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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25048
VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284 (https://dejure.org/2016,25048)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2016 - 22 ZB 16.284 (https://dejure.org/2016,25048)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 22 ZB 16.284 (https://dejure.org/2016,25048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung; Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Straftat; Arbeitnehmeranteil; Sozialprognose

  • rechtsportal.de

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden aufgrund einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden aufgrund einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 22 ZB 15.1722

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Soweit die Klägerin gleichwohl meint, das Verwaltungsgericht habe sowohl die in seinem Urteil zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 - GewArch 2014, 444, juris Rn. 26 und B. v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris Rn. 10, jeweils m. w. N.) als auch die des Bundesgerichtshofs in Strafsachen verkannt, wonach - wie die Klägerin wenig präzise formuliert - "jeweils Ausnahmen vorgesehen und auch anzuerkennen" seien, trifft dieser Vorwurf nicht zu.

    Rn. 22 4. Soweit die Klägerin meint, das angegriffene Urteil weiche vom Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. September 2015 (22 ZB 15.1722) ab und daher sei die Berufung zuzulassen (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), kann sie auch damit nicht durchdringen.

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (std. Rspr, vgl. zuletzt BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366, Rn. 14;… BayVGH, B. v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174

    Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Soweit die Klägerin gleichwohl meint, das Verwaltungsgericht habe sowohl die in seinem Urteil zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 - GewArch 2014, 444, juris Rn. 26 und B. v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris Rn. 10, jeweils m. w. N.) als auch die des Bundesgerichtshofs in Strafsachen verkannt, wonach - wie die Klägerin wenig präzise formuliert - "jeweils Ausnahmen vorgesehen und auch anzuerkennen" seien, trifft dieser Vorwurf nicht zu.
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte müssen sich selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat - wobei sie i.d.R. von den tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ausgehen dürfen -, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die der Bestrafung zugrunde liegenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (BVerwG, B. v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - GewArch 1997, 242 (248), Rn. 10).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Aus dem ausschließlich sicherheitsrechtlichen, zukunftsbezogenen Regelungszweck von § 35 GewO folgt, dass es auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände nicht ankommt (BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - GewArch 1997, 68, Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Nicht das Strafurteil, sondern nur das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu dem Urteil geführt hat, kann eine Gewerbeuntersagung erfordern (BVerwG, B. v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - GewArch 1995, 377, Rn. 7).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach eine günstige, die Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit führt, weil sich die Sozialprognose nur auf das zukünftige strafrechtsrelevante Verhalten bezieht, aber nicht demselben Maßstab wie die gewerberechtlich gebotene Prognose folgt, steht im Einklang mit der im Schrifttum (…z. B. Tettinger/Wank/Ennuschat, a. a. O., § 35 Rn. 33 m. w. N.) und in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung, wonach sich aus § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB und § 35 Abs. 1 GewO unterschiedliche Gefahrenmaßstäbe herleiten lassen (…BayVGH, B. v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1164 - BayVBl 2011, 247, juris Rn. 2; BVerwG, B. v. 16.6.1987 - 1 B 93/86 - GewArch 1987, 351, juris Rn. 12;… NdsOVG, B. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 - NVwZ-RR 2007, 521, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Die Klägerin behauptet zwar, das Verwaltungsgericht habe die Bedeutung eines Geständnisses im Fall einer Verständigung nach § 257c StPO verkannt und die diesbezüglichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs in seinem - vom Verwaltungsgericht selbst angeführten (…UA Rn. 27) - Urteil vom 10. Juni 1998 (2 StR 156/98 - NJW 1999, 370) außer Acht gelassen.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach eine günstige, die Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit führt, weil sich die Sozialprognose nur auf das zukünftige strafrechtsrelevante Verhalten bezieht, aber nicht demselben Maßstab wie die gewerberechtlich gebotene Prognose folgt, steht im Einklang mit der im Schrifttum (…z. B. Tettinger/Wank/Ennuschat, a. a. O., § 35 Rn. 33 m. w. N.) und in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung, wonach sich aus § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB und § 35 Abs. 1 GewO unterschiedliche Gefahrenmaßstäbe herleiten lassen (…BayVGH, B. v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1164 - BayVBl 2011, 247, juris Rn. 2;… BVerwG, B. v. 16.6.1987 - 1 B 93/86 - GewArch 1987, 351, juris Rn. 12; NdsOVG, B. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 - NVwZ-RR 2007, 521, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1164

    Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; strafrechtliche Verurteilung wegen …

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802

    Verkehrsunfall, Leistungen, Freiheitsstrafe, Sofortvollzug, Gewerbeuntersagung, …

    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (…st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 9).

    Ist ein strafrechtlich geahndetes persönliches Fehlverhalten des Gewerbetreibenden Anlass für die Prüfung einer Gewerbeuntersagung, so kann Grundlage der Untersagung nicht das Strafurteil, sondern nur das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu dem Urteil geführt hat, sein (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10).

    Die Gewerbebehörden und Verwaltungsgerichte müssen in eigener Verantwortung prüfen, ob die der Bestrafung zugrundeliegenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine günstige, die Aussetzung einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit führt, weil sich die Sozialprognose nur auf das zukünftige strafrechtsrelevante Verhalten bezieht, aber nicht demselben Maßstab wie die gewerberechtlich gebotene Prognose folgt (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 17. m.w.N.).

  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1883

    Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund …

    Die so gewonnenen Erkenntnisse muss sie anschließend mit Blick auf das künftig zu erwartende Verhalten des Gewerbetreibenden im ausgeübten Gewerbe würdigen (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10 m.w.N.;… VG Würzburg, U.v. 22.7.2020 - 6 K 20.380 - BeckRS 2020, 21019 Rn. 19).

    Die Gewerbebehörde muss sich selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat - wobei sie i.d.R. von den tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ausgehen darf - und in eigener Verantwortung prüfen, ob die der Bestrafung zugrundeliegenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit für das ausgeübte Gewerbe rechtfertigen (BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - GewArch 1997, 242; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - BeckRS 2016, 50123 Rn. 10).

    Die so gewonnenen Erkenntnisse muss sie anschließend mit Blick auf das künftig zu erwartende Verhalten des Gewerbetreibenden im konkret ausgeübten Gewerbe würdigen (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10 m.w.N.;… VG Würzburg, U.v. 22.7.2020 - 6 K 20.380 - BeckRS 2020, 21019 Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 05.03.2024 - 6 B 93/23

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; örtliche Zuständigkeit; Erstbefassung bei …

    Vielmehr müssen sie sich selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt den Bestrafungen zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die den gerichtlichen Bestrafungen zugrundeliegenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…BVerwG, Beschl. v. 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris Rn. 10; v. 17. Januar 1964 - VII B 159.63 -, juris Ls. 2; BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2016 - 22 ZB 16.284 -, juris Rn. 10).

    Daraus, dass er eine abweichende künftige Beurteilung des Sachverhalts durch die Sozialgerichte nach wie vor für möglich hält, obgleich der Eilrechtsschutz offenbar ohne Erfolg war - zumindest wurde nach der Ablehnung des Antrags durch das Sozialgericht nicht mitgeteilt, dass das Landessozialgericht seiner Beschwerde stattgegeben hätte -, kann sich jedenfalls derzeit kein Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2016 - 22 ZB 16.284 -, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis - Unzuverlässigkeit wegen …

    Auch hat sie zwar behauptet, jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, dass das Geständnis ihres Geschäftsführers im Strafprozess ausschließlich aus strafprozesstaktischen Gründen als nur "formales Anerkenntnis" abgegeben worden wäre und dem Geständnis deshalb bei der richterlichen Beweiswürdigung keine oder eine nur geringere Bedeutung zukommen dürfte (vgl. zu diesen Anforderungen BayVGH, B. v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - Rn. 16 m. w. N.).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof zuletzt in einem Beschluss vom 20. Juli 2016 (22 ZB 16.284 - juris Rn. 17 m. w. N.) näher dargelegt hat, rechtfertigt eine günstige, die Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend die Annahme einer gewerberechtlichen (bzw. hier gaststättenrechtlichen) Zuverlässigkeit.

  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Rn. 15 1.2.2.2 Allein auf die Höhe der dem Kläger auferlegten Strafe und insbesondere darauf, ob die Verurteilung im Führungszeugnis nach dem BZRG einzutragen ist, kann zudem aus folgenden Gründen nicht abgestellt werden: Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kommt es nicht auf die Strafurteile als solche und die ausgesprochene strafrechtliche Sanktion, sondern auf das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zur Verurteilung geführt hat, an (…vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10;… B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20).

    Dabei müssen sich die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zu Grunde gelegen hat - wobei sie i.d.R. von den tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ausgehen dürfen -, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit - Besitz kinderpornografischer Schriften

    Wie der Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 20. Juli 2016 (22 ZB 16.284 - juris Rn. 17 m. w. N.) näher dargelegt hat, rechtfertigt eine günstige, die Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend die Annahme einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit.
  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1787

    Fehlerhafte Gewerbeuntersagung des Online-Handels mit Tierbedarf und …

    Die so gewonnenen Erkenntnisse muss sie anschließend mit Blick auf das künftig zu erwartende Verhalten des Gewerbetreibenden im konkret ausgeübten Gewerbe würdigen (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10 m.w.N.;… VG Würzburg, U.v. 22.7.2020 - 6 K 20.380 - BeckRS 2020, 21019 Rn. 19).

    Die Gewerbebehörde muss sich selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat - wobei sie i.d.R. von den tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ausgehen darf - und in eigener Verantwortung prüfen, ob die der Bestrafung zugrundeliegenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit für das ausgeübte Gewerbe rechtfertigen (BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - GewArch 1997, 242; vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - BeckRS 2016, 50123 Rn. 10).

  • VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

    Die Strafaussetzung zur Bewährung ist insofern für die Gewerbe- bzw. Gaststättenbehörde nicht bindend, allerdings von tatsächlichem Gewicht (BayVGH, B. v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1164 - BayVBI 2011, 247, Rn. 2, und B. v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris, Rn. 17 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.01.2025 - 22 ZB 24.549

    Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

    Rn. 9 Zur Begründung hat es sich - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (…BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20; B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 9 f.) - auf das strafrechtlich relevante Fehlverhalten gestützt, das nach seiner Überzeugung bereits die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit für sich genommen rechtfertige.
  • VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 20.380

    Gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit bei Vermögensdelikten (Mitwirkung an …

    Vielmehr muss die Behörde sowie das Gericht den bei der Verurteilung zugrundeliegenden Lebenssachverhalt daraufhin beurteilen, ob sich daraus auf die Unzuverlässigkeit für das ausgeübte Gewerbe oder gar für jede Gewerbetätigkeit schließen lässt (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10).
  • VG Aachen, 02.12.2024 - 10 L 738/24

    Bestimmender Einfluss eines unzuverlässigen Dritten; Alleingesellschafter; …

  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 22 ZB 22.278

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerhinterziehung

  • OVG Sachsen, 05.09.2019 - 6 B 4/19

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Begründung des Sofortvollzugs; Geständnis im …

  • VG Aachen, 13.06.2025 - 10 L 36/25

    Alleingesellschafter der Alleingesellschafterin; Einzelprokurist; …

  • VG Aachen, 13.06.2025 - 10 L 37/25

    Mehrheitsgesellschafter; Einzelprokurist; Identifikationsfigur

  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

  • VG Minden, 15.07.2025 - 2 L 97/25
  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • VG München, 27.05.2020 - M 16 K 18.6022

    Erfolglose Klage gegen eine (erweiterte) Gewerbeuntersagung

  • VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451

    Klage gegen Gewerbeuntersagung

  • VG München, 14.11.2024 - M 16 K 19.497

    Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Schornsteinfeger …

  • VG Augsburg, 17.10.2024 - Au 5 K 23.788

    Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer …

  • VG München, 22.11.2019 - M 16 K 18.5436

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftat

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 22 ZB 22.1451

    Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes

  • VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040

    Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 B 207/16

    Unzuverlässigkeit; Gewerbe; Steuerrückstände; strafrechtliche Verurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 4 B 1613/19

    Streit um ein Betretungsverbot für bestimmte Gaststätten im vorläufigen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 4 B 1614/19

    Streit um ein Betretungsverbot für bestimmte Gaststätten im vorläufigen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 4 B 1611/19

    Erforderlichkeit eines Betretungsverbots einer Gaststätte zur Verhinderung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 4 B 1612/19

    Streit um ein Betretungsverbot für bestimmte Gaststätten im vorläufigen …

  • VG München, 17.06.2024 - M 16 K 23.5924

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Nichterfüllung steuerlicher …

  • VG München, 25.11.2021 - M 16 K 20.2475

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Vielzahl von Straftaten

  • VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.2516

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung

  • VG München, 30.11.2020 - M 16 K 20.278

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft

  • VG München, 31.08.2020 - M 16 K 19.6469

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten

  • VG München, 20.02.2020 - M 16 K 18.5808

    Gewerberechtliche Unzuverlässigeit wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung

  • VG München, 20.02.2020 - M 16 K 18.5467

    Erweiterte Gewerbeuntersagung bei Anstiftung zum Veruntreuen von Arbeitsentgelt

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