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Rechtsprechung
   RG, 20.12.1924 - V 233/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,174
RG, 20.12.1924 - V 233/23 (https://dejure.org/1924,174)
RG, Entscheidung vom 20.12.1924 - V 233/23 (https://dejure.org/1924,174)
RG, Entscheidung vom 20. Dezember 1924 - V 233/23 (https://dejure.org/1924,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bergrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 19
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 74/25
    Das Landgericht Düsseldorf hat in diesem Verfahren (38 O 233/23) am 13.12.2024 mündlich verhandelt und Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt, der jedoch wiederholt verschoben wurde.

    Rn. 41 Das Landgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die Klage trotz des beim Landgericht Düsseldorf anhängigen Verfahrens (38 O 233/23) zulässig ist.

  • LG Köln, 10.04.2025 - 31 O 343/23
    Rn. 11 Verfügungsverfahren von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche, erhob die Beklagte vor dem Landgericht Düsseldorf, Az. dort 38 O 233/23, mit Klageschrift vom 26.07.2023 Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Klägerin die im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemachten Ansprüche nicht zustehen.

    Rn. 70 Die Klage ist nicht aufgrund der beim Landgericht Düsseldorf anhängigen negativen Feststellungsklage (Az. dort 38 O 233/23) unzulässig.

  • VG Berlin, 02.04.2025 - 28 K 266.23
    Der Umstand, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 36 Abs. 2 AufenthG lediglich eine bereits im Ausländergesetz enthaltene allgemeine Härtefallregelung zum Nachzug sonstiger Familienangehöriger beibehalten hat, spricht dagegen, darin eine nationale Nachzugsregelung im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Buchst. a Familienzusammenführungsrichtlinie zu erblicken bzw. anzunehmen, die Bundesrepublik habe von der ihr durch die Richtlinie eingeräumten Regelungsoption Gebrauch gemacht und dürfe somit keine weitergehenden als die dort geregelten Anforderungen aufstellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2014 - OVG 2 B 12.12 -, juris Rn.33; vgl. auch VG Berlin, Urteile vom 5. März 2024 - VG 13 K 97/23 V -, S. 8 des Entscheidungsabdrucks; vom 23. Mai 2024 - VG 32 K 41/22 V -, S. 13 f. des Entscheidungsabdrucks m.w.N.; vom 11. Juni 2024 - VG 30 K 233/23 V -, S. 10 f. des Entscheidungsabdrucks).
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