Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BBodSchG § 4 Abs. 3, § 9 Abs. 2
Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 20.09.2022 - Au 9 S 22.1480
- VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02
Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Allerdings ist insbesondere für den Bereich des Altlastenrechts dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sehr häufig nicht möglich sein wird, den konkreten Nachweis zu führen, welcher von mehreren Grundstücksnutzern eine Bodenverunreinigung verursacht hat (VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 22).Kann der Nachweis der als Verursacher verantwortlich gemachten Person nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen daher zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 22; B.v. 11.12.2000 - 10 S 1188/00 - VBlBW 2001, 281).
Denn regelmäßig muss angesichts des hohen Gewichts des öffentlichen Interesses an dem Schutz des Bodens und des Grundwassers als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) und der von der Trinkwasserqualität abhängigen Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) das private Interesse der Verantwortlichen, vorläufig keine Detailuntersuchung vornehmen zu müssen, zurückstehen (…vgl. zu ähnlichen Fällen auch BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 31 ff.;… B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 39; VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 8;… B.v. 27.3.2012 - 10 S 2572/11 - juris Rn. 21).
Diese Ausführungen gelten insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Antragstellerin vorliegend nicht substantiiert geltend gemacht hat, dass wegen der Kosten der angeordneten Verpflichtung ihre wirtschaftliche Existenz ernstlich gefährdet sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 15.05.2018 - 22 CS 18.566
Bodenverunreinigung - Verursacherhaftung aufgrund der Eigenschaft als …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Inwieweit das von der Antragsgegnerin geltend gemachte Vollzugsinteresse sich in einer Abwägung gegenüber dem Interesse der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage durchzusetzen vermag, ist folglich für die Erfüllung des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 VwGO nicht von Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2019 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 13).Denn regelmäßig muss angesichts des hohen Gewichts des öffentlichen Interesses an dem Schutz des Bodens und des Grundwassers als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) und der von der Trinkwasserqualität abhängigen Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) das private Interesse der Verantwortlichen, vorläufig keine Detailuntersuchung vornehmen zu müssen, zurückstehen (vgl. zu ähnlichen Fällen auch BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 31 ff.;… B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 39;… VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 8;… B.v. 27.3.2012 - 10 S 2572/11 - juris Rn. 21).
Rn. 42 Wie das Verwaltungsgericht bereits zu Recht ausgeführt hat (Beschlussabdruck S. 14), mindert der Umstand, dass die Grundwassergefährdung bereits längere Zeit andauert, nicht das gewichtige öffentliche Interesse daran, eine drohende Grundwasserverunreinigung abzuwenden (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 26.04.2001 - 22 ZB 01.863
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen können sie nicht erschüttert werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2001 - 22 ZB 01.863 - juris Rn. 10).Es ist dann berechtigt, sich mit Sachverständigenabschätzungen zu begnügen (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2001 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 2 S 2626/06
Anbringen der Beleuchtungskonstruktion für die Straßenbeleuchtung
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Es muss also anhand der Umstände des konkreten Falles ein von der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs unabhängiges, zusätzliches Beschleunigungsinteresse als besonderes Vollzugsinteresse ermittelt werden, das in der Eilbedürftigkeit der Realisierung des als wahrscheinlich rechtmäßig erkannten Verwaltungsakts liegt (vgl. VGH BW, B.v. 14.2.2007 - 2 S 2626/06 - juris Rn. 15;… zum Ganzen: Schoch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Feb. 2022, VwGO, § 80 Rn. 265). - BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08
Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Die ordnungsrechtliche Pflicht der Inanspruchnahme eines Verhaltensverantwortlichen knüpft nicht an den Zeitpunkt ihrer Entstehung, sondern an die Notwendigkeit der Gefahrenabwehr an (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 7 B 12.08 - juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 1131/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung von bodenschutzrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Rn. 36 3. Aber auch bei einer von den Erfolgsaussichten der Hauptsache unabhängigen Interessenabwägung ist dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung der Vorrang vor dem privaten Interesse der Antragstellerin einzuräumen, vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung der Erstellung eines Untersuchungskonzepts verschont zu bleiben (VGH BW, B.v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 07.10.2002 - 22 ZB 02.1206
Drittanfechtung einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis; Anspruch auf …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Die Orientierende Untersuchung ist vom Wasserwirtschaftsamt, einer wasserwirtschaftlichen Fachbehörde (Art. 75 Abs. 2 BayWG), deren Aussagen nach ständiger Rechtsprechung besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2002 - 22 ZB 02.1206 - juris Rn. 9), in Auftrag gegeben und durch den amtlichen Sachverständigen beim Wasserwirtschaftsamt bzw. durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Augsburg geprüft und beurteilt worden. - VGH Bayern, 15.01.2003 - 22 CS 02.3223
Anordnung einer Sanierungsuntersuchung
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Abgesehen davon kann die im öffentlichen Interesse bestehende Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO von der zuständigen Behörde ebenso wenig verwirkt werden wie die zugrundeliegende materiell-rechtliche Befugnis zum sicherheitsbehördlichen Einschreiten (…vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris Rn. 12; B.v. 15.1.2003 - 22 CS 02.3223 - juris Rn. 17). - VGH Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 10 S 2572/11
Hinreichender Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast auf …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Denn regelmäßig muss angesichts des hohen Gewichts des öffentlichen Interesses an dem Schutz des Bodens und des Grundwassers als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) und der von der Trinkwasserqualität abhängigen Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) das private Interesse der Verantwortlichen, vorläufig keine Detailuntersuchung vornehmen zu müssen, zurückstehen (…vgl. zu ähnlichen Fällen auch BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 31 ff.;… B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 39;… VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 8; B.v. 27.3.2012 - 10 S 2572/11 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 22.03.2001 - 22 ZS 01.738
Eine Behörde wird durch "langsames" Vorgehen gegen den Verhaltensstörer nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Das Risiko, dass ein tatsächlicher (Mit-)Verursacher nicht als Störer herangezogen werden kann, haben nach der Konzeption der einschlägigen Befugnisnormen die übrigen Verantwortlichen bzw. Verpflichteten insofern zu tragen, als sie dann mit ihrer Heranziehung zu rechnen haben und auf Ausgleichsansprüche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG gegen den tatsächlichen Verursacher verwiesen sind (BayVGH, B.v. 22.3.2001 - 22 ZS 01.738 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 03.07.2020 - 22 CS 20.799
Untersuchungsprogramm für Detailuntersuchung einer Bodenverunreinigung (LHKW)
- VGH Bayern, 13.04.2007 - 22 CS 06.2478
Möglichkeit einer Anordnung zur Erfassung des Istzustands nach (längerer) …
- OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
Heranziehung der Eigentümer zur Sanierung der Altlast auf ihrem Grundstück (hier: …
- BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07
Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und …
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00
Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers
- OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
Ausgleichspflicht des früheren Betreibers einer Hausmülldeponie nach § 24 …
- VGH Bayern, 17.02.2005 - 22 ZB 04.3472
Bodenschutzrechtliche Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen; …
- VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820
Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
Altlastenbeseitigung - Störerauswahl: Berücksichtigung des Streits um die …
- VGH Bayern, 31.08.2006 - 22 CS 06.2055
Kein Vorrang des Verhaltensstörers bei der Auswahl unter mehreren …
- OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 11 ME 297/05
Ausweisung; Dringlichkeit; Ermessensausweisung; Sofortvollzug; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.2026 - 10 S 2058/25
Beschwerde; Anordnung des Sofortvollzugs bezüglich eines …
Kann der abschließende Nachweis in Bezug auf die als Verursacher verantwortlich gemachte Person noch nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen aber zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (…vgl. zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 16.08.2022 - 10 S 2801/21 - juris Rn. 66 …und vom 11.08.2015 - 10 S 980/15 - juris Rn. 13 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 30.11.2022 - 24 CS 22.2140 - juris Rn. 29; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.05.2015 - 16 A 1686/09 - juris m. w. N.). - VGH Bayern, 21.06.2023 - 24 CS 23.179
Verpflichtung zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung
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