Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 843 BGB
Haushaltsführungsschadensrente - Voraussetzungen - RA Kotz
Verkehrsunfall - Voraussetzungen für Haushaltsführungsschadensrente
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Dauerhafte Einschränkung der Haushaltsführungstätigkeit durch Handverletzung nach einem Verkehrsunfall - Kläger erledigte vor dem Unfall wöchentlich 20 Stunden Hausarbeit - erstinstanzliches Gericht bejahte Anspruch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens für etwas ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Voraussetzungen für eine Haushaltsführungsschadensrente nach einem Verkehrsunfall ...
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 07.02.2018 - 8 O 320/12
- OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 1225
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16
Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18
Der vom Landgericht und der Berufung zugrunde gelegte Stundensatz liegt unter dem, den der Senat als angemessen ansieht (Mindestlohn, vgl. OLG Frankfurt am Main 18.10.2018 - 22 U 97/16 -). - BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14
Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18
Danach muss der Anspruch als einheitliche Folge aus einem Rechtsverhältnis bereits entstanden und die Fälligkeit der Einzelleistungen nur noch vom Zeitablauf abhängig sein (BGH NJW 2015, 873). - OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92
Hundehalterhaftung bei Körperverletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18
Auch kommt keine Begrenzung auf ein Höchstalter von 75 Jahren in Betracht (OLG Koblenz 18.4.16 - 12 U 996/15 - OLG Düsseldorf 18.9.06 - 1 W 53/06 - anders allerdings noch OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012 - 9 U 179/11 - OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994 - 6 U 225/92 - und OLG Celle, Urt. v. 23.06.1983 - 5 U 247/82 -).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt (entsprechende statistische Nachweise unter anderem: Gräfenstein/Deller, zfs 2014, 69), muss nach der Überzeugung des Senats davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kläger ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird.
- OLG Koblenz, 18.04.2016 - 12 U 996/15
Keine Altersbegrenzung beim Haushaltsführungsschaden
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18
Auch kommt keine Begrenzung auf ein Höchstalter von 75 Jahren in Betracht (OLG Koblenz 18.4.16 - 12 U 996/15 - OLG Düsseldorf 18.9.06 - 1 W 53/06 - anders allerdings noch OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012 - 9 U 179/11 - OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994 - 6 U 225/92 - und OLG Celle, Urt. v. 23.06.1983 - 5 U 247/82 -).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt (entsprechende statistische Nachweise unter anderem: Gräfenstein/Deller, zfs 2014, 69), muss nach der Überzeugung des Senats davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kläger ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird. - OLG Hamm, 23.11.2012 - 9 U 179/11
Unterhaltsschaden; Anrechnung von Leistungen eines nichtehelichen Lebenspartners …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18
Auch kommt keine Begrenzung auf ein Höchstalter von 75 Jahren in Betracht (OLG Koblenz 18.4.16 - 12 U 996/15 - OLG Düsseldorf 18.9.06 - 1 W 53/06 - anders allerdings noch OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012 - 9 U 179/11 - OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994 - 6 U 225/92 - und OLG Celle, Urt. v. 23.06.1983 - 5 U 247/82 -).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt (entsprechende statistische Nachweise unter anderem: Gräfenstein/Deller, zfs 2014, 69), muss nach der Überzeugung des Senats davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kläger ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird. - OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - 1 W 53/06
Zur zeitlichen Begrenzung des Haushaltsführungsschadens
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18
Auch kommt keine Begrenzung auf ein Höchstalter von 75 Jahren in Betracht (OLG Koblenz 18.4.16 - 12 U 996/15 - OLG Düsseldorf 18.9.06 - 1 W 53/06 - anders allerdings noch OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012 - 9 U 179/11 - OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994 - 6 U 225/92 - und OLG Celle, Urt. v. 23.06.1983 - 5 U 247/82 -).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt (entsprechende statistische Nachweise unter anderem: Gräfenstein/Deller, zfs 2014, 69), muss nach der Überzeugung des Senats davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kläger ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird. - OLG Celle, 23.06.1983 - 5 U 247/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18
Auch kommt keine Begrenzung auf ein Höchstalter von 75 Jahren in Betracht (OLG Koblenz 18.4.16 - 12 U 996/15 - OLG Düsseldorf 18.9.06 - 1 W 53/06 - anders allerdings noch OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012 - 9 U 179/11 - OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994 - 6 U 225/92 - und OLG Celle, Urt. v. 23.06.1983 - 5 U 247/82 -).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt (entsprechende statistische Nachweise unter anderem: Gräfenstein/Deller, zfs 2014, 69), muss nach der Überzeugung des Senats davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kläger ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird.
- OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund; Voraussetzungen …
Eine zeitliche Begrenzung für den Ersatz des Haushaltsführungsschadens, z. B. bis zum 75. Lebensjahr, ist nicht vorzunehmen, sofern keine konkreten Umstände in der Person des Geschädigten vorliegen, die eine Begrenzung rechtfertigen würden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24. März 2020 - 22 U 82/18, juris-Rn. 11 mwN).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt, muss davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klägerin ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 24. März 2020 - 22 U 82/18, juris-Rn. 11 mwN [auch zu früheren obergerichtlichen gegenteiligen Entscheidungen]).
- OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens; Voraussetzungen …
- OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 26 U 61/22
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fußgängers mit einem …
Eine solche Begrenzung der Rentenzahlung bis zum 75. Lebensjahr hält der erkennende Einzelrichter des Senats im konkreten Einzelfall indessen nicht für angemessen (in diesem Sinne etwa auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2020 - 22 U 82/18 -, NJW-RR 2020, 1225, 1225 f.; OLG Köln, Urteil vom 25.11.2015 - I-5 U 73/14 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18.04.2016 - 12 U 996/15 -, BeckRS 2016, 106229; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2006 - 1 W 53/06 -, BeckRS 2008, 4698).Dies würde die Beweislast zu Lasten des Klägers in das Gegenteil der in § 843 BGB angelegten Grundsätzen verkehren und ist daher abzulehnen (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2020 - 22 U 82/18 -, NJW-RR 2020, 1225).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.09.2019 - 22 U 82/18 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Münster - 10 O 283/16
- OLG Hamm, 19.09.2019 - 22 U 82/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14
Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2019 - 22 U 82/18
Rn. 45 Entgegen der Auffassung der Berufung scheidet in Ansehung der Dachkonstruktion ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgrund einer Beschaffenheitsvereinbarung, auf die sich der Gewährleistungsausschluss nicht erstrecken würde (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 14; vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 9; jeweils mwN), aus.Abgesehen davon, dass sich das Exposé schon nicht konkret über die Mangelfreiheit des späteren Kaufgegenstandes verhält, führt eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in aller Regel - und so auch hier - nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 15 sowie zuletzt BGH, Urteil vom 25. Januar 2019 - V ZR 38/18, NJW 2019, 2380 Rn. 14; vgl. auch Krüger, ZfIR 2018, 753, 756).
- BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2019 - 22 U 82/18
Abgesehen davon, dass sich das Exposé schon nicht konkret über die Mangelfreiheit des späteren Kaufgegenstandes verhält, führt eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in aller Regel - und so auch hier - nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 15 sowie zuletzt BGH, Urteil vom 25. Januar 2019 - V ZR 38/18, NJW 2019, 2380 Rn. 14; vgl. auch Krüger, ZfIR 2018, 753, 756). - BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16
Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2019 - 22 U 82/18
Sie kommt unter der Geltung des neuen Schuldrechts nicht mehr im Zweifel, sondern nur noch in eindeutigen Fällen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2017 - VIII ZR 271/16, NJW 2018, 146 Rn. 18 mwN; stRspr).
- BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09
Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2019 - 22 U 82/18
Rn. 58 Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass den Verkäufer für die von ihm behauptete Aufklärung, weil es sich um eine negative Tatsache handelt, eine sekundäre Darlegungslast trifft, und der Käufer deshalb nur die von dem Verkäufer in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise spezifizierte Aufklärung ausräumen muss (BGH, Urteile vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12 mwN; vom 30. März 2012 - V ZR 86/11, BeckRS 2012, 11550 Rn. 4). - BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15
Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2019 - 22 U 82/18
Rn. 45 Entgegen der Auffassung der Berufung scheidet in Ansehung der Dachkonstruktion ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgrund einer Beschaffenheitsvereinbarung, auf die sich der Gewährleistungsausschluss nicht erstrecken würde (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 14; vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 9; jeweils mwN), aus. - BGH, 30.03.2012 - V ZR 86/11
Gewährleistung beim Grundstückskauf: Beweislast für arglistig verschwiegene …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2019 - 22 U 82/18
Rn. 58 Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass den Verkäufer für die von ihm behauptete Aufklärung, weil es sich um eine negative Tatsache handelt, eine sekundäre Darlegungslast trifft, und der Käufer deshalb nur die von dem Verkäufer in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise spezifizierte Aufklärung ausräumen muss (BGH, Urteile vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12 mwN; vom 30. März 2012 - V ZR 86/11, BeckRS 2012, 11550 Rn. 4).
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