Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92, 3 Ws 238/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1391
OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92, 3 Ws 238/92 (https://dejure.org/1992,1391)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1992 - 3 Ws 206/92, 3 Ws 238/92 (https://dejure.org/1992,1391)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - 3 Ws 206/92, 3 Ws 238/92 (https://dejure.org/1992,1391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 795
  • NStZ 1992, 402
  • NStZ 1992, 604 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1986 - 6 StE 4/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
    Soweit die Hauptverhandlung unterbrochen oder ausgesetzt wird, beginnt die Prüfungsfrist von neuem, so daß die Beachtung des Beschleunigungsgebots für diese Ausnahmen wiederum gewährleistet ist (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 422 ).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.1974 - Ws 307/74

    Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Verlängerung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
    Die entsprechenden Entscheidungen sind demgemäß auch nicht im besonderen Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO ergangen, sondern auf Beschwerde gegen eine die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnende Entscheidung des Tatrichters (vgl. KG StV 1985, 67 ; OLG Hamburg JR 1983, 259 [260]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 941 [942]; OLG München NJW 1970, 156 [157]; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1682 [1683]; OLG Frankfurt NJW 1968, 2117 [2118]).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.1983 - 2 Ws 292/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
    Die entsprechenden Entscheidungen sind demgemäß auch nicht im besonderen Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO ergangen, sondern auf Beschwerde gegen eine die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnende Entscheidung des Tatrichters (vgl. KG StV 1985, 67 ; OLG Hamburg JR 1983, 259 [260]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 941 [942]; OLG München NJW 1970, 156 [157]; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1682 [1683]; OLG Frankfurt NJW 1968, 2117 [2118]).
  • KG, 10.01.1985 - 4 Ws 336/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
    Die entsprechenden Entscheidungen sind demgemäß auch nicht im besonderen Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO ergangen, sondern auf Beschwerde gegen eine die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnende Entscheidung des Tatrichters (vgl. KG StV 1985, 67 ; OLG Hamburg JR 1983, 259 [260]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 941 [942]; OLG München NJW 1970, 156 [157]; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1682 [1683]; OLG Frankfurt NJW 1968, 2117 [2118]).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 56-IV-03
    Die Generalstaatsanwaltschaft machte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 402) und auf § 121 Abs. 3 Satz 2 StPO geltend, dem Oberlandesgericht sei seit Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Görlitz am 29. August 2003 die Entscheidungskompetenz in der Frage der Haftfortdauer entzogen.

    Im angegriffenen Beschluss hält der Strafsenat eine Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr für veranlasst, "weil seine Prüfungskompetenz mit dem Beginn der Hauptverhandlung geendet (habe) (OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402 m. Anm. Keller NStZ 1992, 604; OLG Düsseldorf MDR 1992, 70 m. Anm. Paeffgen NStZ 1992, 531)".

    Das Oberlandesgericht habe keine eigene Entscheidung getroffen, sondern einfach vom Oberlandesgericht Düsseldorf (NStZ 1992, 402) abgeschrieben, Literatur und Rechtsprechung gleichsam blind zum Beleg der eigenen Ansicht zitiert und sich nicht mit den Einwendungen des Beschwerdeführers befasst, obwohl hierzu Veranlassung bestanden habe.

    Im Hinblick auf §§ 121, 122 StPO ist verfassungsrechtlich ohne Bedeutung, dass der Strafsenat - wie der Beschwerdeführer moniert - die Begründung nahezu wortgleich aus der zu einer parallelen Fallkonstellation ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf NStZ 1992, 402 übernommen hat.

    Gegen die Annahme einer evident falschen Rechtsanwendung der §§ 121, 122 StPO spricht bereits, dass die Kommentarliteratur zu § 121 Abs. 3 Satz 2 StPO, soweit sie die vom angegriffenen Beschluss in Ergebnis und Begründung übernommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf NStZ 1992, 402 erwähnt, diese weder als offensichtlich unhaltbar noch auch nur als möglicherweise unzutreffend bewertet (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 121 Rn. 31;… Pfeiffer, StPO, 4. Aufl. 2002, § 121 Rn. 8;… Boujong, in: KK StPO, 5. Aufl. 2003, § 121 Rn. 5, 29;… Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1997, § 121 Rn. 19); Keller pflichtet ihr in seiner im angegriffenen Beschluss zitierten Anmerkung (NStZ 1992, 604) ausdrücklich bei.

  • KG, 08.11.2006 - 1 HEs 59/05

    Untersuchungshaft: Dauer der Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts im …

    Das gilt auch dann, wenn das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde einen in diesem Verfahren ergangenen Haftfortdauerbeschluss eines Strafsenates des OLG aufgehoben und die Sache an denselben Senat zurückverwiesen hat (Anschluss an OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402 f. und OLG Dresden NStZ 2004, 644 f.).

    Zwar hat die Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG zur Folge, dass das Ausgangsverfahren in den Zustand vor Ergehen dieser Entscheidung (status quo ante) zurückversetzt wird (…vgl. Schmidt-Bleibtreu in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 95 Rdnr. 26;… Stark in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG 2. Aufl., § 95 Rdnr. 72), doch ist das Oberlandesgericht auch in diesem Verfahren der erneuten besonderen Haftprüfung an die in den maßgeblichen einfachgesetzlichen Verfahrensvorschriften im Einzelnen enthaltenen Regelungen gebunden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402; OLG Dresden NStZ 2004, 644, 645).

  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 3 OBL 73/07

    Untersuchungshaft, Fortdauer, Haftprüfung, Fristberechnung

    Aus dem Sinn und Zweck dieser Regelung wird aber vielfach geschlossen, dass die Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts in jedem Falle mit Beginn der Hauptverhandlung endet (OLG Düsseldorf, NStZ 92, 402 mit zustimmender Anmerkung Keller, NStZ 92, 604; KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2006; OLG Dresden, NStZ 04, 644 mit ablehnender Anmerkung Wilhelm; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.02.2004, 2 Ws 71/04;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 121, Rdnr. 5;… Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 121, Rdnr. 19).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2020 - 7 Ws 54/20

    Haftprüfungsverfahren: Beendigung der Prüfungskompetenz des OLG mit Beginn der …

    Dennoch ist wiederholt klargestellt worden, dass für eine Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Fortdauer der Untersuchungshaft kein Raum mehr ist, wenn die Hauptverhandlung begonnen hat (BGH bei Schmidt, MDR 1988, 357 sowie OLG Hamm BeckRS 1998, 1490 für den Fall des Hauptverhandlungsbeginns noch vor Ablauf der dem Beschuldigten und Verteidiger eingeräumten Frist zur Stellungnahme zum Antrag auf Fortdauer der Untersuchungshaft), und die Regelung des § 121 Abs. 3 S. 2 StPO stets dann sinngemäß anzuwenden ist, wenn das Tatgericht die Hauptverhandlung begonnen hat, bevor das Oberlandesgericht über die Haftfortdauer entschieden hat bzw. entscheiden kann (OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402; KG BeckRS 2006, 14719 und OLG Dresden NStZ 2004, 644 zur begonnenen Hauptverhandlung vor der Entscheidung des OLG, nachdem das Verfassungsgericht einen ergangenen Haftfortdauerbeschluss aufgehoben und das Haftprüfungsverfahren an das OLG zurückverwiesen hatte).

    Diese lebt auch nicht wieder auf, weil eine rechtzeitige Haftprüfung versehentlich unterblieb (ebenso Keller NStZ 1992, 604).

  • OLG Celle, 30.07.1996 - HEs 22/96
    "Für eine Entscheidung nach §§ 121, 122 , StPO ist kein Raum, wenn nach rechtzeitiger Vorlage der Akten mit der Hauptverhandlung begonnen wird (BGH bei Schmidt MDR 1988, 357; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402 ).

    Denn ebenso wie bei der Sechs-Monats-Prüfung (vgl. BGH Beschluß vom 05.05.1987 - 3 StE 1/87-, bei Schmidt MDR 1988, 357; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402 mit Anm. Keller NStZ 1992, 604) führt auch bei den weiteren Haftprüfungen bereits die rechtzeitige Vorlage der Akten zum Ruhen des Fristenlauf ( §§ 121 Abs. 3 Satz 1, 122 Abs. 4 StPO ).

  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 3 Ws 421/07

    Untersuchungshaft, Fortdauer, Haftprüfung

    Aus dem Sinn und Zweck dieser Regelung wird aber vielfach geschlossen, dass die Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts in jedem Falle mit Beginn der Hauptverhandlung endet (OLG Düsseldorf, NStZ 92, 402 mit zustimmender Anmerkung Keller, NStZ 92, 604; KG Berlin, Beschluß vom 08.11.2006; OLG Dresden, NStZ 04, 644 mit ablehnender Anmerkung Wilhelm; OLG Koblenz, Beschluß vom 11.02.2004, 2 Ws 71/04;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 121, Rdnr. 5;… Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 121, Rdnr. 19).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2020 - 1 Ws 170/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft nach Beginn der …

    Die Prüfung des Oberlandesgerichts kann sich daher nur auf die Frage erstrecken, ob die Fortdauer der Untersuchungshaft im Zeitpunkt seiner aktuellen Befassung gerechtfertigt ist, nicht aber darauf, ob in der Vergangenheit erlittene Untersuchungshaft gerechtfertigt war (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1992, 795-796; OLG Dresden NStZ 2004, 644; KG, Beschluss vom 8. November 2006 - (4) 1 HEs 59/05 (43-47, 49/06) -, juris).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 OBL 12/09

    Haftprüfung nach Urteil

    Die Prüfung durch das Oberlandesgericht dient der Beachtung des Beschleunigungsgebots bis zum Beginn der Hauptverhandlung bzw. nach einer etwaigen Aussetzung bis zum Neubeginn, nicht jedoch in laufender Hauptverhandlung oder nach Erlass eines Urteils im oben genannten Sinne (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402).
  • OLG Dresden, 04.09.2003 - 2 Ws 477/03

    Haftprüfung nach Beginn der Hauptverhandlung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bremen, 28.10.2020 - 1 HEs 2/20
    Daher ruht der Fristenlauf auch dann weiter, wenn nach rechtzeitiger Vorlage der Akten zum Oberlandesgericht sodann die Hauptverhandlung eröffnet wird, bevor das Oberlandesgericht entscheiden konnte, und eine Entscheidungskompetenz des Oberlandesgerichts besteht im Hinblick auf die vor Ablauf der Frist begonnene Hauptverhandlung bis zur Verkündung des Urteils nicht (so auch KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2006 - (4) 1 HEs 59/05 (43-47, 49/06), juris Rn. 5, StV 2007, 593; OLG Celle, Beschluss vom 30.07.1996 - HEs 22/96, juris Ls., NdsRpfl 1997, 34; OLG Dresden, Beschluss vom 04.09.2003 - 2 Ws 477/03, juris Ls., NStZ 2004, 644; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.1992 - 3 Ws 206/92, juris Ls., …
  • OLG Hamm, 10.07.2012 - 1 Ws 336/12

    Ruhen, Frist, Beginn der Hauptverhandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-229/00

    Kommission / Finnland

  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 BL 426/97

    Entscheidung nicht veranlasst, keine Entscheidung, Hauptverhandlung, …

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 2 OBL 4/09
  • OLG Dresden, 04.12.2007 - 1 AK 30/07

    Strafsenat: Keine Haftprüfung im Fall Tom W.

  • OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 BL 29/00

    Sechsmonatsfrist noch nicht abgelaufen, Berechnung der Sechsmonatsfrist, Hemmung …

  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 4 BL 59/99

    Entscheidung nicht veranlaßt, Hemmung während Hauptverhandlung, rechtzeitige …

  • OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 (5) OBL 2/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht