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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5257
VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360 (https://dejure.org/2022,5257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2022 - 22 ZB 21.360 (https://dejure.org/2022,5257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - 22 ZB 21.360 (https://dejure.org/2022,5257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 35 Abs. 1, Abs. 7a
    Klage gegen Gewerbeuntersagung gegenüber dem Vertretungsberechtigten einer GmbH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Der Kläger hat insoweit schon nicht dargelegt, welche nach Bescheiderlass vorgenommene Tilgung von Steuerrückständen gegen seine Unzuverlässigkeit angeführt werden könnte, ganz abgesehen davon, dass er sich nicht substantiiert mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum für die Beurteilung der Zuverlässigkeit maßgeblichen Zeitpunkt auseinandergesetzt hat; insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses abzustellen (…vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - juris Rn. 14; U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Der Kläger hat insoweit schon nicht dargelegt, welche nach Bescheiderlass vorgenommene Tilgung von Steuerrückständen gegen seine Unzuverlässigkeit angeführt werden könnte, ganz abgesehen davon, dass er sich nicht substantiiert mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum für die Beurteilung der Zuverlässigkeit maßgeblichen Zeitpunkt auseinandergesetzt hat; insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - juris Rn. 14;… U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Disziplinarrechtliche Ahndung der Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party"; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Wird die Terminsverlegung erst unmittelbar vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet, so muss dieser Hinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit besteht (BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 22.7.2019 - 14 ZB 18.33117 - juris Rn. 9;… OVG NW, B.v. 1.2.2018 - 4 A 10/18.A - juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - 4 A 2232/15

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter; Betriebsleiter; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Dementsprechend kommt es - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - insoweit allein darauf an, dass der Kläger als Geschäftsführer und mithin gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG) deren steuerliche Pflichten zu erfüllen und insbesondere dafür zu sorgen hatte, dass die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet wurden (§ 34 AO), er diese Pflicht aber mit der Folge verletzt hat, dass bei der Gesellschaft erhebliche Steuerrückstände aufgelaufen sind (…vgl. OVG NW, B.v. 6.10.2021 - 4 B 1401.21 - juris Rn. 8; B.v. 28.8.2017 - 4 A 2232/15 - juris Rn. 7;… BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760

    Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - 4 A 10/18

    Gerichtliche Berücksichtigung eines Terminverlegungsantrags; Nachweis der …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Wird die Terminsverlegung erst unmittelbar vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet, so muss dieser Hinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit besteht (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 22.7.2019 - 14 ZB 18.33117 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 1.2.2018 - 4 A 10/18.A - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Dementsprechend kommt es - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - insoweit allein darauf an, dass der Kläger als Geschäftsführer und mithin gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG) deren steuerliche Pflichten zu erfüllen und insbesondere dafür zu sorgen hatte, dass die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet wurden (§ 34 AO), er diese Pflicht aber mit der Folge verletzt hat, dass bei der Gesellschaft erhebliche Steuerrückstände aufgelaufen sind (…vgl. OVG NW, B.v. 6.10.2021 - 4 B 1401.21 - juris Rn. 8;… B.v. 28.8.2017 - 4 A 2232/15 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (…vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19; B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.07.2019 - 14 ZB 18.33117

    Darlegung der Versagung rechtlichen Gehörs

  • VG München, 05.06.2025 - M 16 S 25.729

    Fehlende Zuverlässigkeit zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes wegen Verletzung …

    Schätzungsbescheiden kommt bezüglich der Verbindlichkeit der in ihnen enthaltenen feststellenden Regelungen (insbesondere über das Bestehen und die Höhe einer Steuerschuld) grundsätzlich die gleiche rechtliche Wirkung wie solchen Steuerbescheiden zu, die auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhen (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10;… B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625

    Untersagung der Ausübung des Gewerbes

    Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (§ 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (…vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10; B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 14.08.2025 - 22 ZB 24.1179

    Verwaltungsgerichte, Erweiterte Gewerbeuntersagung, Gewerbeuntersagungsverfahren, …

    Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (§ 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (…vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 22 ZB 23.1625 - juris Rn. 18; B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH

    Solchen Schätzungsbescheiden kommt bezüglich der Verbindlichkeit der in ihnen enthaltenen feststellenden Regelungen (insbesondere über das Bestehen und die Höhe einer Steuerschuld) grundsätzlich die gleiche rechtliche Wirkung wie solchen Steuerbescheiden zu, die auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhen (näher hierzu BayVGH, B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10;… B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1123

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH wegen Steuerschulden

    Solchen Schätzungsbescheiden kommt bezüglich der Verbindlichkeit der in ihnen enthaltenen feststellenden Regelungen (insbesondere über das Bestehen und die Höhe einer Steuerschuld) grundsätzlich die gleiche rechtliche Wirkung wie solchen Steuerbescheiden zu, die auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhen (näher hierzu BayVGH, B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10;… B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
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