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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25787
OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21 (https://dejure.org/2022,25787)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.09.2022 - 23 W 9/21 (https://dejure.org/2022,25787)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. September 2022 - 23 W 9/21 (https://dejure.org/2022,25787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 3 ZPO, § 44 Abs 4 S 2 ZPO, § 538 Abs 1 ZPO, § 538 Abs 2 Nr 3 ZPO
    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts über verworfenes Ablehnungsgesuch; dienstliche Äußerung zu erfolgreichem Ablehnungsgesuch im Parallelverfahren

  • RA Kotz

    Richterablehnung erst nach Einlassung in Verhandlung oder Antragsstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung: Unverzügliche Ablehnung erst nach Einlassung in die Verhandlung oder Antragsstellung erforderlich; Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Sache über ein allein vom abgelehnten Richter verworfenes Ablehnungsgesuch; dienstliche Äußerung zu einem ...

  • rechtsportal.de

    Richterablehnung: Unverzügliche Ablehnung erst nach Einlassung in die Verhandlung oder Antragsstellung erforderlich; Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Sache über ein allein vom abgelehnten Richter verworfenes Ablehnungsgesuch; dienstliche Äußerung zu einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnungsgesuch setzt Verhandlung oder Anträge voraus!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung eines befangenen Richters in einem Dieselskandal-Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    Rn. 26 aa) Wurde ein Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen, muss im Beschwerdeverfahren nicht zwingend an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, sondern kann grundsätzlich auch das Beschwerdegericht in der Sache entscheiden (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 39 ff.;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9;… BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; wohl auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, das die Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung prüft; a. A. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09, juris, Rn. 23 ff.; OLG Naumburg…, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, juris, Rn. 26; OLG Köln…, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, juris, Rn. 6;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 46, Rn. 20;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 46, Rn. 4).

    Rn. 28 bb) Anderes gilt auch nicht zwingend, wenn beim Landgericht nicht die Kammer, sondern allein der abgelehnte Einzelrichter selbst entschieden hat (…ebenso BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; insoweit a. A. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 40, obiter dictum;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9, Fn. 37; im Ergebnis beim konkreten Fall auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, nach Prüfung der Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung).

    Rn. 33 Nach Auffassung des Senats kann offenbleiben, ob dies generell regelmäßig für das zivilrechtliche Beschwerdeverfahren anzunehmen ist (insoweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Sonderfallentscheidung betrachtend OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 38; kritisch zur Übertragung der verfassungsrechtlichen Grundsätze für das Strafverfahren auf das Beschwerdeverfahren VerfGH-NRW…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 32/19.VB-3, juris, Rn. 28 ff.), da sich der vorliegende Fall maßgeblich von den Konstellationen unterscheidet, die als verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar anzusehen waren.

  • OLG Schleswig, 25.05.2007 - 16 W 48/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    Rn. 26 aa) Wurde ein Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen, muss im Beschwerdeverfahren nicht zwingend an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, sondern kann grundsätzlich auch das Beschwerdegericht in der Sache entscheiden (ebenso OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 39 ff.;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9;… BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; wohl auch OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, das die Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung prüft; a. A. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09, juris, Rn. 23 ff.; OLG Naumburg…, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, juris, Rn. 26; OLG Köln…, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, juris, Rn. 6;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 46, Rn. 20;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 46, Rn. 4).

    Rn. 28 bb) Anderes gilt auch nicht zwingend, wenn beim Landgericht nicht die Kammer, sondern allein der abgelehnte Einzelrichter selbst entschieden hat (…ebenso BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; insoweit a. A. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 40, obiter dictum;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9, Fn. 37; im Ergebnis beim konkreten Fall auch OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, nach Prüfung der Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung).

    Hätte der - bislang noch gar nicht mit der Sache befasste - gemäß § 45 Abs. 1 ZPO zuständige Spruchkörper des Landgerichts das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt, fände gemäß § 46 Abs. 2 Var. 1 ZPO gegen diesen Beschluss kein Rechtsmittel statt und hätte das Beschwerdegericht überhaupt nicht mit der Sache befasst werden können (dies zu Recht bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigend OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8).

  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    Sie dient als Grundlage für die Entscheidung der Richter (auch des Beschwerdegerichts), die über das Ablehnungsgesuch zu befinden haben (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ (R) 1/80, juris, Rn. 11).

    Eine dienstliche Äußerung eines Richters zu einem Ablehnungsgesuch ist zwar zum engeren Bereich der richterlichen Tätigkeit zu rechnen (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ (R) 1/80, juris, Rn. 11), aber dennoch insoweit nicht mit einer richterlichen Entscheidung zu vergleichen.

  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    In einem anderen Parallelverfahren, Az.: 3 O 57/20 , erklärte ein Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 1. Juli 2020 ein Ablehnungsgesuch der Beklagten gegen ihn für begründet (Az.: 16a W 3/20 , juris).

    Dies war insbesondere auch dem abgelehnten Richter bewusst, der die Ablehnungsverfahren in dem Rechtsstreit 3 O 57/20 , in dem die Entscheidung des Beschwerdegerichts erging, und dem Rechtsstreit 3 O 254/18, in dem er seine "Erweiterte dienstliche Äußerung" abgab, für gleichgelagert hielt; in seiner dienstlichen Äußerung zu ersterem verwies er auf seine dienstliche Äußerung zu letzterem (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 16a W 3/20 , juris, Rn. 9 ).

  • LG Stuttgart, 26.10.2020 - 3 O 253/20

    Verspäteter Befangenheitsantrag wegen Verhalten in früherem Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten werden der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2020, Az. 3 O 253/20 ,.

    Rn. 9 Der Einzelrichter hat das Ablehnungsgesuch gegen ihn als unzulässig verworfen ( LG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 3 O 253/20 , juris).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    Ausführungen zur Begründetheit des Ablehnungsgesuchs - also zur Frage, ob die vorgetragenen Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit begründen - haben zu unterbleiben (…vgl. BGH, a. a. O.), von einer Würdigung des Ablehnungsgesuchs hat der abgelehnte Richter zumindest grundsätzlich Abstand zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    Rn. 32 Zwar kann es mit Blick auf das Gebot des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar sein, wenn ein Rechtsmittelgericht bei einem willkürlich unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfenen Ablehnungsgesuch lediglich - dort jeweils verneinend - prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache erfolgreich gewesen wäre; das Rechtsmittelgericht hat gegebenenfalls in solchen Fällen nicht über die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs zu entscheiden, sondern die angegriffene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, damit in der richtigen Besetzung über das Ablehnungsgesuch entschieden wird (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, juris, Rn. 73, zum strafrechtlichen Revisionsverfahren;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07, juris, Rn. 30, zum zivilrechtlichen Beschwerdeverfahren nach einer Selbstentscheidung durch den Rechtspfleger; abweichend zum zivilrechtlichen Berufungsverfahren BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, juris).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, juris, Rn. 17).
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    Rn. 32 Zwar kann es mit Blick auf das Gebot des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar sein, wenn ein Rechtsmittelgericht bei einem willkürlich unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfenen Ablehnungsgesuch lediglich - dort jeweils verneinend - prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache erfolgreich gewesen wäre; das Rechtsmittelgericht hat gegebenenfalls in solchen Fällen nicht über die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs zu entscheiden, sondern die angegriffene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, damit in der richtigen Besetzung über das Ablehnungsgesuch entschieden wird (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, juris, Rn. 73, zum strafrechtlichen Revisionsverfahren;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07, juris, Rn. 30, zum zivilrechtlichen Beschwerdeverfahren nach einer Selbstentscheidung durch den Rechtspfleger; abweichend zum zivilrechtlichen Berufungsverfahren BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, juris).
  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07

    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit; Zurückweisung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
    Rn. 32 Zwar kann es mit Blick auf das Gebot des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar sein, wenn ein Rechtsmittelgericht bei einem willkürlich unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfenen Ablehnungsgesuch lediglich - dort jeweils verneinend - prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache erfolgreich gewesen wäre; das Rechtsmittelgericht hat gegebenenfalls in solchen Fällen nicht über die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs zu entscheiden, sondern die angegriffene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, damit in der richtigen Besetzung über das Ablehnungsgesuch entschieden wird (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, juris, Rn. 73, zum strafrechtlichen Revisionsverfahren; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07, juris, Rn. 30, zum zivilrechtlichen Beschwerdeverfahren nach einer Selbstentscheidung durch den Rechtspfleger; abweichend zum zivilrechtlichen Berufungsverfahren BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, juris).
  • BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20

    Richterablehnung im Schadensersatzprozess eines Kraftfahrzeugkäufers wegen …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 24/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07

    Entscheidungszuständigkeit des Einzelrichters für die Beschwerde gegen die …

  • OLG Stuttgart, 02.08.2022 - 23 W 18/21

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen ergänzender dienstlicher …

  • OLG Oldenburg, 03.03.2021 - 8 W 35/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch; …

  • OLG Hamm, 09.07.2021 - 7 U 14/21

    Universitäten steht kein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch bei …

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den …

  • OLG Hamburg, 15.04.2020 - 12 UF 27/19

    Zwei-Wochen-Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung

  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen …

  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als …

  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09

    Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …

  • OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03

    Ablehnung der gesamten Kammer als befangen

  • OLG Braunschweig, 31.08.2020 - 9 W 21/20

    Anschein einer willkürlichen Gerichtsentscheidung; Behauptete Erinnerungslücken …

  • KG, 27.12.2024 - 7 W 102/24

    Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot bei der Befangenheitsablehnung

    Rn. 18 Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO führt zur Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs (OLG Hamburg…, Beschluss vom 25.2.2020 - 12 UF 27/19 -, juris Rn. 5;… OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 13 UF 162/18 -, juris Rn. 4 …und vom 10. Februar 2022 - 1 W 3/22, BeckRS 2022, 2617 Rn. 10;… G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 44 ZPO Rn. 11a;… Schultzky, Änderungen in ZPO und GVG durch das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften, MDR 2020, 1 Rn. 9;… Musielak/Voit/Heinrich, 21. Aufl. 2024, ZPO § 44 Rn. 10; a.A. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 14 U 142/21 -, juris Rn. 59;… BeckOK ZPO/Vossler, 54. Ed. 1.9.2024, ZPO § 44 Rn. 20;… ders., Ablehnung eines Richters: Das Erfordernis der unverzüglichen Anbringung eines Ablehnungsersuchens, MDR 2021, 656 Rn. 6 f.; s. auch OLG Brandenburg…, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09 -, juris Rn. 19 zu § 43 ZPO; offen gelassen von OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2022 - 23 W 9/21 -, juris Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2026 - 1 W 28/25

    Richterablehnung im Zivilprozess: Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs und …

    Hieraus wird allgemein gefolgert, dass die zeitliche Begrenzung des Ablehnungsgesuchs durch § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO ein vorheriges Einlassen in eine Verhandlung oder die Stellung von Anträgen bei dem abgelehnten Richter voraussetzt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2022 - 23 W 9/21, juris Rn. 18; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 31. August 2020 - 9 W 21/20, juris Rn. 17;… BeckOK ZPO/Vossler [Stand: 1. Dezember 2025], § 44 Rn. 19;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 44 Rn. 11a).
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