Rechtsprechung
| BFH, 27.02.1997 - VII B 229, 230/96, VII B 229/96, VII B 230/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Vertretungspflicht durch einen Rechtsbeistand bei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Statthaftigkeit einer Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten
Auszug aus BFH, 27.02.1997 - VII B 229/96
Da der Senat deshalb daran gehindert ist, Sachentscheidungen zu treffen, ist die beantragte Akteneinsicht unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz des Rechtsmittelführers im Beschwerdeverfahren zu dienen (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| RG, 02.12.1896 - Rep. I. 230/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 38, 73
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Rechtsweg in Warenzeichensachen
Es beruhte deshalb nicht auf freier Gesetzesauslegung, sondern auf dem klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn das Reichsgericht nicht nur in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil JW 1936, 2879/2880 (= GRUR 1936, 961, 970), sondern auch schon in mehreren früheren Urteilen (z.B. RGZ 38, 73; 97, 90; GRUR 1926, 77, 79) ausgesprochen hat, die im Widerspruchsverfahren vom Patentamt getroffene Feststellung der Übereinstimmung (oder Verwechslungsfähigkeit) des angemeldeten Zeichens mit dem Widerspruchszeichen sei auch für das ordentliche Gericht im Verfahren über die Eintragungsbewilligungsklage nach § 6 Abs. 2 Satz 2 WZG bindend.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Hamburg, 24.11.2000 - V 230/96, V 120/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Bewältigung einer unvorhersehbaren Bedarfslage aus eigener Kraft durch einen Unterhaltsberechtigten bei einem Vermögen von 30.000 DM; Schädlichkeit eigenen Vermögens der unterstützten Person
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schädlichkeit eigenen Vermögens der unterstützten Person
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.08.1997 - III R 68/96
Unterhaltszahlung und Vermögen des Berechtigten
Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2000 - V 230/96
Gegen die in Abschn. 190 Abs. 3 der Einkommensteuerrichtlinien festgehaltene 30.000 DM-Grenze bestehen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19.5.1999 (… XI R 99/96 , BFH/NV 2000, 22; noch offen gelassen in: BFH-Urteil v. 14.8.1997, III R 68/96 , BStBl II 1998, 241) auch heute keine Bedenken, obwohl dieser Grenzwert seit 1975 unverändert geblieben ist.Denn das Merkmal des Fehlens eines mehr als geringen Vermögens ist für den Bereich der Unterhaltsleistungen die Typisierung der im übrigen Bereich der außergewöhnlichen Belastungen mit dem Merkmal der Zwangsläufigkeit bezeichneten Situation (so auch BFH-Urteil v. 14.8.1997, III R 68/96 , BStBl II 1998, 241 unter Hinweis auf Arndt in Kirchhof / Söhn, Einkommensteuergesetz, § 33 a Rdnr. B 114).
Einen Grundsatz, dass die unterhaltene Person nicht verpflichtet wäre, zur Sicherstellung ihres Unterhaltes auch den Vermögensstamm - das "Ersparte" - anzugreifen, kennt weder das Zivilrecht (vgl. die Darstellung bei BFH BStBl II 1998, 241), noch, wie sich gerade aus § 33 a Abs. 1 Satz 3 (zweite Alternative) EStG 1996 bzw. § 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 ergibt, das Steuerrecht.
- BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96
Geringes Vermögen des Unterhaltsempfängers bis 30.000 DM
Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2000 - V 230/96
Gegen die in Abschn. 190 Abs. 3 der Einkommensteuerrichtlinien festgehaltene 30.000 DM-Grenze bestehen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19.5.1999 ( XI R 99/96 , BFH/NV 2000, 22; noch offen gelassen in: BFH-Urteil v. 14.8.1997, III R 68/96 , BStBl II 1998, 241) auch heute keine Bedenken, obwohl dieser Grenzwert seit 1975 unverändert geblieben ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".