Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GewO § 35; AO § 370
Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung - IWW
Verfahrensgang
- VG München, 10.05.2022 - M 16 K 21.5091
- VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 07.11.2022 - 22 ZB 22.278
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerhinterziehung
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Hierzu ist Folgendes zu berücksichtigen: Zwar müssen sich die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15).In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Gerichte und Behörden in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Strafrichters ausgehen und diese regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen dürfen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22).
Vielmehr muss substantiiert dargelegt werden, dass und inwieweit die der Verurteilung zugrunde liegenden Feststellungen der Strafgerichte den Tatsachen nicht entsprochen haben sollen (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.1964 - I C 102/61 - GewArch 1965, 7/8; BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… Ennuschat in ders./Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 189;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 142); dies gilt im Berufungszulassungsverfahren angesichts der Darlegungserfordernisse des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erst recht.
- VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Rn. 23 Jenseits dessen ist die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34;… B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 21;… B.v. 24.8.2023 - 22 ZB 22.1282 - Rn. 15 [zur Veröffentlichung in juris vorgesehen]).Angesichts des Gewichts der Tat, das in der Höhe der verhängten Strafe und der Höhe der verkürzten Steuern zum Ausdruck kommt und zum Verlust der Zuverlässigkeit des Klägers geführt hat, bedürfte es - im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses - aussagekräftiger, zweifelsfrei erwiesener und über eine lange Zeit hinweg vorliegender Tatsachen, um den erforderlichen tiefgreifenden Einstellungs- und Verhaltenswandel und damit eine Wiedererlangung der Zuverlässigkeit durch den Kläger bejahen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 36;… B.v. 24.8.2023 - 22 ZB 22.1282 - Rn. 16 [zur Veröffentlichung in juris vorgesehen]).
- BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Hierzu ist Folgendes zu berücksichtigen: Zwar müssen sich die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15).In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Gerichte und Behörden in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Strafrichters ausgehen und diese regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen dürfen (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 29.03.2017 - 22 ZB 17.244
Gewerbeuntersagung in Bezug auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Gerichte und Behörden in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Strafrichters ausgehen und diese regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen dürfen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19; B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22).Eine Ausnahme hiervon greift nur, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22;… B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 ZB 22.1282
Gewerbeuntersagung wegen länger zurückliegender Straftaten
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Rn. 23 Jenseits dessen ist die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (…BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34;… B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 21; B.v. 24.8.2023 - 22 ZB 22.1282 - Rn. 15 [zur Veröffentlichung in juris vorgesehen]).Angesichts des Gewichts der Tat, das in der Höhe der verhängten Strafe und der Höhe der verkürzten Steuern zum Ausdruck kommt und zum Verlust der Zuverlässigkeit des Klägers geführt hat, bedürfte es - im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses - aussagekräftiger, zweifelsfrei erwiesener und über eine lange Zeit hinweg vorliegender Tatsachen, um den erforderlichen tiefgreifenden Einstellungs- und Verhaltenswandel und damit eine Wiedererlangung der Zuverlässigkeit durch den Kläger bejahen zu können (…vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 36; B.v. 24.8.2023 - 22 ZB 22.1282 - Rn. 16 [zur Veröffentlichung in juris vorgesehen]).
- BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Rn. 32 Soweit der Kläger die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung im engeren Sinne angreift, geht das Gericht - unter Verweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1994 (1 B 5.94 - juris Rn. 8) - vom zutreffenden rechtlichen Maßstab aus, wonach eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein kann. - BVerwG, 21.07.1964 - I C 102.61
Gewerberechtliche Voraussetzungen der Untersagung des Handeltreibens mit …
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Vielmehr muss substantiiert dargelegt werden, dass und inwieweit die der Verurteilung zugrunde liegenden Feststellungen der Strafgerichte den Tatsachen nicht entsprochen haben sollen (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.1964 - I C 102/61 - GewArch 1965, 7/8;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… Ennuschat in ders./Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 189;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 142); dies gilt im Berufungszulassungsverfahren angesichts der Darlegungserfordernisse des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erst recht. - VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089
Eine Ausnahme hiervon greift nur, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22; B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 24.01.2022 - 22 ZB 21.229
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft
- VG Augsburg, 17.10.2024 - Au 5 K 23.788
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer …
Vielmehr muss substantiiert dargelegt werden, dass und inwieweit die der Verurteilung zugrundeliegenden Feststellungen der Strafgerichte den Tatsachen nicht entsprochen haben sollen (BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 19 m.w.N.).Rn. 36 Angesichts des Gewichts der Tat, das in der Höhe der verhängten Strafe und der Höhe der verkürzten Steuern zum Ausdruck kommt und zum Verlust der Zuverlässigkeit des Klägers geführt hat, bedürfte es - im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses - aussagekräftiger, zweifelsfrei erwiesener und über eine lange Zeit hinweg vorliegender Tatsachen, um den erforderlichen tiefgreifenden Einstellungs- und Verhaltenswandel und damit eine Wiedererlangung der Zuverlässigkeit durch den Kläger bejahen zu können (BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 m.w.N.).
Ein bloßes rechtstreues Verhalten über einen längeren Zeitraum nach Begehung der Straftaten bis zum Bescheidserlass genügt nicht, weil ein rechtstreues Verhalten als solches von jedem Gewerbetreibenden ohne Weiteres erwartet werden kann (BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 m.w.N.).
Rn. 46 Gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen verstoßen (…BVerwG, B.v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 32).
- VGH Bayern, 19.05.2025 - 22 B 25.180
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder …
Rn. 35 Auch die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten (oder Ordnungswidrigkeiten) einem Gewerbetreibenden noch entgegengehalten werden dürfen, ist auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 u.V.a. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34;… B.v. 24.8.2023 - 22 ZB 22.1282 - juris Rn. 15).Ein bloßes rechtstreues Verhalten über einen längeren Zeitraum nach Tatbegehung bis zum Bescheiderlass genügt dafür (jedenfalls bei begangenen schwerwiegenden Straftaten) nicht, weil ein rechtstreues Verhalten als solches von jedem Gewerbetreibenden ohne Weiteres erwartet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 m.w.N.).
Rn. 46 Die gefährliche Körperverletzung, die keinem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG unterliegt, ist - obwohl schon länger zurückliegend - aufgrund der Art und Umstände der damaligen Tatbegehung und der daran anschließenden Entwicklung des Klägers, die weitere Rechtsverstöße umfasst, zu berücksichtigen (zu diesem Prüfungsmaßstab s.o. unter 1.1; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.10.2024 - 22 ZB 24.293
Gewerbeuntersagung wegen strafbarer Kennzeichenverletzung (MarkenG), länger …
Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten ist, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (…vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 m.w.N.).Hierfür hätte substantiiert dargelegt werden müssen, dass und inwieweit diese den Tatsachen nicht entsprochen haben sollen (vgl. zu den Darlegungsanforderungen in Bezug auf strafrechtliche Tatsachenfeststellungen BVerwG, U.v. 21.7.1964 - I C 102.61 - GewArch 1965, 7/8; BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 19 m.w.N.).
Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein rechtstreues Verhalten als solches von jedem Gewerbetreibenden ohne Weiteres erwartet werden kann (vgl. dazu BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- VG Ansbach, 24.01.2025 - AN 4 E 25.80
Versagung der Zuverlässigkeit für die Tätigkeit als Wachperson infolge …
Allein der Umstand, dass zwischen den Jahren 2015 und 2019 sowie nach dem Jahr 2023 keine weiteren Verurteilungen des Antragstellers erfolgt sind, rechtfertigt noch nicht die Annahme eines gefestigten Sinneswandels, die eine günstigere Prognose hinsichtlich der Zuverlässigkeit rechtfertigen könnte, zumal ein rechtstreues Verhalten als solches von jedem Gewerbetreibenden ohne Weiteres erwartet werden kann (vgl. dazu BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 21 ff.). - VG München, 14.11.2024 - M 16 K 19.497
Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Schornsteinfeger …
Rn. 32 Aus dem ausschließlich sicherheitsrechtlichen, zukunftsbezogenen Regelungszweck von § 35 GewO folgt, dass es auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände nicht ankommt (…st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7.14 - juris Rn. 4;… BVerwG, B.v. 16.2.1998 - 1 B 26.98 - juris Rn. 4 m.w.N.;… BVerwG, B.v. 9.3.1988 - 1 B 17.88 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 20;… BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 20).Die zuständigen Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen gegen den Betroffenen erlassene rechtskräftige Strafurteile und Strafbefehle dabei so lange als ein Indiz dafür werten, dass der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, als der Betroffene diese Vermutung nicht mit beachtlichen Argumenten erschüttert oder unabhängig hiervon gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit des Strafurteils oder des Strafbefehls sprechen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 18.9.2023 - 22 ZB 22.2170 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 36 ff.).
- VGH Bayern, 28.10.2024 - 22 ZB 24.296
Verwaltungsgerichte, Gewerbeuntersagungsverfahren, Unzuverlässigkeit, …
Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten ist, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (…vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 m.w.N.).Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein rechtstreues Verhalten als solches von jedem Gewerbetreibenden ohne Weiteres erwartet werden kann (vgl. dazu BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- VG Ansbach, 16.06.2025 - AN 4 K 23.1389
Geldwäschepranger, Internetpranger, "Naming and Shaming", erniedrigende …
Vielmehr handelt es sich bei Rechtstreue um den gesetzlich zu erfüllenden und ohne Weiteres zu erwartenden Normalfall (vgl. in diesem Sinne: BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 23 zur Gewerbeuntersagung). - VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864
Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …
Selbst wenn in der Schadenswiedergutmachung gleichwohl ein maßgebliches Wohlverhalten gesehen würde, hätte dieses im Zeitpunkt des Bescheiderlasses noch nicht lange genug zurückgelegen, um einen tiefgreifenden Sinneswandel begründen zu können, der sich über einen längeren Zeitraum manifestiert haben müsste, um eine günstigere Prognose hinsichtlich der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit begründen zu können (vgl. zu alledem BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 17 ff.). - VG Regensburg, 24.02.2025 - RN 5 K 23.40
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Gewerbeuntersagungsverfahren, Unzuverlässigkeit, …
Jenseits dessen kann es zwar unter bestimmten Voraussetzungen geboten sein, länger zurückliegende Taten für die Prognosebeurteilung nicht mehr heranzuziehen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris), doch solche für eine Wiedererlangung der Zuverlässigkeit notwendigen positiven Entwicklungen sind in der Gesamtschau aus Sicht der Kammer vorliegend nicht gegeben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".