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RG, 18.04.1898 - Rep. I. 22/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist nach den Grundsätzen des preußischen Allgemeinen Landrechtes und des märkischen Provinzialrechtes die Ehefrau berechtigt und verpflichtet, sich ohne Zuziehung ihres Ehemannes gegen die Klage aus einer obligatorischen Verpflichtung zu verteidigen, die sie mit ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 41, 259
Wird zitiert von ...
- VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 7 K 17.32889
Erfolglose Klage eines Äthiopiers auf Anerkennung als Flüchtling
Die entschädigungslose Enteignung eines Grundstücks stellt damit keinen Verfolgungsgrund im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. des § 3 Abs. 1 AsylG dar (vgl. Unabhängiger Bundesasylsenat der Republik Österreich [UBAS], Entscheidung vom 22.07.1998 - 203.929/0-VIII/22/98).