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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52238
VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341 (https://dejure.org/2017,52238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341 (https://dejure.org/2017,52238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2341 (https://dejure.org/2017,52238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; GastG § 15 Abs. 2
    Widerruf der Gaststättenerlaubnis aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund von erheblichen Steuerrückständen; Verletzung der Steuerentrichtungspflicht sowie der Steuererklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.12.1987 - 1 B 144.87

    Gaststättenerlaubnis - Unzuverlässigkeit - Wirtschaftliche Existenz

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341
    Die Richtigkeit der Feststellung, dass die Klägerin im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (d.h. bei Erlass des Widerrufsbescheids; vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1973 - I C 36.71 - DVBl 1973, 861/863; U.v. 28.7.1978 - I C 43.75 - BVerwGE 56, 205/208; B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233; B.v. 25.1.1994 - 1 B 212.93 - GewArch 195, 121) unzuverlässig im Sinn von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG war, würde jedoch nicht in Frage gestellt, wenn es zutreffen sollte, dass die unterbliebene Einreichung von Steuererklärungen auf die Untätigkeit eines ehedem mandatierten Steuerberaters zurückzuführen ist.

    Mit diesem Einwand kann die Klägerin bereits deshalb nicht gehört werden, weil § 15 Abs. 2 GastG den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis als zwingende Rechtsfolge der eingetretenen Unzuverlässigkeit eines Gastwirts anordnet; dass ein nach dieser Vorschrift in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG gebotener Erlaubniswiderruf nicht deswegen unterbleiben darf, weil er dem Erlaubnisinhaber die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz nimmt, ist nach dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes nicht zweifelhaft (BVerwG, B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233).

  • VGH Bayern, 22.03.2017 - 22 ZB 17.374

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Gewerbetreibenden das Fehlverhalten des Dritten bekannt sein musste, ohne dass er sogleich für Abhilfe sorgt (BayVGH, B.v. 22.3.2017 - 22 ZB 17.374 - juris Rn. 8;… B.v. 12.5.2017 - 22 ZB 17.786 - juris Rn. 9).

    Dass eine etwaige Untätigkeit des früheren Steuerberaters dann nicht pflichtwidrig gewesen sein muss, wenn sie darauf zurückzuführen gewesen sein sollte, dass die Klägerin das geschuldete Honorar nicht entrichtet hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2017 - 22 ZB 17.374 - juris Rn. 8), ist bei allem dem nur ergänzend festzuhalten.

  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei - …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341
    Die Richtigkeit der Feststellung, dass die Klägerin im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (d.h. bei Erlass des Widerrufsbescheids; vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1973 - I C 36.71 - DVBl 1973, 861/863; U.v. 28.7.1978 - I C 43.75 - BVerwGE 56, 205/208; B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233; B.v. 25.1.1994 - 1 B 212.93 - GewArch 195, 121) unzuverlässig im Sinn von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG war, würde jedoch nicht in Frage gestellt, wenn es zutreffen sollte, dass die unterbliebene Einreichung von Steuererklärungen auf die Untätigkeit eines ehedem mandatierten Steuerberaters zurückzuführen ist.
  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341
    Die Richtigkeit der Feststellung, dass die Klägerin im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (d.h. bei Erlass des Widerrufsbescheids; vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1973 - I C 36.71 - DVBl 1973, 861/863; U.v. 28.7.1978 - I C 43.75 - BVerwGE 56, 205/208; B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233; B.v. 25.1.1994 - 1 B 212.93 - GewArch 195, 121) unzuverlässig im Sinn von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG war, würde jedoch nicht in Frage gestellt, wenn es zutreffen sollte, dass die unterbliebene Einreichung von Steuererklärungen auf die Untätigkeit eines ehedem mandatierten Steuerberaters zurückzuführen ist.
  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 212.93

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei sog. Strohmannverhältnis, …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341
    Die Richtigkeit der Feststellung, dass die Klägerin im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (d.h. bei Erlass des Widerrufsbescheids; vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1973 - I C 36.71 - DVBl 1973, 861/863; U.v. 28.7.1978 - I C 43.75 - BVerwGE 56, 205/208; B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - GewArch 1988, 233; B.v. 25.1.1994 - 1 B 212.93 - GewArch 195, 121) unzuverlässig im Sinn von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG war, würde jedoch nicht in Frage gestellt, wenn es zutreffen sollte, dass die unterbliebene Einreichung von Steuererklärungen auf die Untätigkeit eines ehedem mandatierten Steuerberaters zurückzuführen ist.
  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung nach Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Gewerbetreibenden das Fehlverhalten des Dritten bekannt sein musste, ohne dass er sogleich für Abhilfe sorgt (…BayVGH, B.v. 22.3.2017 - 22 ZB 17.374 - juris Rn. 8; B.v. 12.5.2017 - 22 ZB 17.786 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Jedoch ist vorliegend mit dem zwar wiederholten, jedoch pauschalen klägerischen Vortrag, seine Existenz bzw. die seiner Familie werde vernichtet, nichts dafür dargelegt, dass es sich um einen solchen Ausnahmefall handeln würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - juris, Ls).
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