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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1994 - 23 A 757/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14197
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1994 - 23 A 757/93 (https://dejure.org/1994,14197)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.11.1994 - 23 A 757/93 (https://dejure.org/1994,14197)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. November 1994 - 23 A 757/93 (https://dejure.org/1994,14197)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einschreiten gegen eine unerlaubte Nutzung einer Straße; Sondernutzungserlaubnis; Anliegergebrauch; Gemeingebrauch; Verengung einer öffentlichen Wegefläche; Unerlaubte Sondernutzung; Ordnungsbehördliches Einschreiten

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1994 - 23 A 2163/93

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Drittschützende Wirkung; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1994 - 23 A 757/93
    Diese Regelung erfolgt ebenso wie die Regelung in § 18 StrWG NW (StrG NW) über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (vgl. dazu OVG NW, Urteil vom 21.07.1994 - 23 A 2163/93 -, S 7 des amtl. Abdrucks) allein im öffentlichen Interesse; eine drittschützende Wirkung zugunsten der Nutzung der Straße, sei es im Rahmen des Gemeingebrauchs, sei es im Rahmen des Anliegergebrauchs kommt der Bestimmung nicht zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 5 S 2811/08

    Anspruch auf Einschreiten gegen unerlaubte Sondernutzung wegen des Teilhaberechts …

    Zwar wird dies - soweit ersichtlich - von der obergerichtlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren landesrechtliche Regelungen im Grundsatz verneint (vgl. OVG NW, Beschl. v. 10.11.1994 - 23 A 757/93 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.09.1995 - 4 M 84/95 - BayVGH, Beschl. v. 24.11.2003 - 8 CS 03.2279 - offengelassen von Thür. OVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 730/00 -), doch verhält es sich dann ersichtlich anders, wenn - wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat - durch die unerlaubte Sondernutzung anderweit geschützte Rechtspositionen Dritter konkret betroffen werden, welche auch bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis als straßenbezogene Gesichtspunkte zu berücksichtigen gewesen wären (…vgl. OVG NW, Urt. v. 21.07.1994 - 23 A 2163/93 -).

    Insofern kommt zunächst - wie vom Verwaltungsgericht untersucht - der sog. Anliegergebrauch (vgl. §§ 15 Abs. 2 bis 4 StrG; hierzu BayVGH, Beschl. v. 24.11.2003, a.a.O., OVG NW, Urt. v. 21.07.1994, a.a.O., Beschl. v. 10.11.1994, a.a.O.;… Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rn. 751) in Betracht, der hier allerdings ersichtlich nicht betroffen ist, aber auch das Recht auf Teilhabe am bestehenden Gemeingebrauch (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 u. 2 StrG;… Senat, Urt. v. 26.07.2001, a.a.O.;… auch VG Karlsruhe, Urt. v. 28.04.1999 - 10 K 2378/98 - VG Meiningen, Urt. v. 06.03.2007 - 2 K 1024/04 Me -, ThürVBl 2007, 244), das als materielles Recht auf Nutzung der vorhandenen Straßen, soweit dieses nicht nur geringfügig beeinträchtigt wird, auch unter dem Schutz der Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG steht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1968 - IV C 195.65 -, BVerwGE 30, 235 ;… Lorenz/Will, Straßenrecht, 2. A. 2005, § 13 Rn. 10 f.;… Sauthoff, a.a.O., Rn. 605, 921).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 11 B 553/14

    Bestimmungen über Sondernutzungserlaubnisse und Vorgehen gegen unerlaubte …

    Umdrucks, und vom 10. November 1994 - 23 A 757/93 -, juris (nur Leitsätze), S. 8 f. des amtl.

    Rn. 10 Vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 10. November 1994 - 23 A 757/93 -, juris (nur Leitsätze), S. 8 f. des amtl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 11 B 602/16
    Umdrucks, und vom 10. November 1994 - 23 A 757/93 -, juris (nur Leitsätze), S. 8 f. des amtl.
  • VG Düsseldorf, 28.03.2012 - 16 K 3481/11

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Platzierung eines Abstellbehälters in …

    Die Vorschrift dient ebenfalls allein öffentlichen Interessen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. November 1994, 23 A 757/93).
  • VG Köln, 05.07.2023 - 21 L 1248/23
    Rn. 10 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. November 1994 - 23 A 757/93 -, juris.
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