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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18102
VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121 (https://dejure.org/2023,18102)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2023 - 22 ZB 21.121 (https://dejure.org/2023,18102)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2023 - 22 ZB 21.121 (https://dejure.org/2023,18102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GwG 2017 § 2 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 10, § 4, § 5, § 6, § 8, § 10, § 43, § 45, § 51 Abs. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3
    Prüfungsanordnung hinsichtlich der Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgrund des GwG

  • BRAK-Mitteilungen

    Angestellter Rechtsanwalt als Verpflichteter nach dem GwG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsanordnung nach dem Geldwäschegesetz ; Eigenschaft eines Rechtsanwalts als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz ; angestellter Rechtsanwalt; Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte einer Kanzlei an einem Kataloggeschäft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG 2017; Pflichten ...

  • rechtsportal.de

    Prüfungsanordnung nach dem Geldwäschegesetz ; Eigenschaft eines Rechtsanwalts als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz ; angestellter Rechtsanwalt; Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte einer Kanzlei an einem Kataloggeschäft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG 2017; Pflichten ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 229
  • DVBl 2023, 1427
  • DÖV 2023, 973
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121
    Dies ist der Fall, wenn sie über den Einzelfall hinausgehende allgemeine Bedeutung hat, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich ist und dieser Klärung auch bedarf (vgl. zum Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. zum Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 19.1.2022 - 1 B 83.21 - juris Rn. 5 m.w.N.;… zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 38).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121
    Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren kommt jedoch eine Prüfung dieser Frage ebenso wie eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs nach § 17a Abs. 5 GVG nicht in Betracht (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121
    Insbesondere bei vor dem 26. Juni 2017 abgeschlossenen Mandaten bestünden an der Beachtlichkeit der Normen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. zur Zulässigkeit echter Rückwirkung belastender Rechtsnormen etwa BVerfG, B.v. 2.5.2012 - 2 BvL 5.10 - BVerfGE 131, 20/36 = juris Rn. 65 m.w.N.;… Sachs in ders., GG, 9. Aufl. 2021, Art. 20 Rn. 133 ff.) ganz erhebliche Zweifel.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 24.09.2020 - Au 2 K 19.254

    Prüfungsanordnung der Rechtsanwaltskammer für einen angestellten Rechtsanwalt …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24. September 2020 - Au 2 K 19.254 - wird abgelehnt.
  • BGH, 04.03.2024 - NotZ(Brfg) 3/23

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Vorlage des …

    Das Kammergericht hat mit tragfähiger Begründung angenommen, dass die mit Verfügung vom 30. März 2021 an den Kläger gerichtete Anordnung des Beklagten, die im einzelnen benannten Urkunden, Verzeichnisse und Akten in seiner Dienststelle zur Prüfung nach dem Geldwäschegesetz vorzulegen, zwar zur Erreichung des mit § 51 Abs. 2 und § 52 Abs. 1 und 3 GwG verfolgten Zwecks, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes durch die Notare sicherzustellen und Geldwäschevorgänge zu unterbinden (vgl. zum Zweck des Geldwäschegesetzes in der Fassung vom 23. Juni 2017: BayVGH, BayVBl 2023, 752 Rn. 39;… vgl. auch VG Gelsenkirchen, NJW 2021, 1028 Rn. 26), geeignet, aber nicht erforderlich war.
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2024 - 18 StL 6/23

    Unterscheidung zwischen Mitwirkungspflicht bei einer Vermittlung (§ 76 Abs. 2 Nr. …

    Für die Durchführung einer Prüfung im Sinne des § 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GwG bedürfte es - auch wenn diese als "Schreibtischprüfung" stattfindet - wohl einer entsprechenden durch Bescheid ergehenden und anfechtbaren Prüfungsanordnung (vgl. Beispiele Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2023 - 22 ZB 21.121; VG Augsburg, Urteil vom 24. September 2020 - Au 2 K 19.254).
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