Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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BGB § 852
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 1 O 30/96
- OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1244
- VersR 1997, 1241
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96
Dies ist anzunehmen, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage ist, gegen eine bestimmte Person - und sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - eine erfolgversprechende, wenn auch nicht risikolose, Schadensersatzklage zu erheben (vgl. BGH NJW 1988, 1146). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71
Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96
Bei besonders verwickelter und zweifelhafter Rechtslage können ausnahmsweise auch erhebliche rechtliche Zweifel bis zu ihrer Klärung die Kenntnis ausschließen (vgl. BGH DB 1974, 427).
- LG Köln, 23.05.2014 - 37 O 268/10 Soweit sich der Beklagte demgegenüber auf ein Urteil des OLG Köln, veröffentlicht in OLGR 1997, 124 ff, beruft, liegt dort ein anderer Sachverhalt vor.
- OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 3 U 269/19
VW-Dieselskandal: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für deliktische …
Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268). - OLG Karlsruhe, 14.05.2025 - 6 U 115/21
Differenzschaden bei Erwerb eines Diesel-Kraftfahrzeugs mit Abschalteinrichtung; …
Das Urteil mag zwar § 128 Abs. 1 ZPO verletzen, indem es möglicherweise nicht mehr als Ergebnis der vor dem Landgericht am 26. Oktober 2020 abgehaltenen mündlichen Verhandlung angesehen werden kann, weil es erst am 9. April 2021 verkündet worden ist (im Übrigen ohne Verlegung des in der mündlichen Verhandlung dazu auf den 27. November 2020 anberaumten Termins), mithin - unter erheblicher Überschreitung der in § 310 Abs. 1 Satz 2 ZPO bestimmten Regelfrist - erst mehr als fünf Monate nach der mündlichen Verhandlung (siehe OLG Hamm, OLGR 1997, 124;… BeckOK-ZPO/von Selle, Stand Dez. 2024, § 128 Rn. 15 m.w.N.).
- OLG Köln, 23.03.2007 - 19 U 162/06
Verjährung in Überleitungsfall bei arglistig verschwiegenen Mängeln
Zum einen wird die einmal bestehende Kenntnis des Gläubigers, die hier zumindest als Verdacht vorlag, welchen der Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung zum Vorliegen eines Mangels bei mit dem Verdacht einer Gesundheitsgefährdung behafteten Lebensmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 14.6.1972 - VIII RZ 75/71, in: NJW 1972, 1462, 1463) selbst als ausreichend erachtet, nicht dadurch wieder ausgeräumt, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit in Abrede stellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.2.1997 - 22 U 201/96, in: NJW-RR 1998, 1244) oder - wie die Beklagte - wahrheitswidrige Erklärungen abgibt. - OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Verjährung von Schadensersatzansprüchen für Beratungsfehler aus …
Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268). - OLG Frankfurt, 18.01.2021 - 3 U 165/20
VW-Dieselskandal: Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche
Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268). - OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08
Pflichten des Anlageberaters
Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen nicht beweisen kann (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 199 Rdziff. 27; OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241; vgl. auch BGH NJW 1975, 1466). - OLG Frankfurt, 17.06.2020 - 3 U 19/20
VW-Dieselskandal: Verjährung von Ansprüchen des Käufers
Dem Verjährungsbeginn steht auch nicht entgegen, dass ein Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1244). - LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20 Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).
- LG Wiesbaden, 10.12.2019 - 4 O 49/19
Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges
Dem Verjährungsbeginn steht auch nicht entgegen, dass ein Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1244;… Ellenberger/Palandt 78. Aufl. § 199 Rz. 28). - LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
- LG Freiburg, 27.03.2020 - 8 O 152/19
Verjährungsbeginn in so genannten Dieselskandal-Fällen
- OLG Frankfurt, 07.12.1998 - 3 UF 173/98
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