Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.02.2007 - 23 C 06.2723 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Ansbach, 10.02.2009 - AN 1 K 07.00157
Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen; Vollstreckungsabwehrklage; …
Rn. 13 Im entsprechenden Beschwerdeverfahren (23 C 06.2723) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Schreiben vom 27. Dezember 2006 darauf hin, dass etwaige Einwendungen gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse im Wege der Vollstreckungsgegenklage in Verbindung mit einem Eilantrag geltend zu machen seien, und setzte hierfür der Klägerin eine Frist bis spätestens 17. Januar 2007.Rn. 25 Mit Beschluss vom 7. Februar 2007 (23 C 06.2723) ordnete der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. September 2006 (AN 1 V 06.2119 u.a.) auf Antrag der Beklagten die Vollstreckung aus den oben genannten Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Ansbach gegen die Klägerin an.
Mit dem Einwand der Erfüllung kann die Klägerin im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage i.S.d. § 767 ZPO, der bei Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen gemäß § 167 Abs. 1 VwGO Anwendung findet, das Erlöschen der vollstreckbaren Kostenansprüche durch Erfüllung geltend machen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.2.2007, 23 C 06.2723).
- VG Cottbus, 05.01.2012 - 6 M 15/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Materiell-rechtliche Einwendungen als "Einwendungen, die den durch Urteil oder Beschluss festgestellten Anspruch selbst betreffen" (§ 767 Abs. 1 ZPO), sind im Vollstreckungsverfahren aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen grds. nicht zu prüfen (sog. Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens), sondern vom Schuldner mit der Vollstreckungsgegenklage in einem neuen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. November 1984 - 8 C 84 A.2557 -, NVwZ 1985, 352; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 20 C 08.1475 -, zit. nach juris; Beschluss vom 7. Februar 2007 - 23 C 06.2723 -, zit. nach juris; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 1969 - V 183/69 -, ESVGH 20, 174; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 9 TM 1196/01 -, NVwZ-RR 2004, 796;… Pietzner/Möller in Schoch u.a., VwGO Komm., § 169 Rn. 150, 151, 154). - VGH Bayern, 02.07.2008 - 20 C 08.1475
Vollstreckung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen; Beschwerde gegen …
Vielmehr könnte sie lediglich im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage im Sinne des § 767 ZPO, der bei Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen gemäß § 167 VwGO Anwendung findet, das Erlöschen des vollstreckbaren Kostenanspruchs durch Erfüllung geltend machen (vgl. BayVGH vom 7.2.2007 Az. 23 C 06.2723; vom 8.7.2004 Az. 23 C 04.694).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".