Rechtsprechung
| LG Köln, 04.11.2009 - 23 O 281/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unangemessene Benachteiligung des Versicherers durch Leistungsfreiheit bei Berufsunfähigkeit; Absicherung des Verdienstausfalls während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankentagegeldversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vrkanzlei.com
(Entscheidungsbesprechung)
Leistungseinschränkende und -ausschließende Klauseln in der Restschuldversicherung (RA Dr. Markus Jacob)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12
Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes …
Das ist bei der Regelung in einer Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die ein Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsieht, nicht der Fall (so auch für den vergleichbaren Fall der Restschuldversicherung OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 972, 973 f.; OLG Dresden VersR 2010, 760, 761; LG Dortmund NJW-RR 2010, 103, 105; LG Augsburg…, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 O 4040/09, juris Rn. 26; Jacob, jurisPR-VersR 3/2010 Anm. 5; anders OLG Oldenburg VersR 1996, 1400, 1401; LG Köln VersR 2011, 1168, 1170; Urteil vom 4. November 2009 - 23 O 281/08, juris Rn. 23-26). - LG Köln, 16.02.2011 - 23 O 35/10
Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsrente aus einem …
Wegen der relativ kurzen Laufzeit des Versicherungsvertrages hätte auch eine der Anwartschaftsversicherung in der Krankentagegeldversicherung entsprechende Anwartschaft keinen wirtschaftlichen Sinn (vgl. LG Köln Urt. v. 04.11.2009 - 23 O 281/08). - LG Saarbrücken, 03.11.2010 - 12 S 6/10
Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Klausel über das Erlöschen des …
Rn. 34 cc) § 5 Abs. 4 Buchst. c AVB ist auch nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem. § 307 BGB unwirksam (…ebenso Prölss/Martin/Schneider 28 , Rdnr. 27 vor § 150 VVG; LG Dortmund NJW-RR 2010, 103, unter 2. c bb, sowie die von der Beklagten mit der Berufungsbegründung vorgelegte Rechtsprechung, u. a. das Urteil der Kammer vom 17. Juli 2009, 12 O 222/08, S. 7 f., Bl. 271 f. d. A.; a. A. LG Köln, Urteil vom 4. November 2009, 23 O 281/08, veröffentlicht in juris; vgl. auch OLG Oldenburg VersR 1996, 1400 zu einer Klausel, derzufolge der Vertrag über eine Restschuldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit endet).
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