Rechtsprechung
| LG Magdeburg, 24.07.2020 - 25 Qs 233 Js 9703/19 (65/20), 25 Qs 65/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Eröffnung des Tatvorwurfs, Einstellung des Verfahrens
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 136 StPO, § 141 Abs 1 S 1 StPO vom 10.12.2019, § 163a StPO
Pflichtverteidigerbestellung: Eröffnung des Tatvorwurfs gegenüber dem Beschuldigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidigung: Eröffnung des Tatvorwurfs, - Egal, woher du den Tatverdacht erfahren hast
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 17.06.2020 - 5 Gs 1070/20
- AG Magdeburg, 17.06.2020 - 5 Gs 233 Js 9703/19
- LG Magdeburg, 24.07.2020 - 25 Qs 233 Js 9703/19 (65/20), 25 Qs 65/20
- LG Magdeburg, 24.07.2020 - 5 Gs 1070/20
Wird zitiert von ... (3)
- LG Magdeburg, 24.07.2020 - 5 Gs 1070/20
Pflichtverteidigerbestellung: Eröffnung des Tatvorwurfs gegenüber dem …
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg leitete gegen den Beschwerdeführer aufgrund der Aussage der Zeugin M in der Hauptverhandlung in anderer Sache - Az.: 13 Ls 233 Js 26233/18 (645/18) - am 12. März 2019 das Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage (Az.: 233 Js 9703/19) ein.Zur Begründung führte es aus, die Staatsanwaltschaft habe mitgeteilt, dass sie beabsichtige, das Ermittlungsverfahren - Az.: 233 Js 9703/19 - einzustellen, soweit es in dem Verfahren 333 Js 26233/18 bei der Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten (nach dem Wiederaufnahmeantrag des dort Angeklagten) bliebe.
Mit Schreiben vom 27. Mai 2020, eingegangen bei dem Justizzentrum Magdeburg am 2. Juni 2020, erklärte der Beschwerdeführer, er beantrage weiterhin die Beiordnung von Rechtsanwalt F. Im Übrigen mache er weiterhin von seinem Schweigerecht in dem Ermittlungsverfahren (Az. 233 Js 9703/19) Gebrauch.
- LG Hamburg, 11.03.2022 - 613 Qs 7/22
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle der Inhaftierung des Beschuldigten …
Ausreichend ist daher, dass der Beschuldigte in irgendeiner Form von amtlicher Seite mit dem Tatvorwurf konfrontiert worden ist (vgl. Landgericht Neubrandenburg, Beschluss vom 30.07.2021, BeckRS 2021, 28689; noch weitergehend auf die bloße tatsächliche Kenntnis des Beschuldigten abstellend: Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 24.07.2020, BeckRS 2020, 21147). - LG Magdeburg, 13.09.2021 - 23 Qs 50/21
Beiordnung des beantragten Pflichtverteidigers bei Inhaftierung des Beschuldigten …
Rn. 11 Die Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung des Landgerichts M. vom 24. Juli 2020 (Az.: 25 Qs 65/20 ) an.
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| LG Magdeburg, 24.07.2020 - 5 Gs 233 Js 9703/19 (1070/20) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 17.06.2020 - 5 Gs 1070/20
- AG Magdeburg, 17.06.2020 - 5 Gs 233 Js 9703/19
- LG Magdeburg, 24.07.2020 - 5 Gs 233 Js 9703/19 (1070/20)
- LG Magdeburg, 24.07.2020 - 25 Qs 65/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Magdeburg, 24.07.2020 - 25 Qs 65/20
Pflichtverteidigerbestellung: Eröffnung des Tatvorwurfs gegenüber dem …
Auszug aus LG Magdeburg, 24.07.2020 - 5 Gs 1070/20
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg leitete gegen den Beschwerdeführer aufgrund der Aussage der Zeugin M in der Hauptverhandlung in anderer Sache - Az.: 13 Ls 233 Js 26233/18 (645/18) - am 12. März 2019 das Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage (Az.: 233 Js 9703/19) ein.Zur Begründung führte es aus, die Staatsanwaltschaft habe mitgeteilt, dass sie beabsichtige, das Ermittlungsverfahren - Az.: 233 Js 9703/19 - einzustellen, soweit es in dem Verfahren 333 Js 26233/18 bei der Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten (nach dem Wiederaufnahmeantrag des dort Angeklagten) bliebe.
Mit Schreiben vom 27. Mai 2020, eingegangen bei dem Justizzentrum Magdeburg am 2. Juni 2020, erklärte der Beschwerdeführer, er beantrage weiterhin die Beiordnung von Rechtsanwalt F. Im Übrigen mache er weiterhin von seinem Schweigerecht in dem Ermittlungsverfahren (Az. 233 Js 9703/19) Gebrauch.
- LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2020 - 1 Qs 53/20
Pflichtverteidigerbestellung
Die Ablehnung der Beiordnung konnte daher durch das Amtsgericht nicht unter Verweis darauf abgelehnt werden, dass die Einstellung des Verfahrens bereits unmittelbar bevorstand (vgl. auch LG Magdeburg, Beschluss vom 24.07.2020 - 5 Gs 1070/20, LG Frankenthal, Beschluss vom 16.06.2020 - 7 Qs 114/20; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 27.08.2020 - 3 Qs 121/20). - LG Gera, 31.03.2021 - 11 Qs 96/21
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
Eine analoge Anwendung scheidet insofern aus (so auch LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20; LG Magdeburg, Beschluss vom 24.07.2020 - 5 Gs 1070/20; LG Frankenthal, Beschluss vom 16.06.2020 - 7 Qs 114/20; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 27.08.2020 - 3 Qs 121/20; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19.10.2020 - 1 Qs 53/20 - sämtlich zitiert nach juris ).
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