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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12618
LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10 (https://dejure.org/2011,12618)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15.06.2011 - 23 T 442/10 (https://dejure.org/2011,12618)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 23 T 442/10 (https://dejure.org/2011,12618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile: Wenn Mieter und Eigentümer die Hausverwaltung verklagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Kreditaufnahme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die Aufnahme eines Kredites als Alternative für die Finanzierung von beschlossenen Sanierungsmaßnahmen einer WEG kann nicht mit Mehrheitsbeschluss beschlossen werden; Zulässigkeit des Beschlusses über die Aufnahme eines Kredites durch eine WEG im Wege des ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Darlehensaufnahme durch WEG

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzierung einer Sanierung: Darlehen ist die Ausnahme! (IMR 2012, 1026)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 143
  • NZM 2012, 118
  • ZMR 2011, 894
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 28.11.1991 - 15 W 169/91

    Ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10
    Auch eine Kreditaufnahme kann damit mit Mehrheit beschlossen werden, wenn und soweit sie die Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung beachtet (vgl. BayOblG, FGPrax 2005, 245, 248; OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 305 mwN).

    Es ist daher grundsätzlich Sache jedes einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der Mehrheit, ob der jeweils persönliche Beitrag aus Eigenmitteln oder über ein von ihm aufgenommenes Darlehen finanziert wird (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318; BayOblG NJW-RR 2004, 1602, 1603; BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; BAyOblG NJW-RR 2006, 20, 23; so auch noch LG München Beschluss vom 17.05.2010, 1 T 13364/09 BeckRS 2010, 22024).

    Rn. 31 Daher ist die Gemeinschaft grundsätzlich zur Deckung ihres kompletten Finanzbedarfs durch Vorschusszahlungen ihrer Mitglieder verpflichtet, ohne sich übermäßig zu verschulden (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318).

    Nur dann, wenn ein vorübergehender, dringend notwendiger und nicht anders regelbarer Finanzierungsbedarf besteht und der darlehensfinanzierte Betrag eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, kann eine Kreditaufnahme mit den damit verbundenden Finanzierungskoten und Haftungsrisiken für den einzelnen Eigentümer einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 315).

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über …

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10
    Auch eine Kreditaufnahme kann damit mit Mehrheit beschlossen werden, wenn und soweit sie die Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung beachtet (vgl. BayOblG, FGPrax 2005, 245, 248; OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 305 mwN).

    Es ist daher grundsätzlich Sache jedes einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der Mehrheit, ob der jeweils persönliche Beitrag aus Eigenmitteln oder über ein von ihm aufgenommenes Darlehen finanziert wird (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318; BayOblG NJW-RR 2004, 1602, 1603; BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; BAyOblG NJW-RR 2006, 20, 23; so auch noch LG München Beschluss vom 17.05.2010, 1 T 13364/09 BeckRS 2010, 22024).

    Im Hinblick auf die Höhe für die Aufnahme eines Kontokorrentkredits wird insoweit von der Rechtsprechung vertreten, dass die Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer für drei Monate nicht übersteigen darf (BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; OLG Hamm OLGZ 1992, 316).

  • LG München I, 17.05.2010 - 1 T 13364/09

    Wohnungseigentum: Sonderumlagebeschluss für die Finanzierung einer …

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10
    Es ist daher grundsätzlich Sache jedes einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der Mehrheit, ob der jeweils persönliche Beitrag aus Eigenmitteln oder über ein von ihm aufgenommenes Darlehen finanziert wird (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318; BayOblG NJW-RR 2004, 1602, 1603; BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; BAyOblG NJW-RR 2006, 20, 23; so auch noch LG München Beschluss vom 17.05.2010, 1 T 13364/09 BeckRS 2010, 22024).

    Eine Darlehensaufnahme zur (langfristigen) Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen entspricht somit in aller Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung (LG München Beschluss vom 17.05.2010, 1 T 13364/09 BeckRS 2010, 22024).

  • AG Ettlingen, 23.04.2010 - 4 C 17/09

    Sanierungsfinanzierung durch Darlehen?

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10
    Diese rechtliche Möglichkeit der WEG lässt aber nicht den Schluss zu, dass im Innenverhältnis keine Einstimmigkeit mehr über die Eingehung eines Darlehensvertrages erforderlich wäre (a.A. wohl AG Ettlingen Beschluss vom 23.04.2010 4 C 17/09 BeckRS 2010, 24837).

    Auch wenn der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift die Durchführung von Modernisierungen erleichtern wollte, hat er - trotz der bekannten Rechtsprechung der Obergerichte zu den eingeschränkten Möglichkeiten einer Kreditaufnahme durch Mehrheitsbeschluss - diese gerade nicht geregelt (a.A. wohl AG Ettlingen Beschluss vom 23.04.2010 4 C 17/09 BeckRS 2010, 24837;… Grziwotz in: Jenissen WEG, § 10 Rn. 91).

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10
    Dies ist der Fall, wenn die Maßnahme bei einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gemeinschaft ausgerichteten Kosten-Nutzen-Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft als vertretbar erscheint (OLG München ZMR 2006, 311; BayObLG NZM 2002, 531).
  • OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10
    Dies ist der Fall, wenn die Maßnahme bei einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gemeinschaft ausgerichteten Kosten-Nutzen-Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft als vertretbar erscheint (OLG München ZMR 2006, 311; BayObLG NZM 2002, 531).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter …

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10
    Es ist daher grundsätzlich Sache jedes einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der Mehrheit, ob der jeweils persönliche Beitrag aus Eigenmitteln oder über ein von ihm aufgenommenes Darlehen finanziert wird (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318; BayOblG NJW-RR 2004, 1602, 1603; BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; BAyOblG NJW-RR 2006, 20, 23; so auch noch LG München Beschluss vom 17.05.2010, 1 T 13364/09 BeckRS 2010, 22024).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die …

    Daher sei die Gemeinschaft grundsätzlich zur Deckung ihres kompletten Finanzbedarfs durch Vorschusszahlungen ihrer Mitglieder verpflichtet, ohne sich übermäßig zu überschulden (BayObLG, NJW-RR 2006, 20, 23; OLG Hamm, ZWE 2012, 378; LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143; LG Köln, ZWE 2011, 45;… LG München I, ZMR 2011, 239 Rn. 50;… Timme/Knop, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 93 f.;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG 11. Aufl., § 21 Rn. 36;… Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 21 WEG Rn. 9; Bub, ZWE 2010, 246 ff.; Schmidt, ZMR 2007, 90 ff.).

    Ein solcher Beschluss lässt sich insbesondere nicht auf eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 4 WEG stützen (…a.A. Elzer, aaO; wohl auch LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143 Rn. 33).

  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines …

    Für die Rechtslage nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gilt nichts anderes (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 19; LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143; Abramenko, ZMR 2011, 897; Elzer, NZM 2009, 57, 59 u. 61; wohl auch BayObLG, NJW-RR 2006, 20, 23;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn. 215;… unklar Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 10 Rn. 93a).

    Zunächst bietet das Gesetz mit der Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG - danach ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Tilgungsbeträge anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt - zumindest einen Anhalt dafür, dass eine Beschlusskompetenz für die Deckung des Finanzbedarfs auch durch eine Kreditaufnahme besteht (…Elzer, aaO, S. 59 aaO; vgl. auch LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143 unter Bezugnahme auf § 27 Abs. 2 Nr. 1 WEG a.F.).

    Rn. 8 Im Detail heftig umstritten ist allerdings die hiervon zu trennende Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Aufnahme eines Kredites, bei dem es nicht nur um die Deckung eines kurzfristigen Finanzbedarfes in überschaubarer Höhe geht, den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (vgl. dazu und zum Streitstand BayObLG, NJW-RR 2006, 20, 23; LG Bielefeld, NJW-RR 2012, 143 ff.;… Merle in Bärmann, aaO, § 27 Rn. 215;… Abramenko, aaO, S. 897 f.;… Elzer, aaO, S. 57, 61 f.; jeweils mwN).

  • LG Karlsruhe, 07.10.2014 - 11 S 8/14

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Kurzfristige Ansetzung einer …

    Es ist grundsätzlich Sache des einzelnen Eigentümers, wie er seinen Kostenanteil aufbringt, ob er also auf vorhandene Liquidität zurückgreift oder ein Darlehen aufnimmt (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 15 Wx 251/11 - ZMR 2012, 800; LG Bielefeld, Verfügung vom 14. Dezember 2010 - 23 T 442/10 - ZMR 2011, 317).
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