Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 5) |
(1) 1Das Eigentum an den Bundeswasserstraßen steht dem Bund nach Maßgabe der wasserstraßenrechtlichen Vorschriften zu. 2Soweit sich aus diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes erlassener oder sonstiger wasserrechtlicher Vorschriften Verpflichtungen aus dem Gewässereigentum ergeben, treffen diese auch den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen.
(2) Wasser eines fließenden oberirdischen Gewässers und Grundwasser sind nicht eigentumsfähig.
(3) Das Grundeigentum berechtigt nicht
| 1. | zu einer Gewässerbenutzung, die einer behördlichen Zulassung bedarf, | |
| 2. | zum Ausbau eines Gewässers. |
(4) 1Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Gewässern haben die Benutzung durch Dritte zu dulden, soweit für die Benutzung eine behördliche Zulassung erteilt worden oder eine behördliche Zulassung nicht erforderlich ist. 2Dies gilt nicht im Fall des § 9 Absatz 1 Nummer 3.
(5) Im Übrigen gelten für das Eigentum an Gewässern die landesrechtlichen Vorschriften.
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Rechtsprechung zu § 4 WHG
160 Entscheidungen zu § 4 WHG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 18.12.2024 - 6 C 13.22
Bund trägt Kosten für die Beseitigung einer Ölverschmutzung des Mains bei ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem ...
- VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388
Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main, ...
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009
- BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
Abwehrrechte des Gewässereigentümers; Allgemeine Schiffbarkeitserklärung; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575
Art. 28 Abs. 1 Satz 2 BayWG 2010 entfaltet keinen Drittschutz zugunsten des ...
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575
- VG Würzburg, 24.07.2014 - W 5 K 12.554
Feuerwehrkosten; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
- BFH, 26.02.2026 - IV R 26/23
Hinzurechnung von Entgelt für DDR-Wasserbezugsrecht
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2017 - 6 K 6104/15
Gewerbesteuermessbetrags 2008
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2017 - 6 K 6104/15
- VGH Bayern, 19.02.2025 - 8 ZB 24.1334
Nachträgliche Befristung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis - ...