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| RG, 21.01.1922 - Rep. V. 228/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Abdeckereiprivileg und Verordnung vom 22. Mai 1919
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 409
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 18.07.2024 - 1 K 437.21
Erwähnung der "junge Welt" in Verfassungsschutzberichten rechtens
Rn. 54 3. Soweit das Unterlassungsbegehren die nicht mehr auf der Internetpräsenz der Beklagten abrufbaren Verfassungsschutzberichte 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2014 betrifft, ist ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich anzuerkennen, weil die Beklagte insoweit angegeben hat, dass sie im Einzelfall einen Ausdruck der bei ihr vorliegenden PDF-Datei des jeweiligen Verfassungsschutzberichts herausgibt (vgl. zum Vorliegen des Rechtschutzbedürfnisses bei Abrufbarkeit auf der Internetpräsenz: Urteile der Kammer vom 21. Januar 2016 - 1 K 255.13 , BeckRS 2016, 51723, und vom 7. September 2023 - 1 K 228/21, UA S. 6). - VG Hannover, 25.10.2024 - 3 B 3704/22 Im Übrigen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mehrfach entschieden, dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens und kurdischer Volkszugehörigkeit aktuell im Irak nicht mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit mit einer Gruppenverfolgung im Sinne von § 3 AsylG rechnen müssen (…Nds. OVG, Beschl. v. 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 13.9.2021 - 9 LA 228/21 -, n.v.; Beschl. v. 6.11.2023 - 9 LA 82/23 -, n.v.).
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