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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14091
LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16 (https://dejure.org/2016,14091)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16 (https://dejure.org/2016,14091)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16 (https://dejure.org/2016,14091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Streik in Form einer Betriebsblockade- - Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf Untersagung der Blockierung der Betriebszufahrt während eines laufenden Streiks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag auf Untersagung der Blockierung der Betriebszufahrt während eines laufenden Streiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Betriebsblockade im Zuge eines Streiks

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Betriebsblockade im Zuge eines Streiks

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Keine Betriebsblockaden bei Streiks

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsblockade ist nicht vom Streikrecht umfasst

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Terminsankündigung: Untersagung von Streikmaßnahmen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15

    Erzwingungsstreik zur Durchsetzung von Überlastungsschutz - keine Friedenspflicht …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (st. Rechtsprechung, vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15 - Juris Rz 70; vom 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 - Juris Rz 64).

    Die Anforderungen an Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sind insgesamt mit besonderer Umsicht zu handhaben, um eine Gefährdung der Koalitionsbetätigungsgarantie aus Artikel 9 Abs. 3 GG soweit wie möglich auszuschließen (…vgl. Hessisches LAG , Urt. v. 07.11.2014 - 9 SaGa 1496/14 - Juris Rz 230; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15 - Juris Rz 72).

  • LAG Hamburg, 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12

    Angemessene Dauer von Zugangsbehinderungen bei einem rechtmäßig bestreikten …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16
    Bei der Blockierung der Zufahrt zum Betrieb, insbesondere für Zulieferer und Kunden, handelt es sich um einen Streikexzess, der nicht im Rahmen der Abwägung als verhältnismäßig angesehen werden kann (vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12 - Juris Rz 36;… Hessisches LAG , Urt. v. 17.09.2008 - 9 SaGa 1443/08 - Juris Rz 24;… LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 - Juris Rz 18 n.w.N.).

    Anders als in Fällen, in denen eine zeitweise Blockierung der Zufahrt von Arbeitnehmern zum Zwecke der Einflussnahme auf diese in Betracht kommen mag (vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12 - zur vorübergehenden maximal 15-minütigen Behinderung des Zugangs zum Betrieb für Arbeitswillige), geht es hier ausschließlich um die Behinderung bzw. Verhinderung der Zufahrt zum Betrieb und der Ausfahrt aus dem Betrieb für diejenigen Personengruppen, die gerade nicht Arbeitnehmer des Betriebes sind.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Aufrufen zu Warnstreiks gegen Betriebe …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (st. Rechtsprechung, vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15 - Juris Rz 70; vom 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 - Juris Rz 64).

    Die zu unterlassende Verhaltensweise muss sich bereits durch die genaue Antragsformulierung ergeben und kann nicht erst Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens sein (…vgl. BAG, Urt. v. 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - Juris Rz 25, 26; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 - Juris Rz 62).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16
    Die zu unterlassende Verhaltensweise muss sich bereits durch die genaue Antragsformulierung ergeben und kann nicht erst Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens sein (vgl. BAG, Urt. v. 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - Juris Rz 25, 26;… LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12 - Juris Rz 62).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16
    Anträge, die den Arbeitskampf insgesamt untersagen sollen, greifen stark in den Kernbereich des Artikel 9 Abs. 3 GG der Gewerkschaft ein, während ein geringerer Eingriff vorliegt, wenn lediglich die Rechtswidrigkeit einzelner Kampfmaßnahmen im Rahmen der einstweiligen Verfügung geltend gemacht wird (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09 - Juris Rz 49).
  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 9 SaGa 1443/08

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung einer Betriebsblockade - Parteifähigkeit …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16
    Bei der Blockierung der Zufahrt zum Betrieb, insbesondere für Zulieferer und Kunden, handelt es sich um einen Streikexzess, der nicht im Rahmen der Abwägung als verhältnismäßig angesehen werden kann (…vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12 - Juris Rz 36; Hessisches LAG , Urt. v. 17.09.2008 - 9 SaGa 1443/08 - Juris Rz 24;… LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 - Juris Rz 18 n.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2002 - 4 Sa 241/02

    Unterlassungsverfügung - Arbeitskampf - Streik - Blockade

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16
    Bei der Blockierung der Zufahrt zum Betrieb, insbesondere für Zulieferer und Kunden, handelt es sich um einen Streikexzess, der nicht im Rahmen der Abwägung als verhältnismäßig angesehen werden kann (…vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12 - Juris Rz 36;… Hessisches LAG , Urt. v. 17.09.2008 - 9 SaGa 1443/08 - Juris Rz 24; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 - Juris Rz 18 n.w.N.).
  • ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17

    Streik - Rechtmäßigkeit und Unterlassung einer Blockade

    Soweit die zu untersagenden Blockademaßnahmen nur beispielhaft bestimmt sind ("insbesondere"), führt dies nicht zur Unzulässigkeit, sondern ggf. zur Unbegründetheit des Globalantrags, wenn er auch nur einen Fall erfasst, in dem die geltend gemachte Rechtsverletzung nicht gegeben ist (vgl. dazu im vorliegenden Zusammenhang zuletzt etwa LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 SaGa 1/15 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 103, LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16 - BeckRS 2016, 73979, auch dokumentiert bei juris, jeweils mwN.).

    Es ist allgemein anerkannt, dass die rechtswidrige Blockierung einer Zufahrt zu einem Betriebsgelände zur Verhinderung der Zufahrt von Lieferanten, Kunden, Besuchern und sonstigen zutrittswilligen Personen als Streikmaßnahme rechtswidrig ist und als sog. Streikexzess einen nicht gerechtfertigten Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbetrieb darstellt und Unterlassungsansprüche der Arbeitgeberin begründen kann (vgl. auch dazu zuletzt etwa LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016, aaO., mwN.).

    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung der Streikmaßnahme gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden (vgl. auch dazu LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016, aaO., sowie - auch zum Folgenden - etwa LAG Hessen 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - NZA-RR 2015, 441, mwN.).

  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

    Demgegenüber dauerte die beanstandete Streikmaßnahme, d.h. die Blockade, in dem Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (15. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16- Rn. 34) zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das LAG noch an.

    Diesen kommunikativen Charakter der Grundrechtsausübung des Streikrechts (…siehe hierzu auch: Däubler (Hrsg.)-Wolter, Arbeitskampfrecht, 3. Auflage, Kapitel 16 Rn. 44) berücksichtigt das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg (16. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16- Rn. 36, 38) nicht hinreichend, wenn es auch eine nur vorübergehende Blockierung der Zufahrt als nicht vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgedeckt ansieht.

  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18

    Inhalt und Umfang eines Notdienstes während eines Arbeitskampfes

    Demgegenüber dauerte die beanstandete Streikmaßnahme, d.h. die Blockade, in dem Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (15. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16- Rn. 34) zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das LAG noch an.

    Diesen kommunikativen Charakter der Grundrechtsausübung des Streikrechts (…siehe hierzu auch: Däubler (Hrsg.)-Wolter, Arbeitskampfrecht, 3. Auflage, Kapitel 16 Rn. 44) berücksichtigt das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg (16. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16- Rn. 36, 38) nicht hinreichend, wenn es auch eine nur vorübergehende Blockierung der Zufahrt als nicht vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgedeckt ansieht.

  • ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23

    Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort …

    Die Anforderungen an Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sind insgesamt mit besonderer Umsicht zu handhaben, um eine Gefährdung der Koalitionsbetätigungsgarantie aus Artikel 9 Abs. 3 GG soweit wie möglich auszuschließen (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16, Rn. 30).
  • ArbG Nürnberg, 31.01.2018 - 5 Ga 24/18

    Warnstreiks der IG Metall

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine Blockierung in diesem Sinne als Streikmaßnahme rechtswidrig ist und als sog. Streikexzess einen nicht gerechtfertigten Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbetrieb darstellt und Unterlassungsansprüche der Arbeitgeberin begründen kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16 - juris, m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2021 - 7 SaGa 275/21

    Untersagung Streik im einstweiligen Verfügungsverfahren - Auslegung einer Satzung

    2.1 Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (st. Rspr. vgl. z.B. LAG Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16 - juris;… LAG Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2015 - 26 SaGa 1059/15 - juris Rz. 70).
  • ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17

    Klage auf Unterlassung von Streikmaßnahmen

    Diesen kommunikativen Charakter der Grundrechtsausübung des Streikrechts (…siehe hierzu auch: Däubler (Hrsg.)-Wolter, Arbeitskampfrecht, 3. Auflage, Kapitel 16 Rn. 44) berücksichtigt das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg (16. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16- Rn. 36, 38) nicht hinreichend, wenn es auch eine nur vorübergehende Blockierung der Zufahrt als nicht vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgedeckt ansieht.
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