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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10536
VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222 (https://dejure.org/2007,10536)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.2007 - 22 ZB 07.222 (https://dejure.org/2007,10536)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 2007 - 22 ZB 07.222 (https://dejure.org/2007,10536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BBodSchG § 4 Abs. 3; ; BBodSchG § 9 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitigkeiten nach dem Bundesbodenschutzgesetz: Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur Gefährdungsabschätzung; Auswahl des in Anspruch zu nehmenden Verpflichteten; ungeklärte Verursachung; Umfang der gebotenen Sachverhaltsermittlung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen und Kriterien für die Störerauswahlentscheidung nach § 4 Abs. 3 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG); Umfang behördlicher Sachverhaltsaufklärungspflichten nach § 9 Abs. 2 BBodSchG und verfassungsrechtliche Relevanz dieser Vorschrift; Kosten einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 670
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222
    Allerdings könnten sich im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (DVBl 2000, 1275 ff.) u.U. besondere rechtliche Schwierigkeiten ergeben (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Der Kläger könnte einzelfallbezogen geltend machen, dass auf Grund der mit der Durchführung der Untersuchungsmaßnahme verbundenen Kostenbelastung die Fortführung seines Betriebs gefährdet wäre oder dass die im Regelfall maßgebliche Orientierungsgrenze für die Kosten, welche dem Eigentümer zumutbar sind, nämlich der Verkehrswert des Grundstücks nach Durchführung der Sanierung, überschritten werden würde (vgl. BVerfG vom 16.2.2000, DVBl 2000, 1275 ff.).

  • OVG Bremen, 19.08.2003 - 1 A 42/03

    Bodenverunreinigung; Störerauswahl bei der Untersuchungsanordnung - Altlast; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222
    Aufgrund des Gebots effektiver Gefahrenabwehr sollte die Erforschung der Gefährdung so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Verpflichteten leiden; diese Fragen müssen nach der Konzeption des Gesetzgebers nachträglich im Verfahren über die Kostenverteilung nach § 24 BBodSchG geklärt werden (OVG Bremen vom 19.8.2003, NuR 2004, 182/183;… Versteyl/Sondermann, BBodSchG, 2. Aufl. 2005, Rdnr. 40 zu § 9).

    Wenn aber - wie hier - zu erwarten ist, dass die Kosten einer Untersuchungsmaßnahme in einem bestimmten Rahmen bleiben (hier Größenordnung von ca. 10.000 EUR) und Anhaltspunkte für exorbitante Kostensteigerungen weder dargelegt noch sonst ersichtlich sind, dann besteht im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG nicht stets die Notwendigkeit, im Bescheid eine Kostendeckelung zu verfügen (vgl. OVG Bremen vom 19.8.2003, NuR 2004, 182/183, zu einem Betrag von 25.000 DM).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222
    Der fragliche Rechts- oder Tatsachensatz des Verwaltungsgerichts muss sich aber auf dieselbe Rechtsnorm beziehen wie die Entscheidung, von der die Abweichung behauptet wird (BVerwG vom 28.1.2004, NVwZ 2004, 889).
  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489

    Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung; Störerauswahl

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222
    Jedenfalls in der hier zu beurteilenden Phase der Gefährdungsabschätzung (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (BayVGH vom 13.10.2004 - Az. 22 CS 04.2489).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    Es kann vorliegend auch nicht mit Erfolg ins Feld geführt werden, dass angesichts des Gebots möglichst effektiver Gefahrenabwehr gerade in der Phase der Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG im Vergleich zu der eigentlichen Sanierung regelmäßig weniger strenge Maßstäbe an die Ausübung des Auswahlermessens bei mehreren potentiellen Adressaten anzulegen seien und dass insbesondere die Anforderungen an die Erforschung des Sachverhalts nicht überspannt werden dürfen (…vgl. dazu BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5.08 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 17).

    Das vom Verwaltungsgerichtshof gerade in der zuletzt genannten Entscheidung (BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15) angeführte Argument, die Behörde dürfe sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen halten, wäre vorliegend nicht einschlägig.

  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei …

    Aufgrund des Gebots effektiver Gefahrenabwehr sollte die Erforschung der Gefährdung so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Verpflichteten leiden; diese Fragen müssen nach der Konzeption des Gesetzgebers nachträglich im Verfahren über die Kostenverteilung nach § 24 BBodSchG geklärt werden (BayVGH, B. v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 -, Rn. 17, juris; OVG Bremen, B. v. 19.8.2003 - 1 A 42/03 -, NuR 2004, 182/183).

    Insbesondere erscheint es in Fällen, in denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht kommt, im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr gerechtfertigt, den Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen (BayVGH, B. v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15;… VGH BW, U. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris Rn. 47;… VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7;… VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5 m. w. N.;… vgl. auch VG Würzburg, U. v. 16.2.2016 - W 4 K 15.487 -, Rn. 47, juris).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15

    Heranziehung der Eigentümer zur Sanierung der Altlast auf ihrem Grundstück (hier: …

    Allerdings - so an anderer Stelle - könne nur ein erheblicher Mitverursachungsbeitrag einer Gebietskörperschaft deren alleinige Inanspruchnahme rechtfertigen (Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 22 ZB 07.222 -, NVwZ-RR 2007, 670).
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