Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1207 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Widerruf der Eintragung in die Bayer. Architektenliste; Vermögensverfall; Überschuldung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf einer Eintragung in die Bayerische Architektenliste bei einem bestehenden Gesamtschuldenstand in Höhe von über 100.000 EUR ohne Differenzierung zwischen privaten Schulden und anderen Schulden; Bemessung des Streitwertes bei der Anfechtung des Widerrufs der ...
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 22.12.2009 - B 1 K 08.1051
- VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1207
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
Streichung aus der Architektenliste
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1207
Das Verwaltungsgericht sieht den Vermögensverfall des Klägers für den maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheids vom 29. September 2008 (BVerwG vom 30.9.2005 GewArch 2006, 77) zunächst durch den Umstand als belegt an, dass der Kläger am 25. Januar 2005 und am 4. Mai 2006 jeweils eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. - BVerfG, 24.05.1996 - 1 BvR 1691/91
Führung der Berufsbezeichnung "Architekt"
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1207
Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs 2004, wonach bei freien Berufen, soweit es um die Berufsberechtigung, Eintragung oder Löschung geht, mindestens ein Betrag von 15.000 Euro festgesetzt werden soll, ist nicht einschlägig, weil die Eintragung in die Bayerische Architektenliste gerade keine Zugangsvoraussetzung oder Ausübungsberechtigung für den Architektenberuf darstellt (vgl. schon BVerfG vom 24.5.1996 UPR 1996, 303). - VGH Bayern, 17.12.2007 - 22 C 07.2930
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1207
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass bei der Anfechtung des Widerrufs der Eintragung in die Architektenliste maßgebliches Interesse des Klägers nicht das Recht zur Ausübung des Architektenberufs, sondern "nur" das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß Art. 2 Abs. 1 BayArchG a.F. (entspricht Art. 1 Abs. 1 BauKaG) ist, das - soweit besondere Anhaltspunkte für ein darüber hinausgehendes Interesse nicht vorliegen - mit 5.000 Euro zu bemessen ist (vgl. zuletzt BayVGH vom 17.12.2007 Az. 22 C 07.2930).
- VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607
Widerruf der Eintragung in die Architektenliste
Damit rechtfertigt er in seiner Person die Besorgnis, dass sich seine ungeordneten Vermögensverhältnisse u.a. zu Lasten der Einhaltung der Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können und dass er sich bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lässt (…vgl. OVG Saarl, U.v. 20.11.2015 - 1 A 405/14 - juris Rn. 50;… SächsOVG, U.v. 18.9.2012 - 4 A 855/11 - juris Rn. 39;… NdsOVG, B.v. 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - juris Rn. 27;… OVG NW, B.v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 - juris Rn. 10;… OVG LSA, B.v. 18.3.2011 - 1 L 17/11 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - juris Rn. 6;… HessVGH, B.v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 - juris Rn. 2).Dies gilt vollkommen unabhängig davon, aus welchen Gründen oder bei welchen Betätigungen die finanzielle Notlage entstanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris Rn. 2).
- VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607
Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!
Damit rechtfertigt er in seiner Person die Besorgnis, dass sich seine ungeordneten Vermögensverhältnisse u.a. zu Lasten der Einhaltung der Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können und dass er sich bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lässt (vgl. OVG Saarl, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 - SächsOVG, Urteil vom 18.9.2012 - 4 A 855/11 - NdsOVG, Beschluss vom 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - OVG NW, Beschluss vom 4.5.2011 - 4 A 697/10 - OVG LSA, Beschluss vom 18.3.2011 - 1 L 17/11 - BayVGH, Beschluss vom 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - VGH BW, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - HessVGH, Beschluss vom 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -).Dies gilt vollkommen unabhängig davon, aus welchen Gründen oder bei welchen Betätigungen die finanzielle Notlage entstanden ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 -).
- VG München, 10.09.2013 - M 16 K 12.5888
Architektenliste; Widerruf der Eintragung; Ermessensentscheidung
Rn. 13 Der Beklagte geht zwar zu Recht davon aus, dass Vermögensverfall und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung die mangelnde Zuverlässigkeit für den Architektenberuf indizieren (vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris) und grundsätzlich den Widerruf der Eintragung rechtfertigen können.Die Situation des Klägers unterscheidet sich grundlegend von dem Sachverhalt, der der vom Beklagten zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris) zugrunde liegt.
- VGH Bayern, 20.09.2011 - 22 B 10.2360
Eintragung in die Architektenliste; Österreichischer Planender Baumeister …
Rn. 38 In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 22. September 2009 wird der Streitwert für beide Instanzen auf je 5.000 Euro festgesetzt (§ 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 3 GKG; ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, vgl. zuletzt BayVGH vom 16.6.2010 Az. 22 ZB 10.1207). - VG Bayreuth, 17.01.2020 - B 10 K 18.1078
Einstellung des Verfahrens
- VG München, 23.05.2013 - M 16 K 13.27
Architektenliste; Anspruch auf Eintragung (verneint); 2-jährige berufspraktische …
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Eintragung in die bayerische Architektenliste gerade keine Zugangsvoraussetzung oder Ausübungsberechtigung für den Architektenberuf, sondern "nur" das Recht darstellt, die geschützte Berufsbezeichnung zu führen (BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 22 C 12.2560 - juris; BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris; BVerfG, B.v. 24.5.1996 - 1 BvR 1691/91 - juris).
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