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Rechtsprechung
   KG, 10.09.2003 - 24 W 141/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5268
KG, 10.09.2003 - 24 W 141/02 (https://dejure.org/2003,5268)
KG, Entscheidung vom 10.09.2003 - 24 W 141/02 (https://dejure.org/2003,5268)
KG, Entscheidung vom 10. September 2003 - 24 W 141/02 (https://dejure.org/2003,5268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung von Sanierungsmaßnahmen an den Verwaltungsbeirat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kreditnebenkosten bei der Finanzierung: Wie Sie das Finanzamt beteiligen können

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Ungültigerklärung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung ; Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohneigentum; Abweichen der Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung von der Tagesordnung; Übertragung von Beschlusskompetenzen auf andere Entscheidungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 260
  • ZMR 2004, 622
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 10.09.2003 - 24 W 141/02
    Eine solche Beschlussfassung wäre nichtig, da sie die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung überschreitet (§ 27 Abs. 3 WEG; BGH NJW 2000, 3500 ff = ZMR 2000, 877 ff).
  • LG Bonn, 26.07.2001 - 8 T 108/01
    Auszug aus KG, 10.09.2003 - 24 W 141/02
    f) Es kann dahinstehen, ob eine optisch auffällige, grundlegende Veränderung der Anstrichfarben von Fassaden oder Treppenhäusern unter den Begriff der baulichen Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG fällt (hierzu Deckert ETW 2/5055 in einer kritischen Anmerkung zu LG Bonn NJW-RR 2002, 442; bestätigt von OLG Köln, Beschluss vom 17. August 2001, 16 Wx 182/01).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über …

    Zwar können dem Beirat weitere Rechte, die der Eigentümerversammlung eingeräumt sind, übertragen werden (vgl. KG FGPrax 2003, 260;… KK-WEG/Abramenko § 29 Rn. 21.).
  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine …

    Nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt es, wenn die Wohnungseigentümer die Einzelheiten des Farbanstrichs dem Verwaltungsbeirat übertragen (KG, ZMR 2004, 622).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 Wx 256/05

    WEG : Instandhaltung und Instandsetzung durch Eigentümer in Eigenleistung - …

    Ob der Beschluss entgegen § 27 Abs. 3 WEG in den Kernbereich der Aufgaben des Verwalters eingreift und die Beschlussfassung die (Beschluss-)Kompetenz der Eigentümerversammlung überschreitet - vgl. KG ZMR 2004, 622, das lediglich die Auswahl der zu beauftragenden Firmen und die Farbauswahl durch den Verwaltungsbeirat und dessen Beratungs- und Unterstützungsfunktion bei Beauftragung und Überwachung durch den Verwalter für zulässig erachtet hat - kann jedoch hier dahin stehen.
  • AG Hamburg-St. Georg, 02.09.2022 - 980b C 39/21

    Keine isolierte Anfechtung eines "Absenkungsbeschlusses"

    Eine solche Form der Generalermächtigung überschreitet die Beschlusskompetenz der Eigentümer (vgl. KG, NJOZ 2003, 3216, 3218), so dass der Beschluss v. 22.06.2017 zu TOP 13 nichtig und unbeachtlich ist.
  • OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Modalitäten einer …

    Bei diesen engen Vorgaben wären die Wohnungseigentümer sind nicht gehindert gewesen, den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss mit der Auftragsvergabe zu beauftragen (vergleichbar KG ZMR 2004, 622 für die Beauftragung des Verwaltungsbeirats).
  • LG Berlin II, 10.03.2026 - 56 S 12/25
    Diese Auffassung nimmt Bezug auf Rechtsprechung, nach der es für zulässig gehalten wurde, dem Verwaltungsbeirat - ebenso wie dem Verwalter - für einen bestimmten Einzelfall Aufgaben zu übertragen, sofern die zwingenden Mindestbefugnisse des Verwalters und der unentziehbare Kernbereich des Wohnungseigentums nicht tangiert werden und die Ermächtigung nicht zu einem für den Wohnungseigentümer unüberschaubaren finanziellen Risiko führt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. September 2003 - 24 W 141/02 -, Rn. 35, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.06.1987 - 3 W 53/87 -, MDR 1987, 938; LG Hamburg…, Urteil vom 19. September 2018 - 318 S 71/17 -, Rn. 61, juris).
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