Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 ; ZPO § 802f; ZPO § 882e
Die Ausübung eines Gewerbes kann aufgrund von Steuerschulden untersagt werden. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Ausübung eines Gewerbes kann aufgrund von Steuerschulden untersagt werden.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 22.03.2018 - RO 5 K 17.371
- VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2018 - 22 ZB 18.1043
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Steuerschulden
Zudem hat der Geschäftsführer für die Klägerin entgegen der Verpflichtung nach § 802c ZPO die Vermögensauskunft nicht erteilt; anderenfalls wäre es nicht zum Eintrag in das Schuldnerverzeichnis gekommen (§ 882c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
Im Übrigen kommt es für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht darauf an, ob es sich bei den steuerlichen Rückständen des Gewerbetreibenden um Steuern oder steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) handelt (…vgl. BayVGH, B.v 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 10), zumal gerade das Entstehen von Säumniszuschlägen und Zinsen (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 und Nr. 5 AO) darauf beruht, dass der Gewerbetreibende seine Zahlungs- bzw. Erklärungsverpflichtungen nicht erfüllt hat, er also bereits zuvor ein Verhalten gezeigt hat, welches die nicht ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes begründet (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 18;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.4.2017 - OVG 1 N 49.15 - juris Rn. 5). - OVG Saarland, 12.08.2026 - 1 A 2/25
Zur Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Steuerrückständen …
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang darauf abgestellt, dass eine fällige und vollziehbare, über mehrere Jahre angewachsene (festgesetzte) Steuerschuld bestand, die im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung in Ermangelung eines tragfähigen Sanierungskonzepts ohne Weiteres die Annahme rechtfertigte, die Klägerin sei gewerberechtlich unzuverlässig.[vgl. Senatsbeschl. v. 21.10.2021 - 1 A 260/20 - zu Steuerschulden von knapp 10.000 Euro; siehe auch VGH München, Beschl. v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 19, dort zu Steuerschulden von 13.828 Euro][vgl. Senatsbeschl. v. 21.10.2021 - 1 A 260/20 - zu Steuerschulden von knapp 10.000 Euro; siehe auch VGH München, Beschl. v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 19, dort zu Steuerschulden von 13.828 Euro] Dem hält die Zulassungsbegründung nichts Durchgreifendes entgegen.
- VG Bayreuth, 28.06.2023 - B 10 K 21.1088
Versagung der Gaststättenerlaubnis, Verstöße gegen steuerrechtliche Zahlungs- und …
Zur Höhe der Steuerschuld sind auch die Säumniszuschläge zu rechnen (BayVGH B. v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 18). - VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451
Klage gegen Gewerbeuntersagung
Rn. 27 Es ist hierbei nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, sondern allein Sache der Klagepartei, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis von Anfang an nicht vorlagen bzw. im maßgeblichen Zeitpunkt - insbesondere wegen späterer Gläubigerbefriedigung - nicht mehr vorlagen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.291 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.). - VG München, 13.11.2020 - M 16 K 19.3272
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
Im Übrigen ist es nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, sondern allein Sache des Klägers, die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zur Löschung zu bringen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragungen nicht mehr vorliegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.). - VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899
Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person, …
Dabei kann dahinstehen, ob insoweit Zahlungsvereinbarungen mit dem Gerichtsvollzieher (vgl. dazu BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11) oder mit den Gläubigern (…vgl. dazu Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 882e Rn. 7;… LG Dessau-Roßlau, B.v. 25.8.2014 - 1 T 152/14 - juris Rn. 6) in Rede stehen. - VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.931
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogenen Straftaten
Im Übrigen ist es nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, sondern allein Sache des Klägers, die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zur Löschung zu bringen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragungen nicht (mehr) vorliegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.). - VG München, 22.09.2020 - M 16 K 18.6346
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH
Die pflichtwidrige Nichtabgabe der Vermögensauskunft zeigt darüber hinaus, dass der Kläger die Gläubiger - pflichtwidrig - über seine Vermögensverhältnisse im Unklaren lässt (vgl. zum Ganzen u.a. BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 11.01.2022 - 22 ZB 21.1936
Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH
Selbst in der Replik vom 26. Februar 2021 heißt es noch, dass der steuerliche Rückstand des Klägers ohne Säumnis- und Verspätungszuschläge (die im Übrigen entgegen dieses Vortrags zu berücksichtigen sind: vgl. UA S. 10, Rn. 27 m.V.a. BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 18) - weniger als 30.000 EUR betrage. - VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.936
Gerwerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
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