Rechtsprechung
| KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890; UKlaG § 1; UKlaG § 8
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Unterlassung der Verwendung bestimmter Klauseln in den AGB eines Stromlieferanten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung dem Inhalt und Wortlaut einer gemäß den §§ 1, 8 ff. Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) der beanstandeten AGB-Klauseln im Folgeverfahren nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.09.2008 - 4 O 476/08
- KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90
Verstoß gegen das Transparenzgebot
Auszug aus KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08
Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof zum Verstoß gegen das Transparenzgebot schon unter Geltung des AGBG entschieden, dass in einem Folgeverfahren nach § 890 ZPO der Verwender darlegen und beweisen kann, dass Sinn und Ziel der Klausel im Einzelfall bei Vertragsschluss für den Durchschnittskunden aufgrund von Zusatzinformationen hinreichend durchschaubar waren; dann ist eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot zu verneinen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - XI ZR 192/90, BGHZ 116, 1-7; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 1990 - 17 W 17/90, NJW-RR 1991, 182-184). - OLG München, 13.03.2003 - 29 U 2509/02
Inhaltsprüfung der von einer Versicherung in Formularverträgen mit …
Auszug aus KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08
unbeschadet partieller Übereinstimmungen nicht vollständig inhaltsgleich mit der Klausel, deren Verwendung das Urteil des Landgerichts untersagt, weil die ergänzende Klausel eine Relativierung des Aussagegehalts (vgl. dazu auch OLG München, Urteil vom 13. März 2003 - 29 U 2509/02, NJW-RR 2003, 1286 ff.) der ursprünglich verwandten Klausel in der entscheidenden, vom Landgericht beanstandeten Hinsicht bedeutet. - OLG Hamm, 23.08.1990 - 17 W 17/90
Auszug aus KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08
Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof zum Verstoß gegen das Transparenzgebot schon unter Geltung des AGBG entschieden, dass in einem Folgeverfahren nach § 890 ZPO der Verwender darlegen und beweisen kann, dass Sinn und Ziel der Klausel im Einzelfall bei Vertragsschluss für den Durchschnittskunden aufgrund von Zusatzinformationen hinreichend durchschaubar waren; dann ist eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot zu verneinen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - XI ZR 192/90, BGHZ 116, 1-7; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 1990 - 17 W 17/90, NJW-RR 1991, 182-184).
- KG, 21.03.2019 - 23 U 268/13
Datenschutzerklärung von Google: Qualifizierung als Allgemeine …
Das gilt in besonderem Maße für Unterlassungsurteile, die gemäß § 9 UKlaG nicht auf den Wortlaut der beanstandeten Bestimmungen, sondern auf ihren Inhalt gerichtet sind, also auch umformulierte, aber inhaltsgleiche Klauseln erfassen, soweit sie qualitativ und quantitativ gleichwertig sind (vgl. OLG München…, Urteil vom 13.03.2003 - 29 U 2509/02 Rn. 24; Senat, Beschluss vom 23.03.2009 - 23 W 71/08 Rn. 22 = KGR 2009, 394). - OLG Celle, 04.04.2014 - 4 W 55/14
Anforderungen an die Bestimmtheit der titulierten Verpflichtung zur Vornahme …
Die wohl überwiegende Auffassung geht davon aus, dass für den Schuldner die Abwendung des Ordnungsmittels von Interesse ist, dessen Höhe daher den Wert seiner Beschwerde bestimmt (…vgl. Schuschke/ Walker-Stuhrhahn, a. a. O., § 890 Rn. 60;… Musielak/Heinrich, a. a. O., § 3 Rn. 32 a;… Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 61 "Ordnungsgeld";… Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kapitel 40 Rn. 72; KG, Beschluss vom 23. März 2009 - 23 W 71/08, juris Rn. 29; OLG Celle…, Beschluss vom 1. April 2003 - 6 W 25/03, juris Rn. 26; LAG Bremen, Beschluss vom 12. April 1989 - 4 Ta 16/89, MDR 1989, 672; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 13. Januar 1977 - 2 W 85/76, juris Rn. 6). - LAG Hamm, 01.03.2013 - 1 Ta 6/13
Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung
Rn. 22 Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird informatorisch mit 1.000,-EUR (§ 23 Abs. 2 RVG: Abwehrinteresse des Schuldners gegen das festgesetzte Ordnungsgeld; vgl. LAG Hamm 24.09.2007 - 10 Ta 692/06, juris; KG Berlin 23.03.2009 - 23 W 71/08, juris) mitgeteilt.
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