher Angabe der …

    Denn die Erklärungen des Zeugen B1 anlässlich seiner Vernehmung können einer rechtsverbindlichen behördlichen Erklärung, die den Klägern die gesicherte Befugnis zur Dauernutzung geben würde, - wie sie von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang zur Verneinung eines Mangels für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH NJW-RR 1987, 457; OLG Hamm NJW-RR 1997, 47/48) - ersichtlich nicht gleichgestellt werden.
  • OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 216/05

    Gewährleistung: Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens von …

    Zwar ist richtig, dass dann, wenn sich auf einem verkauften Grundstück Bauwerke befinden, die ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet worden sind, ein Sachmangel im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB a.F. vorliegt (BGH, NJW 2003, 2380, 2381; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 47f ).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 5 U 71/06

    Grundstückskaufvertrag: Aufklärungspflicht über fehlende Wohnnutzungsmöglichkeit; …

    Dabei besteht ein solcher Sachmangel aber auch bereits darin, dass eine Baugenehmigung fehlt und dass - im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. Übergabe der Sache - auch keine rechtsverbindliche Erklärung der Behörde vorliegt, die den Erwerber Bestandsschutz gewährleistet und ihnen eine baurechtlich gesicherte Befugnis gibt, das Haus auf Dauer für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nutzen zu können (…BGH NJW 1979, S. 2243 f.;… BGH WM 1985, S. 230 f.;… BGH NJW-RR 1987, S. 45;… BGH NJW 1991, S. 2138; OLG Hamm NJW-RR 1997, S. 47).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 22 U 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,20719
OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 22 U 16/95 (https://dejure.org/1996,20719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.1996 - 22 U 16/95 (https://dejure.org/1996,20719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 22 U 16/95 (https://dejure.org/1996,20719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Erbengemeinschaft auf Rückgewähr einer Grundschuld; Auswirkungen auf die Grundschuld bei Zuschlag im Rahmen einer Zwangsversteigerung; Verfügung über eine zum Nachlaß gehörende Forderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 145/87

    Formularmäßige Vereinbarung bezüglich Rechtsstellung des Grundschuldbestellers …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 22 U 16/95
    Da die Grundschulden in das geringste Gebot gemäß § 44 I ZVG fielen und im Umfang des § 52 I ZVG nach dem Zuschlag bestehen blieben, dinglicher Schuldner und Gläubiger des Rückgewähranspruchs nunmehr aber personenverschieden waren, konnte die Sicherheit nicht mehr durch Verzicht oder Löschung sondern nur noch durch Abtretung an den Sicherungsgeber zurückgegeben werden, da sonst eine Leistung an den Ersteher als Nichtberechtigten vorläge (BGH NJW 1989, 1349 f [BGH 09.02.1989 - IX ZR 145/87]).

    Zwar waren sie nicht durch Zahlung zu decken, sie waren aber doch neben dem Bargebot als übernommene Belastungen und damit ein Teil des Gegenwerts des Grundstücks in das Gebot aufgenommen (BGH NJW 1989, 1349 [BGH 09.02.1989 - IX ZR 145/87]).

    Da er deren Eintragung an rangbereiter Stelle nicht mehr herbeiführen kann, ist er zum Wertersatz gemäß § 818 II BGB verpflichtet, der auf Zahlung des Nennwerts der Grundschulden einschließlich dinglicher Zinsen ab Zuschlag gemäß § 56 S. 2 ZVG gerichtet ist (BGH NJW 1989, 1349, 1351) [BGH 09.02.1989 - IX ZR 145/87].

  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 231/73

    Bewilligung der Löschung einer Grundschuld durch den Gläubiger gegen Zahlung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 22 U 16/95
    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt auch von dem Fall, auf den sich die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1974, 2279 bezieht.
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