Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BJagdG § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 4, § 17 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5
Erfolgreiche Klage gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte und die Ablehnung der Verlängerung eines Jagdscheins - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 BJagdG, § 5 Abs. 2 WaffG
Jagdrecht: Verstöße gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit führen nicht zu einer waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit | Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Weidgerechtigkeit
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 BJagdG, § 5 Abs. 2 WaffG
Jagdrecht: Verstöße gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit führen nicht zu einer waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit | Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Weidgerechtigkeit
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.11.2021 - RN 4 K 21.422
- VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807
Maßgebend für die Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ist dessen ordnungsrechtlicher Zweck, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten (…vgl. Papsthart a.a.O. Rn. 59; BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24 = juris Rn. 25). - BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87
Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807
Dieses Risiko soll nur hingenommen werden, wenn die betreffende Person nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdient, dass sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen und keinen unzulässigen Gebrauch davon machen wird (…vgl. BVerwG a.a.O.; U.v. 17.10.1989 - 1 C 36.87 - BVerwGE 84, 18 = juris Rn. 16). - OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20
Widerruf der Waffenbesitzkarte - Bedürfnis; Fütterungsrecht; Fütterungsverbot; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807
Rn. 22 3. Da ohnehin kein Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit vorliegt, kann auch offenbleiben, ob das Aufbrechen des Wilds und das Entsorgen des Aufbruchs unter das Jagdrecht i.S.d. § 1 Abs. 1 und Abs. 6 BJagdG fällt und überhaupt ein hinreichender Bezug zur Jagd vorliegt, der zu einem Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit führen könnte (vgl. z.B. zur unzulässigen Fütterung von Wild, OVG Bremen, U.v. 1.9.2020 - 1 B 87/20 - juris Rn. 14).
- OLG Schleswig, 09.03.2016 - 1 Ss OWi 2/16
"Schwein gehabt" - Abschuss eines Wildschweins bleibt für Jäger folgenlos
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807
Rn. 16 Der Kläger kann sich allerdings nicht darauf berufen, bei dem Verstoß gegen die Schonzeitvorschriften habe sich nur um einen unvermeidbaren Irrtum gehandelt und es liege daher schon keine Fahrlässigkeit vor (vgl. für einen solchen Fall OLG Schleswig-Holstein, B.v. 9.3.2016 - 1 SsOWi 2/16/5/16 - juris Rn. 27). - VG Regensburg, 29.04.2021 - RN 4 S 21.476
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen wiederholten Verstoßes gegen des …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807
Rn. 4 Den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid vom 8. Februar 2021 lehnte das Verwaltungsgericht Regensburg mit Beschluss vom 29. April 2021 ab (RN 4 S 21.476). - VGH Bayern, 02.09.2021 - 24 CS 21.1500
Zu den allgemein anerkannten Grundsätzen der deutschen Weidgerechtigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807
Auf die dagegen erhobene Beschwerde ordnete der Senat mit Beschluss vom 2. September 2021 (24 CS 21.1500) die aufschiebende Wirkung teilweise an und stellte sie teilweise wieder her.
- OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2022 - 4 MB 41/22
Entziehung der Waffenbesetzkarte und Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis …
Führt der Verstoß gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit, die die Gesamtheit aller sittlich begründeten Regeln, die bei einer Jagdausübung in Deutschland zu beachten sind, umfassen (…Gies/v. Bardeleben, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Auflage 2022, § 1 Rn. 20) und die auch den Tier-, Natur- und Artenschutz einschließlich (…Gies/v. Badeleben, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Auflage 2022, § 1 BJagdG Rn. 19) demnach nicht, auch nicht regelmäßig, zur Annahme einer jagdrechtlichen Unzuverlässigkeit, erschiene es systemwidrig und deshalb nicht überzeugend, einen solchen für die Annahme einer waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ausreichen zu lassen (vgl. schon VGH München, Urt. v. 11.08.2022 - 24 B 22.807 -, juris Rn. 24).Von einem in diesem Sinne gröblichen Verstoß ist auszugehen, wenn eine nach objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen worden ist, die auf eine rechtsfeindliche Gesinnung des Betreffenden schließen lässt (vgl. VGH München, Urt. v. 11.08.2022 - 24 B 22.807 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 25; VGH München, Urt. v. 11.08.2022 - 24 B 22.807 -, juris Rn. 15).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2024 - 4 LB 5/22
Jagdrecht; Anforderungen an eine fachgerechte Nachsuche
Unerheblich ist dementgegen für die Frage, ob ein gröblicher Verstoß vorliegt, ob der Verstoß eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt oder ob es Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gab und ob diese ggf. durch Einstellung beendet wurden (vgl. zu § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG BVerwG…, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 24-25; OVG Münster…, Urteil vom 31. August 2006 - 20 A 524/05 -, juris Rn. 29-31; VGH München…, Beschluss vom 21. November 2016 - 21 ZB 15.931 -, juris Rn. 10 sowie Urteil vom 11. August 2022 - 24 B 22.807 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; OVG Bremen…, Beschluss vom 29. November 2023 - 1 LA 182/22 -, juris Rn. 16; OVG Greifswald…, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 1 M 581/23 OVG -, juris Rn. 18).
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