Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31128
VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043 (https://dejure.org/2018,31128)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043 (https://dejure.org/2018,31128)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2018 - 22 ZB 18.1043 (https://dejure.org/2018,31128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,31128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 ; ZPO § 802f; ZPO § 882e
    Die Ausübung eines Gewerbes kann aufgrund von Steuerschulden untersagt werden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Ausübung eines Gewerbes kann aufgrund von Steuerschulden untersagt werden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Steuerschulden

    Zudem hat der Geschäftsführer für die Klägerin entgegen der Verpflichtung nach § 802c ZPO die Vermögensauskunft nicht erteilt; anderenfalls wäre es nicht zum Eintrag in das Schuldnerverzeichnis gekommen (§ 882c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …

    Im Übrigen kommt es für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht darauf an, ob es sich bei den steuerlichen Rückständen des Gewerbetreibenden um Steuern oder steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) handelt (…vgl. BayVGH, B.v 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 10), zumal gerade das Entstehen von Säumniszuschlägen und Zinsen (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 und Nr. 5 AO) darauf beruht, dass der Gewerbetreibende seine Zahlungs- bzw. Erklärungsverpflichtungen nicht erfüllt hat, er also bereits zuvor ein Verhalten gezeigt hat, welches die nicht ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes begründet (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 18;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.4.2017 - OVG 1 N 49.15 - juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 12.08.2026 - 1 A 2/25

    Zur Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Steuerrückständen …

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang darauf abgestellt, dass eine fällige und vollziehbare, über mehrere Jahre angewachsene (festgesetzte) Steuerschuld bestand, die im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung in Ermangelung eines tragfähigen Sanierungskonzepts ohne Weiteres die Annahme rechtfertigte, die Klägerin sei gewerberechtlich unzuverlässig.[vgl. Senatsbeschl. v. 21.10.2021 - 1 A 260/20 - zu Steuerschulden von knapp 10.000 Euro; siehe auch VGH München, Beschl. v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 19, dort zu Steuerschulden von 13.828 Euro][vgl. Senatsbeschl. v. 21.10.2021 - 1 A 260/20 - zu Steuerschulden von knapp 10.000 Euro; siehe auch VGH München, Beschl. v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 19, dort zu Steuerschulden von 13.828 Euro] Dem hält die Zulassungsbegründung nichts Durchgreifendes entgegen.
  • VG Bayreuth, 28.06.2023 - B 10 K 21.1088

    Versagung der Gaststättenerlaubnis, Verstöße gegen steuerrechtliche Zahlungs- und …

    Zur Höhe der Steuerschuld sind auch die Säumniszuschläge zu rechnen (BayVGH B. v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 18).
  • VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451

    Klage gegen Gewerbeuntersagung

    Rn. 27 Es ist hierbei nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, sondern allein Sache der Klagepartei, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis von Anfang an nicht vorlagen bzw. im maßgeblichen Zeitpunkt - insbesondere wegen späterer Gläubigerbefriedigung - nicht mehr vorlagen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.291 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 13.11.2020 - M 16 K 19.3272

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten

    Im Übrigen ist es nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, sondern allein Sache des Klägers, die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zur Löschung zu bringen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragungen nicht mehr vorliegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person, …

    Dabei kann dahinstehen, ob insoweit Zahlungsvereinbarungen mit dem Gerichtsvollzieher (vgl. dazu BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11) oder mit den Gläubigern (…vgl. dazu Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 882e Rn. 7;… LG Dessau-Roßlau, B.v. 25.8.2014 - 1 T 152/14 - juris Rn. 6) in Rede stehen.
  • VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.931

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogenen Straftaten

    Im Übrigen ist es nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, sondern allein Sache des Klägers, die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zur Löschung zu bringen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragungen nicht (mehr) vorliegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 22.09.2020 - M 16 K 18.6346

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH

    Die pflichtwidrige Nichtabgabe der Vermögensauskunft zeigt darüber hinaus, dass der Kläger die Gläubiger - pflichtwidrig - über seine Vermögensverhältnisse im Unklaren lässt (vgl. zum Ganzen u.a. BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 22 ZB 21.1936

    Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH

    Selbst in der Replik vom 26. Februar 2021 heißt es noch, dass der steuerliche Rückstand des Klägers ohne Säumnis- und Verspätungszuschläge (die im Übrigen entgegen dieses Vortrags zu berücksichtigen sind: vgl. UA S. 10, Rn. 27 m.V.a. BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 18) - weniger als 30.000 EUR betrage.
  • VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.936

    Gerwerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht