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| RG, 18.02.1911 - Rep. I. 227/10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aktiengesellschaft. Beschluss einer erhöhten Mehrheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 75, 239
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53
GmbH - Recht
Gehört zu einer Beschlußfassung eine besondere Mehrheit, wird diese aber bei der Abstimmung nicht erreicht, so kann zweifelhaft sein, ob nicht bloß ein Beschluß dem äußeren Anschein nach vorliegt, also ob die Maßnahme dadurch, daß sich für sie nur eine geringere als die erforderliche Mehrheit ausgesprochen hat, schlechthin abgelehnt (KG JW 1937, 550) oder doch, wenn auch in anfechtbarer Weise, beschlossen ist (RGZ 75, 239; 144, 210). - BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52
Einberufung einer GmbH-Versammlung
Diesen Standpunkt hat in der Tat auch das Reichsgericht in seiner älteren Rechtsprechung vor Erlass des AktG sowohl für die Aktiengesellschaft als auch für die GmbH vertreten (RGZ 75, 239 [242]; 92, 409 [412]). - OLG Naumburg, 21.01.2011 - 1 Ws 52/11
Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Anforderungen an die Gewährung …
Rn. 5 Mit Beschluss vom 17. Dezember 2010 (2b Qs 506 Js 31451/09 (226/10) und 2b Qs 506 Js 31451/09 (227/10) ) hat die 2. große Strafkammer des Landgerichts Halle die Beschwerde gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 22. Oktober 2010 als unbegründet verworfen und zugleich die Untätigkeitsbeschwerde vom 08. Dezember 2010 gegen die Nichtbescheidung der mit Schriftsatz vom 28. November 2010 eingelegten Haftbeschwerde für erledigt erklärt.
- OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11
Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der …
An der oben zu II. dargelegten beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Beschlüsse des OLG Frankfurt vom 24. Juni und 1. Juli 2010 (3 Ws 485/10 - NStZ 2010, 573, und 539/10 - NStZ-RR 2010, 321), des OLG Hamm vom 6., 22. und 29. Juli 2010 (III-4 Ws 157/10, 180/10 und 193/10), des OLG Karlsruhe vom 15. Juli und 4. August 2010 (2 Ws 458/09 - OLGSt StGB § 2 Nr. 8, 44/10 und 227/10), des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2010 (1 Ws 268/10 - SchlHA 2010, 296 f.) sowie weiterer Beschlüsse (…im Folgenden zit. nach OLG Koblenz , Beschluss vom 30. September 2010 - 1 Ws 108/10, Rn. 118 f., 122 f. und 124 f. [zit. nach Juris ]) des OLG Frankfurt vom 13., 15. und 20. Juli 2010 (3 Ws 598/10, 608/10, 619-620/10 und 638-639/10), des OLG Karlsruhe vom 28. September 2010 (2 Ws 334/10) und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2010 (1 Ws 267/10) gehindert. - EGMR, 15.04.2014 - 73583/12
TRTOVAC AND OTHERS v. SERBIA
13-P1.no.227/10 of 16 February 2010. - BGH, 24.09.1954 - V ZR 48/54
Rechtsmittel
Im Hinblick auf die erschöpfende Aufzählung der Nichtigkeitsgründe in § 195 AktG folgt das Schrifttum der Rechtsprechung des Reichsgerichts, die schon vor Erlaß des Aktiengesetzes in Mängeln der vorstehenden Art bloße Anfechtungsgründe erblickt hat (RGZ 75, 239; 142, 123 [128]) und hält es Beschlüsse der Hauptversammlung, die z.B. ohne vorherige Ankündigung des Beratungsgegenstandes oder nicht mit der im Einzelfalle nötigen besonderen Mehrheit gefaßt werden - die Feststellung der Beschlußfassung durch den Versammlungsvorsitzenden vorausgesetzt - nur für anfechtbar (BaumbachHueck § 108 Anm. 3, § 195 Anm. 3 D; Gadow-Schmidt, § 108 Anm. 6, § 195 Anm. 21;… Godin-Wilhelmi, 2. Aufl., § 108 Anm. II, 4, abweichend jedoch für Beschlüsse unter Verletzung des Mehrheitsverhältnisses § 195 Anm. 10;… Hueck, Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen bei Aktiengesellschaften S 80, 85/89, Schlegelberger-Quassowski, 3. Aufl., § 108 Anm. 7, § 195 Anm. 7 a.F.; Teichmann-Köhler § 108 Anm. 2 a.E., § 195 Anm. 3 b). - FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 246/97
Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Antragsfrist
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