Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.08.2004 - 22 ZB 03.2823 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2011 - 2 L 261/06
Anschluss- und Benutzungszwang an zentrale Abwasserbeseitigung bei bestehender …
Maßgeblich ist insoweit, dass das in seiner Eigenart veränderte Wasser in einem Rohrsystem gesammelt wird, um es - hier - zu einer grundstückseigenen Abwasserbehandlungsanlage zu leiten (vgl. Beschl. des Senats v. 4. April 2011 - 2 L 190/06 -, S. 6;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 17. September 2001 - 9 L 829/00 -, zit. nach juris, Rn. 5 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 13. August 2004 - 22 ZB 03.2823 -, zit. nach juris, Rn. 3). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2011 - 2 L 190/06
Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für ein Grundstück mit …
Der maßgebliche Zeitpunkt ist der Augenblick, in dem das in seiner Eigenart veränderte Wasser im Rohrsystem gesammelt wird, um es zum Abwasserkanal einer öffentlichen Einrichtung oder zur grundstückseigenen Abwasserbehandlungsanlage zu leiten (…vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 17.09.2001 - 9 L 829/00 - Rnr. 5, m.w.N., zitiert nach juris; Bay VGH, Beschluss vom 13.08.2004 - 22 ZB 03.2823, Rnr. 3, zitiert nach juris).Er erweist sich als zulässige Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und ist auch unter dem Aspekt der Eigentumsfreiheit nach Art. 14 GG als verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung bzw. als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen (…vgl. BVerwG, a.a.O. sowie Beschl. vom 12.01.1988 - 7 B 55/87 -, zitiert nach juris; Bay VGH, Beschluss vom 13.08.2004 - 22 ZB 03.2823 -, Rnr. 2, zitiert nach juris).
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