Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 66 § 494a
Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Streitbeitritt bei "grundloser" Streitverkündung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Ablehnung einer der Streithelferin der Antragsgegnerin günstigen Kostenentscheidung; Möglichkeit des Streithelfers zur Herbeiführung einer Kostenentscheidung zu seinen Gunsten über die Fristsetzung zur ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.05.2004 - 3 OH 6/99
- OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- OLG Oldenburg, 08.07.1994 - 8 W 51/94
Selbständiges Beweisverfahren; Kosten des Streithelfers; Antragsteller; Anordnung …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
Es wäre unbillig, den Streithelfer insoweit schlechter zu stellen als den Antragsgegner, obwohl sich seine Interessenlage im Hinblick auf die Kostenerstattung nicht von der des Antragsgegners unterscheidet (OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 829; OLG München, BauR 1998, 592; Herget, MDR 1991, 314).Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.
- OLG München, 16.12.1997 - 13 W 3259/97
Umfang der Kostentragungspflicht des Antragstellers bei Rücknahme des Antrags im …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
Es wäre unbillig, den Streithelfer insoweit schlechter zu stellen als den Antragsgegner, obwohl sich seine Interessenlage im Hinblick auf die Kostenerstattung nicht von der des Antragsgegners unterscheidet (OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 829; OLG München, BauR 1998, 592; Herget, MDR 1991, 314).Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.
- OLG Koblenz, 17.09.1999 - 1 W 484/99
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
Die gegenteilige Auffassung (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726), der Streithelfer könne im selbständigen Beweisverfahren nicht erzwingen, dass der Antragsteller binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, überzeugt nicht.Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.
- BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95
Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen. - BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62
Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- LG Deggendorf, 20.04.1999 - 2 OH 37/99
Vorliegen der Voraussetzungen eines streitschlichtenden Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen. - OLG Köln, 19.10.1992 - 9 W 64/92
Selbständiges Beweisverfahren; Streitverkündung
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen. - OLG München, 16.10.1997 - 15 W 2699/97
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04
Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.
- LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des …
Rn. 226 Davon abzuschichten ist die umstrittene Frage, ob die durch die Streitverkündung ausgelöste und über § 74 Abs. 3 ZPO vermittelte Gefahr der Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO für sich alleine für die Bejahung des nach § 66 Abs. 1 ZPO geforderten und nach § 71 Abs. 1 S. 2 ZPO im Zwischenstreit glaubhaft zu machenden rechtlichen Interesses ausreicht (…so Zöller/ Vollkommer , ZPO, 28. Auflage 2010, § 66 Rdnr. 8;… Musielak/ Weth , ZPO, 7. Auflage 2009, § 74 Rdnr. 2; OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2004 - 22 W 27/04 - OLGR Köln 2005, 219; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2010 - I-2 U 37/08 - zitiert nach Juris) oder ob auch hierfür ein weitergehendes rechtliches Interesse glaubhaft zu machen ist (…so z. B. Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage 2010, § 66 Rdnr. 5). - OLG Zweibrücken, 08.05.2015 - 4 W 35/15
Wer muss die Kosten einer "falschen" Streitverkündung tragen?
Eine "grundlose" Streitverkündung scheidet als Grundlage für einen Streitbeitritt aus (OLG Köln, Beschluss vom 29. November 2004 - 22 W 27/04 - Jaspersen/Wache in Beckscher Online-Kommentar ZPO, § 101, Rdnr. 6). - OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 13 W 985/06
Auferlegung der Kosten eines Nebenintervenienten
Auch der beigetretene Streitverkündete kann einen Antrag nach § 494 a Abs. 1 ZPO stellen, sofern er sich dadurch - wegen § 67 ZPO - nicht in Widerspruch zu Erklärungen der Hauptpartei setzt (…Thomas/Putzo, a.a.O., § 494 a Rn. 1;… Zöller/Herget, a.a.O., § 494 a Rn. 2; OLG Celle NJW-RR 2003, 1509; OLG Köln OLGR 2005, 219).Da er jedoch das Beweisverfahren in Gang gebracht und hierdurch Kosten veranlasst hat, erscheint es angemessen, ihn mit den Kosten des Gegners im selbständigen Beweisverfahren zu belasten, wenn es nicht zu einem Hauptsacheverfahren kommt (OLG Köln OLGR 2005, 219).
- OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
Kostenentscheidung im sechsstelligen Beweisverfahren hinsichtlich der Kosten …
Eine solche Prüfung setzt nach § 71 ZPO eine Rüge voraus (OLG Köln - 22. ZS - OLGReport 2005, 219; LG Hannover BauR 2009, 687). - OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06
Kostenentscheidung nach § 494a II ZPO für den Streithelfer
Rn. 8 Der Senat bejaht im Anschluss an die überwiegende Meinung (vgl. z.B. OLG Köln, 22 W 27/04 vom 29.11.2004, zitiert nach Juris, mit zahlreichen Nachweisen zum Meinungsstand, a.A. z. B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 214) weiterhin die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 494 a ZPO zugunsten des Streithelfers. - OLG Köln, 13.10.2009 - 9 W 77/09
Zulässigkeit der Entscheidung über die Wirksamkeit des Beitritts im selbständigen …
Rn. 12 Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung, dass die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig ist und eine entsprechende Anwendung der §§ 66 ff ZPO rechtfertigt (BGH NJW 1997, 859; BGH NJW-RR 2006, 1312; OLG Köln, Beschl. v. 29.11.2004 - 22 W 27/04, OLGR 2005, 219 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 W 111/08
Erlass eines Kostenbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung der …
Dabei mag dahinstehen, ob man - wie die Streithelferin meint - dem Streithelfer selbst die Möglichkeit zubilligt, die Anträge nach § 494 a ZPO zu stellen, um ihm so die Möglichkeit zu eröffnen, eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten herbei zu führen (so OLG Köln OLGR 2005, 219). - LG Hamburg, 26.09.2019 - 316 O 135/19
Schadensersatzanspruch wegen Knieverletzung bei probeweisem Cricketspiel
Für die Erstattung der Kosten der Nebenintervention kommt es nicht darauf an, ob der Beitritt zum Rechtsstreit notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO war (…Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage, § 101 Rn. 4) Allerdings soll eine "grundlose" Streitverkündung als Grundlage für einen Streitbeitritt ausscheiden (OLG Köln, Beschluss vom 29. November 2004 - 22 W 27/04 - Jaspersen in Beckscher Online-Kommentar ZPO, § 101, Rdnr. 16). - OLG Hamm, 21.01.2010 - 10 W 124/09
Rechtsstellung des Pächters landwirtschaftlichen Grundbesitzes; Beitritt zum …
Abgesehen davon, dass ein derartiges Handeln des Erstehers gleich in mehrfacher Hinsicht Unwägbarkeiten ausgesetzt ist - so ist es ungewiss, ob eine Zwangsvollstreckung überhaupt stattfindet bzw. ob gerade eine Zwangsversteigerung erfolgt -, sind Rechtsbeziehungen zu weiteren, am Prozess nicht beteiligten Personen nicht ausreichend, um ein rechtliches Interesse bejahen zu können, da sich ihnen gegenüber keine Nebeninterventionswirkung gemäß § 68 ZPO entfalten kann (s. OLG Köln OLGR 2005, 219, 221;… Wieczorek/Schütze3/Mansel, § 66 ZPO Rn. 49 m.w.N.;… Zöller27/Vollkommer, § 66 ZPO Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 37/08
Abweisung der Klage betreffend die Verletzung eines Patents für ein Verfahren und …
- OLG Koblenz, 15.09.2011 - 12 W 493/11
Berechtigung der Streithilfe bei ersichtlich ernst gemeinter und schlüssiger …
- VG Düsseldorf, 17.05.2011 - 17 I 4/08
Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens mangels Stellungnahmen des …
- OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 377/09
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenantrag des Streithelfers
- LG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4a O 118/08
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