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   ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22   

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https://dejure.org/2023,9477
ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22 (https://dejure.org/2023,9477)
ArbG Köln, Entscheidung vom 13.01.2023 - 23 BV 67/22 (https://dejure.org/2023,9477)
ArbG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2023 - 23 BV 67/22 (https://dejure.org/2023,9477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ein Verstoß gegen die Ausschreibungsfrist rechtfertigt einen Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausschreibungsfrist - und der Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht eingehaltene Ausschreibungsfrist - und der Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen die Ausschreibungsfrist rechtfertigt Widerspruch des Betriebsrats ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat durfte Einstellung verweigern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat durfte Einstellung verweigern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    Auszug aus ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22
    (iii.) Eine erneute Zustimmungsverweigerung im Anschluss an die ergänzende Unterrichtung durch den Arbeitgeber mit Schreiben vom 02.05.2022 wäre nicht erforderlich gewesen, weil sie nicht auf neue personelle Einzelmaßnahmen gerichtet waren (vgl. dazu zul. BAG 11.10.2022 - 1 ABR 16/21, juris-Rn. 28ff.), ist jedoch mit Schreiben vom 05.05.2022 dennoch erfolgt.

    Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsverweigerungsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn die Einstellung gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen würde (BAG 11.10.2022 - 1 ABR 16/21, juris-Rn. 32; BAG 18.12.1990 - 1 ABR 15/90, juris-Rn. 31ff.; GK-BetrVG § 99 Rn. 226; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, BetrVG § 99 Rn. 251).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22
    Dabei reicht es aus, wenn im Übertragungsbeschluss die betreffende Norm durch Mitteilung des Paragrafen zur Benennung des übertragenen Rechts angegeben ist (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 -, OS 2; Rn. 41, juris; (Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, BetrVG § 27 Rn. 82 mwN.).(ii.) Nach diesen Maßgaben hat der Betriebsrat dem Betriebsausschuss durch den einstimmigen Beschluss vom 16.03.2022 die Wahrnehmung der personellen Mitbestimmung gem. § 99 BetrVG zur selbständigen Erledigung übertragen.

    Soweit im Beschluss von einer Übertragung " gem. § 28 BetrVG " die Rede ist, handelt es sich um eine offensichtlich fehlerhaft benannte Norm, denn eine Übertragung auf einen Betriebsausschuss erfolgt immer gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, während die Übertragung gem. § 28 eine solche auf einen besonderen Ausschuss ist (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 275/04, juris-Rn. 37 mwN.) Da jedoch sowohl im Protokoll der Sitzung vom 16.03.2022 wie auch in der Einladung dazu (Bl. 181 dA.) die Übertragung auf den Betriebsausschuss und nicht auf einen besonderen Ausschuss vorgesehen war, handelt es sich zwar um eine falsche rechtliche Bezugsnorm, jedoch um die eindeutige tatsächliche Bezeichnung des Zielgremiums der Übertragung.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen an Betriebsrat - digitales Einsichtsrecht -

    Auszug aus ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22
    Es kommt grundsätzlich allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme an (Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22 -, Rn. 120, juris; vgl. insges. Fitting, BetrVG, 30. Auflage, § 100 Rz. 4/4a m.w.N.).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22
    Diese genügt aufgrund ihrer ebenfalls unstreitigen Speicher- und Druckfähigkeit sowie der Angabe des Namens der handelnden Person und des erkennbaren Abschlusses der Erklärung den Voraussetzungen des § 126b BGB (zur Erfüllung der Anforderungen der ausreichenden Textform iSv. § 126b BGB durch eine E-Mail BAG 10.03.2009 - 1 ABR 93/07, juris-Rn. 36).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22
    Beruft sich der Betriebsrat auf den Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, muss deren Inhalt zumindest angedeutet werden (BAG 30.09.2014 - 1 ABR 32/13, juris-Rn. 32).
  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 9/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - unbeachtliche

    Auszug aus ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22
    Über sein Rechtsschutzziel wäre auch ohne ausdrücklichen Hauptantrag zu befinden gewesen, da die Feststellung einer erteilten Zustimmung auch ohne ausdrücklich darauf gerichteten Antrag zu treffen ist (vgl. BAG 13.05.2014 - 1 ABR 9/12, juris-Rn. 17).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22
    Eine wirksame Übertragung setzt allerdings voraus, dass der Umfang der übertragenen Aufgaben hinreichend bestimmt ist (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 26/93 - juris-Rn. 23) .
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22
    Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsverweigerungsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn die Einstellung gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen würde (BAG 11.10.2022 - 1 ABR 16/21, juris-Rn. 32; BAG 18.12.1990 - 1 ABR 15/90, juris-Rn. 31ff.; GK-BetrVG § 99 Rn. 226; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, BetrVG § 99 Rn. 251).
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