Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71505
VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157 (https://dejure.org/2010,71505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157 (https://dejure.org/2010,71505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2010 - 22 ZB 09.3157 (https://dejure.org/2010,71505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,71505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planfeststellung für eine Ethylen-Pipeline; materielle Präklusion; enteignungsrechtliche Vorwirkung (hier verneint); Präklusion von Einwendungen; Änderung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans im Laufe des Geschäftsjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CS 09.2542

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss für Ethylen-Rohrleitung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Dementsprechend war die Beigeladene in ihrer jetzigen Rechtsform auch richtige Adressatin des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BayVGH vom 10.12.2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544).

    Rn. 14 Soweit die Kläger die fehlende Geschäftsordnungszuständigkeit der erkennenden 16. Kammer des Verwaltungsgerichts und damit einen Verstoß gegen ihr Recht auf den gesetzlichen Richter behaupten, ist von einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts und einem darin zugleich liegenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann auszugehen, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG vom 6.7.2007 Buchholz 303 § 169 ZPO Nr. 1;… BFH vom 19.5.2008 BFH/NV 2008, 1501; BayVGH vom 10.12.2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544; BayVGH vom 20.11.2008 Az. 8 ZB 08.1547).

  • BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08

    Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Im Enteignungsverfahren kann das "ob" der Enteignung nicht mehr in Frage gestellt werden (vgl. z.B. BVerwG vom 20.10.2008 NVwZ 2009, 333, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Damit ist die Bekanntmachung auch geeignet, den betroffenen Bürgern die Kenntnis zu eröffnen, dass die vorgesehene Planung möglicherweise ihre Interessen betrifft und sie damit aufgerufen sind, sich um ihre Belange zu kümmern (vgl. BVerwG vom 24.5.1996 DVBl 1997, 51/52).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Das Vorhaben wird im Text der Bekanntmachung auch hinreichend klar und genau beschrieben, so dass damit die nötige Anstoßwirkung gegenüber den potentiell Betroffenen erzielt werden kann (vgl. BVerwG vom 23.4.1997 BVerwGE 104, 337/341 f.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Rn. 14 Soweit die Kläger die fehlende Geschäftsordnungszuständigkeit der erkennenden 16. Kammer des Verwaltungsgerichts und damit einen Verstoß gegen ihr Recht auf den gesetzlichen Richter behaupten, ist von einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts und einem darin zugleich liegenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann auszugehen, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG vom 6.7.2007 Buchholz 303 § 169 ZPO Nr. 1; BFH vom 19.5.2008 BFH/NV 2008, 1501; BayVGH vom 10.12.2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544; BayVGH vom 20.11.2008 Az. 8 ZB 08.1547).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 9 VR 12.08

    Planfeststellung für den Rückbau eines Bahnübergangs; sofortige Vollziehbarkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Den Darlegungen der Kläger lässt sich auch nicht entnehmen, dass das Bekanntmachungs- und Auslegungsverfahren mit einem Mangel behaftet war, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er für das Nichtvorbringen entsprechender Einwendungen der Kläger innerhalb der Einwendungsfrist ursächlich war (vgl. BVerwG vom 4.8.2008 NVwZ 2008, 1237).
  • VGH Bayern, 18.10.2006 - 22 B 05.233

    Verhältnis Planfeststellung - Enteignung, Beschränkung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts von den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Oktober 2006 Az. 22 B 05.233, 22 B 05.234 und 22 B 05.236 ist bereits deswegen nicht gegeben, weil sich diese Urteile auf eine (eisenbahnrechtliche) Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung beziehen, während dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nach den obigen Ausführungen gerade keine solche Vorwirkung zukommt.
  • VGH Bayern, 18.10.2006 - 22 B 05.234

    Verhältnis Planfeststellung - Enteignung, Beschränkung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts von den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Oktober 2006 Az. 22 B 05.233, 22 B 05.234 und 22 B 05.236 ist bereits deswegen nicht gegeben, weil sich diese Urteile auf eine (eisenbahnrechtliche) Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung beziehen, während dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nach den obigen Ausführungen gerade keine solche Vorwirkung zukommt.
  • VGH Bayern, 18.10.2006 - 22 B 05.236

    Verhältnis Planfeststellung - Enteignung, Beschränkung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts von den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Oktober 2006 Az. 22 B 05.233, 22 B 05.234 und 22 B 05.236 ist bereits deswegen nicht gegeben, weil sich diese Urteile auf eine (eisenbahnrechtliche) Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung beziehen, während dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nach den obigen Ausführungen gerade keine solche Vorwirkung zukommt.
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1547

    Antrag auf Zulassung der Berufung; wasserstraßenrechtliche Planergänzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157
    Rn. 14 Soweit die Kläger die fehlende Geschäftsordnungszuständigkeit der erkennenden 16. Kammer des Verwaltungsgerichts und damit einen Verstoß gegen ihr Recht auf den gesetzlichen Richter behaupten, ist von einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts und einem darin zugleich liegenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann auszugehen, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG vom 6.7.2007 Buchholz 303 § 169 ZPO Nr. 1;… BFH vom 19.5.2008 BFH/NV 2008, 1501; BayVGH vom 10.12.2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544; BayVGH vom 20.11.2008 Az. 8 ZB 08.1547).
  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18

    Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen …

    Das legt es nahe, das Einsichtsrecht nach §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG als ein "Jedermannrecht" zu verstehen, was für den unmittelbar aus § 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG resultierenden Anspruch auf Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts auch der allgemeinen Ansicht entspricht (vgl. StGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 19. November 2015 - 1 VB 12/15, juris Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 19. März 2010 - 22 ZB 09.3157, juris Rn. 14;… Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO 252. Lieferung 05.2019 § 4 FGO Rn. 95;… Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl. § 21e Rn. 75;… Breidling in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 21e GVG Rn. 82;… PG/Grimm/Remus, ZPO 10. Aufl. § 21e GVG Rn. 97;… Rathmann in Saenger, ZPO 8. Aufl. § 21e GVG Rn. 10;… Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl. § 21e GVG Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11

    Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG …

    Rn. 356 Vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2011- 22 ZB 10.1258 -, juris (…Rn. 7), und vom 19. März 2010 - 22 ZB 09.3157 -, juris (…Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.04.2010 - 22 ZB 10.43

    Gesetzlicher Richter, Geschäftsverteilungsplan, Vorzeitige Besitzeinweisung, …

    Dabei ist sie zu Recht davon ausgegangen, dass dem Planfeststellungsbeschluss vom 10. September 2007 keine enteignungsrechtliche Vorwirkung zukommt (vgl. BayVGH vom 19.3.2010 Az. 22 ZB 09.3157).

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts von den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Oktober 2006 Az. 22 B 05.233, 22 B 05.234 und 22 B 05.236 ist bereits deswegen nicht gegeben, weil sich diese Urteile auf eine (eisenbahnrechtliche) Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung beziehen, während dem Planfeststellungsbeschluss vom 10. September 2007, auf den sich das Zulassungsvorbringen der Klägerin bezieht, gerade keine solche Vorwirkung zukommt (vgl. BayVGH vom 19.3.2010 Az. 22 ZB 09.3157).

    Mängel bei der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplans begründen eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. z.B. BVerwG vom 25.7.2001 DVBl 2002, 60/61 und vom 6.7.2007 Az. 8 PKH 2/07;… BFH vom 19.5.2008 BFH/NV 2008, 1501; BayVGH vom 10.12.2009 Az. 22 CS 09.2542 und 22 CE 09.2544; BayVGH vom 19.3.2010 Az. 22 ZB 09.3157).

  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 8 N 16.1660

    Normenkontrollantrag gegen Überschwemmungsgebietsverordnung ist unbegründet

    Rn. 24 1.1.2 Ob sich die möglicherweise Betroffenen alleine aufgrund der Beschreibung im Bekanntmachungstext bewusst werden konnten, dass das Vorhaben ihre Aufmerksamkeit verdient und sie sich zum Schutz ihrer Interessen damit befassen sollten (…vgl. BayVGH, GB v. 27.10.2010 - 22 A 09.40058 - juris Rn. 19; B.v. 19.3.2010 - 22 ZB 09.3157 - juris Rn. 7), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 67-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 10. September 2007 Az. 55.1-3586-1, gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Oktober 2009 Az. M 16 K 08.4271 sowie gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2010 Az. 22 ZB 09.3157 und vom 15. April 2010 Az. 22 ZB 10.870.
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258

    Berufungszulassungsgründe nicht dargelegt; Planfeststellungsbeschluss; …

    Insoweit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss vom 19. März 2010 (Az. 22 ZB 09.3157 ) dargelegt: "Enteignungsrechtliche Vorwirkung bedeutet, dass ein Planfeststellungsbeschluss, durch den ein bestimmtes Vorhaben zugelassen wird, die Zulässigkeit einer Enteignung einzelner Grundstücke für das planfestgestellte Vorhaben abschließend feststellt.
  • VGH Bayern, 23.05.2019 - 22 B 17.1299

    Rechtmäßige Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Ethylen-Pipeline

    Ein hiergegen gerichteter Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2010 (Az. 22 ZB 09.3157) abgelehnt.
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5927

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …

    Damit ist eine Bekanntmachung der Auslegung auch erst einen Tag vor ihrem Beginn zulässig (…Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 73 Rn. 50; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 22 ZB 09.3157 - juris Rn. 7).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5909

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …

    Damit ist eine Bekanntmachung der Auslegung auch erst einen Tag vor ihrem Beginn zulässig (…Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 73 Rn. 50; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 22 ZB 09.3157 - juris Rn. 7).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5924

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …

    Damit ist eine Bekanntmachung der Auslegung auch erst einen Tag vor ihrem Beginn zulässig (…Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 73 Rn. 50; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 22 ZB 09.3157 - juris Rn. 7).
  • VG München, 31.05.2011 - M 16 K 11.161

    ...- Rohrleitung; Enteignungsbeschluss; beschränkte persönliche Dienstbarkeit

  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5926

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …

  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5940

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht