Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.09.2008 - 22 ZB 08.1523 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für Grundwasserentnahme; Anfechtung durch nicht betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken; keine vorweggenommene Beweiswürdigung bei Absehen von der Einholung weiterer Gutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83
Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2008 - 22 ZB 08.1523
Dem genannten Personenkreis steht ein Anspruch auf ermessensgerechte, d.h. insbesondere rücksichtnehmende, Beachtung und Würdigung seiner Belange zu (BVerwG vom 15.7.1987, BVerwGE 78, 40/43 und 45). - VGH Bayern, 14.09.2006 - 22 ZB 06.2199
Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für eine Grundwasserentnahme; Anfechtung …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2008 - 22 ZB 08.1523
Eine Rücksichtnahme auf lediglich geringfügige und daher zumutbare Nachteile ist allerdings nicht geboten (BVerwG vom 6.9.2004, DVBl 2005, 1563/1564; BayVGH vom 14.9.2006, BayVBl 2007, 119, m.w.N.). - VGH Bayern, 04.09.2007 - 22 ZB 06.3161
Bewilligung für Zutagefördern von Grundwasser zur öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2008 - 22 ZB 08.1523
Ist ein Gericht aufgrund eines mängelfreien Gutachtens bereits überzeugt, ist es berechtigt, auch von einer ausdrücklich beantragten Einholung eines weiteren Gutachtens abzusehen; das Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung gilt hinsichtlich weiterer Gutachten nicht (vgl. BayVGH vom 4.9.2007 Az. 22 ZB 06.3161, m.w.N.).
- VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung, …
Zum einen geben die verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse und auch öffentlich zugängliche Informationsquellen hinreichende Aussagen dafür, dass Objekte vergleichbarer Größe auf dem Münchner Mietmarkt durchaus zugänglich sind (etwa BayVGH vom 17.3.2008 Az. 12 ZB 06.3326 u. a.), ohne dass die Klägerin diese Angaben substantiiert angegriffen hätte, diese Erkenntnisse ernsthaft in Frage gestellt hätte oder dargetan hätte, weshalb ein Gutachten davon abweichende Erkenntnisse erbringen könnte (BayVGH vom 19.9.2008 Az. 22 ZB 08.1523). - VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.651
Wasserrechtliche Gestattung
Denn bei der Entscheidung über die Zulassung von Gewässerbenutzungen und etwaigen Benutzungsbedingungen und Auflagen nach § 4 WHG, aber auch bei der Anordnung nachträglicher Maßnahmen im Sinne des § 5 Abs. 1 WHG ist nicht nur das öffentliche Interesse an der Gewässerbewirtschaftung zu beachten, sondern auch das Ziel der Vermeidung nachteiliger Wirkungen für andere (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des BVerwG vom 15.7.1987 Az. 4 C 56.83, BayVBl. 1998, S. - 75 - 22 ff.;… vgl. auch BVerwG vom 28.7.2004 Az. 7 B 61.04, NuR 2004, S. 809 ff. …und vom 6.9.2004 Az. 7 B 62.04, DVBl. 2004, S. 1563 ;… VGH München vom 14.9.2006 Az. 22 ZB 06.2199, NVwZ 2007, S. 480 und vom 19.9.2008 Az. 22 ZB 08.1523;… Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 9. Aufl., § 4 WHG Rdnrn. 27 ff. und § 5 WHG Rdnr. 3). - VGH Bayern, 17.11.2008 - 15 ZB 08.2235
Antrag auf Zulassung der Berufung; Drittschutz auf Prüfungsumfang der …
Auch wenn ein Erfolg in den Klageverfahren gegen die wasserrechtlichen Erlaubnisse - die Klage gegen die beschränkte Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser ist inzwischen allerdings rechtskräftig abgewiesen (BayVGH vom 19.9.2008 Az. 22 ZB 08.1523) - auf den tatsächlichen Betrieb der Anlage des Beigeladenen Einfluss haben sollte, so betrifft das nicht den Bestand der baurechtlichen Genehmigung (vgl. auch BayVGH vom 31.3.2001 BayVBl 2002, 698 = ZfBR 2002, 701). - VG Regensburg, 12.11.2008 - RN 8 K 08.867
Wasserrechtliche Erlaubnis
Die hiergegen gerichtete Klage einer Nachbarin des Klägers hatte keinen Erfolg (Urt. d. Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5.5.2008, Az. RN 8 K 07.1088; Beschl. d. BayVGH v. 19.9.2008 Nr. 22 ZB 08.1523). - VG Regensburg, 12.11.2008 - RN 8 K 08.775
Wasserrechtliche Erlaubnis
Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin hatte keinen Erfolg (Urt. d. Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5.5.2008, Az. RN 8 K 07.1088; Beschl. d. BayVGH v. 19.9.2008 Nr. 22 ZB 08.1523).
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