Rechtsprechung
| LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04, LVerfG 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mv-justiz.de
Beschluss Verfassungsbeschwerdeverfahren - Einstweilige Anordnung - Ämterauflösung und Neubildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Anordnung; Auflösung eines Gemeindeamtes durchöffentlich-rechtlichen Vertrag; Inkrafttreten einer Verordnung zur Auflösung von Gemeindeämtern; Verbindung zweier Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2004 - 4 M 301/04
Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Ämterneubildung, Amt, Auflösung, …
Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04
Die Antragsteller haben vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vergeblich um einstweiligen Rechtsschutz gegen diese Verordnungen nachgesucht (Beschlüsse vom 22.12.2004 - 4 M 300/04 und 4 M 301/04). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2004 - 4 M 300/04
Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Antragsbefugnis, Amt, Auflösung, …
Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04
Die Antragsteller haben vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vergeblich um einstweiligen Rechtsschutz gegen diese Verordnungen nachgesucht (Beschlüsse vom 22.12.2004 - 4 M 300/04 und 4 M 301/04).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
Antrag auf Untersagung der Zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 -). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2010 - LVerfG 6/10
Eilantrag wegen Wahl zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes erfolglos
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2013 - LVerfG 6/13
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer EA im Organstreitverfahren, mit dem …
Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 -). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung
Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 -).
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Rechtsprechung
| RG, 27.04.1904 - Rep. I. 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Lagergeschäft; Verjährungsunterbrechung durch Streitverkündung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 58, 76
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06
Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung …
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F. gleichwohl dahingehend ausgelegt, dass jede den Vorschriften des Zivilprozessrechts entsprechende Streitverkündung die Verjährung unterbrach; dass die Entscheidung des Erstprozesses diejenige des Folgeprozesses präjudiziere oder dessen tatsächlichen Feststellungen für den Folgeprozess maßgebend seien, wurde nicht für erforderlich gehalten (RGZ 58, 76, 79 f). - BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77
Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung
Richtig ist zwar, daß nicht jede Streitverkündung die Verjährung unterbricht, sondern nur eine solche, die nach den §§ 72 ff ZPO zulässig ist, die also in einem Rechtsstreit erfolgen muß, dessen ungünstiger Ausgang für einen Ersatzanspruch "präjudiziell" sein kann (vgl. RGZ 58, 76, 79).Der Begriff der "Abhängigkeit" in § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB verlangt deshalb nicht, daß die Entscheidung des Vorprozesses für den in der Streitverkündung bezeichneten Anspruch wirklich prozessual präjudizierend ist oder daß die tatsächlichen Feststellungen des Vorprozesses für den späteren Rechtsstreit maßgebend sein müssen (RGZ 58, 76, 79; OLG Frankfurt, OLGZ 1971, 1, 4).
- BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60
Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung
Nach der Entstehungsgeschichte und dem Zweck dieser Vorschrift führt sie damit keine anderen Voraussetzungen für eine Streitverkündung ein als die Prozessordnungen (so auch RGZ 58, 76; RG, JW 1904, 38; 1913, 32). - BGH, 13.07.1956 - VI ZR 223/54
Rechtsmittel
Bei dieser Sachlage war die Streitverkündung nicht geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. RGZ 58, 76 [80]; 156, 291 [298/299]). - BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
Einordnung des Unvermögenes eines Unternehmers i.R.e. Architektenvertrags als …
Die Verjährung kann auch - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - nicht durch eine Streitverkündung im Rechtsstreit gegen die Unternehmer nach § 209 Abs. 2 Ziffer 4 BGB unterbrochen werden, denn die Unterbrechungswirkung der Streitverkündung tritt nur im Rahmen des § 72 ZPO ein, d.h. nur insoweit, als der Kläger bei einem ungünstigen Ausgang des Prozesses Rechte gegen den Streitverkündungsgegner geltend machen kann (RGZ 58, 76; 156, 291, 298; RG in JW 1913, 32).
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