Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GewO § 35; BZRG § 30, § 32
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit; Straftaten mit gewerblichem Bezug; Einträge in das Schuldnerverzeichnis - rechtsportal.de
GewO § 35
Untersagung der Ausübung des Gewerbes "Friseurhandwerk" als selbstständigem Gewerbetreibendem im stehenden Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.11.2020 - M 16 K 19.3272
- VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 ZB 17.2147
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Vielmehr weist der Kläger (Antragsbegründung S. 4 oben) selbst darauf hin, dass sich der vorliegende Fall von dem in der genannten Entscheidung des Senats beschriebenen (…vgl. BayVGH, a.a.O., juris Rn. 12) Fall des Verwaltungsgerichts München unterscheide, welcher Gegenstand einer weiteren Entscheidung des Senats war (BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 22 ZB 17.2147 - juris).Rn. 24 3.1 Der Kläger entnimmt einer Entscheidung des Senats vom 12. Dezember 2017 (BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 22 ZB 17.2147 - juris) den Rechtssatz, es müssten neben dem einer strafrechtlichen Verurteilung zu Grunde liegenden Sachverhalt weitere Anhaltspunkte vorliegen, um eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit annehmen zu können.
Der Senat hat in jener Entscheidung betont (BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 22 ZB 17.2147 - juris Rn. 25), dass es für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit auf eine Gesamtbetrachtung bzw. -würdigung des Verhaltens des Gewerbetreibenden ankomme, wie sich auch aus der von der seinerzeitigen Beklagten angeführten Entscheidung (BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris) ergebe.
- VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Rn. 11 1.2.1 Die Antragsbegründung besteht zu einem wesentlichen Teil (S. 2 unten bis S. 4 erster Absatz) - ohne dass dies gekennzeichnet wurde - aus einer beinahe wörtlichen Wiedergabe eines Beschlusses des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 9 und Rn. 12), einschließlich einer Wiedergabe des Vorbringens des dortigen Klägers.Außerdem ist nicht dargelegt, dass die vom Kläger in jenem Verfahren vorgebrachten Umstände auch für den vorliegenden Fall zutreffen (vgl. Antragsbegründung S. 3 erster Absatz, entnommen aus BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 9).
Im Übrigen hatte der Senat in der vom Kläger weithin zitierten Entscheidung vom 17. August 2020 das Vorbringen des dortigen Klägers nicht für ausreichend gehalten, ernstliche Zweifel an der vom Verwaltungsgericht angenommenen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu wecken (BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95
Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Rn. 15 1.2.2.2 Allein auf die Höhe der dem Kläger auferlegten Strafe und insbesondere darauf, ob die Verurteilung im Führungszeugnis nach dem BZRG einzutragen ist, kann zudem aus folgenden Gründen nicht abgestellt werden: Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kommt es nicht auf die Strafurteile als solche und die ausgesprochene strafrechtliche Sanktion, sondern auf das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zur Verurteilung geführt hat, an (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10;… B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20).Jenseits des hier ersichtlich nicht vorliegenden Verwertungsverbots gem. § 51 Abs. 1 BZRG wegen Tilgungsreife der Verurteilungen gem. §§ 45, 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BZRG ist es eine Frage der Würdigung der Einzelfallumstände, ob längere Zeit zurückliegende Taten, die zu einer Verurteilung geführt haben, die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen können (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5 f.;… BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34).
- VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Rn. 15 1.2.2.2 Allein auf die Höhe der dem Kläger auferlegten Strafe und insbesondere darauf, ob die Verurteilung im Führungszeugnis nach dem BZRG einzutragen ist, kann zudem aus folgenden Gründen nicht abgestellt werden: Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kommt es nicht auf die Strafurteile als solche und die ausgesprochene strafrechtliche Sanktion, sondern auf das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zur Verurteilung geführt hat, an (…vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10;… B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20).Dabei müssen sich die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zu Grunde gelegen hat - wobei sie i.d.R. von den tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ausgehen dürfen -, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Jenseits des hier ersichtlich nicht vorliegenden Verwertungsverbots gem. § 51 Abs. 1 BZRG wegen Tilgungsreife der Verurteilungen gem. §§ 45, 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BZRG ist es eine Frage der Würdigung der Einzelfallumstände, ob längere Zeit zurückliegende Taten, die zu einer Verurteilung geführt haben, die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen können (…vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Dabei müssen sich die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zu Grunde gelegen hat - wobei sie i.d.R. von den tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ausgehen dürfen -, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 06.04.2016 - 22 ZB 16.366
Kennzeichenmissbrauch: Gewerbeuntersagung wegen missbräuchlicher Ausgabe von …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Rn. 15 1.2.2.2 Allein auf die Höhe der dem Kläger auferlegten Strafe und insbesondere darauf, ob die Verurteilung im Führungszeugnis nach dem BZRG einzutragen ist, kann zudem aus folgenden Gründen nicht abgestellt werden: Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kommt es nicht auf die Strafurteile als solche und die ausgesprochene strafrechtliche Sanktion, sondern auf das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zur Verurteilung geführt hat, an (…vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 10; B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 24.09.2015 - 22 ZB 15.1722
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Der Senat hat in jener Entscheidung betont (…BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 22 ZB 17.2147 - juris Rn. 25), dass es für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit auf eine Gesamtbetrachtung bzw. -würdigung des Verhaltens des Gewerbetreibenden ankomme, wie sich auch aus der von der seinerzeitigen Beklagten angeführten Entscheidung (BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris) ergebe. - VGH Bayern, 03.03.2021 - 22 ZB 20.1576
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Insolvenzverschleppung
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Weiter hat es angenommen, dass die über einen längeren Zeitraum dokumentierten gewerbebezogenen Rechtsverstöße des Klägers die Annahme rechtfertigten, dass der Kläger in gewerberechtlicher Hinsicht unzuverlässig sei (…UA Rn. 33; vgl. zum Schutzzweck des § 15a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 InsO und zur gewerberechtlichen Relevanz der Verwirklichung dieses Straftatbestands auch BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576 - juris Rn. 11 f., Rn. 15 f.). - VGH Bayern, 23.03.2020 - 22 ZB 18.1514
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 16.10.2008 - 22 ZB 08.1928
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; verbotenem Glücksspiel Vorschub leisten; …
- VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.931
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogenen Straftaten
Maßgeblich ist vielmehr, ob zur Überzeugung der zuständigen Amtsträger in der öffentlichen Verwaltung und der zur Kontrolle ihrer Entscheidungen berufenen Verwaltungsgerichte feststeht, dass der Gewerbetreibende ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den Schluss rechtfertigt, er werde seinen beruflichen Pflichten künftig (weiterhin) nicht nachkommen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).Jenseits des hier ersichtlich nicht vorliegenden Verwertungsverbots gemäß § 51 Abs. 1 BZRG wegen Tilgungsreife der Verurteilungen gemäß §§ 45, 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BZRG ist es eine Frage der Würdigung der Einzelfallumstände, ob längere Zeit zurückliegende Taten, die zu einer Verurteilung geführt haben, die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen können (…vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 07.11.2022 - 22 ZB 22.278
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerhinterziehung
Rn. 19 Zwar müssen sich die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10; B.v. 17.1.1964 - VII B 159/63 - GewArch 1964, 113/114; BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 24.01.2022 - 22 ZB 21.229
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft
Jenseits dessen ist die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (…BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung
Hierzu ist Folgendes zu berücksichtigen: Zwar müssen sich die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19; B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 ZB 22.1282
Gewerbeuntersagung wegen länger zurückliegender Straftaten
Rn. 15 Jenseits dessen ist die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO oder eines Widerrufsverfahrens bezüglich einer Reisegewerbekarte noch entgegengehalten werden dürfen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (…BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15;… B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 21). - VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864
Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …
Rn. 71 Die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte müssen sich dabei selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19; B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15;… B.v. 14.12.2010 - 22 ZB 10.1847 - juris Rn. 4). - VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kommt es nicht auf die Strafurteile als solche und die ausgesprochene strafrechtliche Sanktion, sondern auf das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zur Verurteilung geführt hat, an (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
Soweit der Kläger mit seinem Vortrag die tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils in Zweifel ziehen will, ist Folgendes zu berücksichtigen: Zwar müssen sich die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19; B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15). - VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.936
Gerwerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
Jenseits des hier ersichtlich nicht vorliegenden Verwertungsverbots gemäß § 51 Abs. 1 BZRG wegen Tilgungsreife der Verurteilungen gemäß §§ 45, 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BZRG ist es eine Frage der Würdigung der Einzelfallumstände, ob längere Zeit zurückliegende Taten, die zu einer Verurteilung geführt haben, die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen können (…vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15).
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