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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,65328
OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15 (https://dejure.org/2015,65328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2015 - 24 W 4/15 (https://dejure.org/2015,65328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 24 W 4/15 (https://dejure.org/2015,65328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1
    Pflicht des vollmachtlosen Vertreters zur Tragung der Prozesskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auferlegung der Verfahrenskosten auf falsus procurator

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15
    Deren Beschwerde ist, obwohl sie nicht Partei des Rechtsstreits war, statthaft: Sind die Kosten des Rechtsstreits einem Dritten auferlegt worden, weil er das Verfahren als nicht berechtigter Vertreter geführt habe, so ist für den Angriff des Dritten auf seine Kostenbelastung die sofortige Beschwerde statthaft (BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 5/86 -, juris).
  • BGH, 22.07.1997 - XI ZB 15/97

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15
    Er kommt als Veranlasser in der Regel dann in Betracht, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt (BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - XI ZB 15/97 - juris mwN).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00

    Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15
    Entsprechend dieser Vorschrift kann etwa noch während der Unterbrechung ein unzulässiges Rechtsmittel verworfen werden, wenn das zur Unzulässigkeit führende Ereignis bereits vor dem Verfahrensstillstand eingetreten war (…OLG Bamberg aaO unter Verweis auf BGH, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470).
  • OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15
    In der Sache geht es um die Kostenüberwälzung auf Verfahrensbeteiligte, deren (prozessuale) Stellung als Kostenschuldner im Zusammenhang mit der hier aufgetretenen Haftungsfrage weder eine verfahrens- noch eine materiellrechtliche Beziehung zum Streitgegenstand selbst aufweist noch, wie sich aus der analogen Anwendung des § 89 Abs. 1 S. 3 ZPO erschließt, von der weiteren Entwicklung des Verfahrens bzw. des Prozessrechtsverhältnisses zwischen den bisherigen Parteien beeinflusst werden kann (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 4 U 5/06 -, juris).
  • OLG Köln, 08.09.1986 - 2 W 253/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15
    Selbst bei fehlerhafter Vorentscheidung fehlt für die sofortige weitere Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die erstrebte Abänderung die wirtschaftliche Stellung des Beschwerdeführers nicht verbessern kann (OLG Köln, Beschluss vom 08. September 1986 - 2 W 253/86 -, juris, NJW-RR 86, 1509).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2016 - 2 W 2/16

    Veranlasserhaftung des vollmachtlosen Vertreters für Kosten einer Klage

    Diese Kosten des Rechtsstreits, welche hiernach der Kläger zu tragen hätte, waren aber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der B GmbH als der vormaligen vermeintlichen Bevollmächtigten des Klägers im Mahnverfahren aufzuerlegen, da sie insoweit vorwerfbar als vollmachtlose Vertreterin des Klägers gehandelt und der Kläger dieses Auftreten nicht veranlasst hatte (ebenso OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.1.2015, Az. 24 W 4/15; LG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 14.10.2015, 28.10.2015 und 3.12.2015, Az. 2-24 O 118/15; 19.10.2015, Az. 2-12 O 249/15; 23.11.2015 und 8.12.2015, Az. 2-24 O 154/15; a.M. OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 28.9.2015, Az. 16 W 52/15 [MDR 2016, 115 f.]; 21.10.2015, Az. 2 W 45/15; 3.11.2015, Az. 4 W 65/15; 3.12.2015, Az. 3 W 55/15; 21.12.2015, Az. 17 W 61/15; 23.12.2015, Az. 18 W 253/15; 29.12.2015, Az. 16 W 68/15; 30.12.2015, Az. 10 W 45/15; 10 W 55/15; 10 W 59/15; 17 W 66/15).

    Die Kostenentscheidung ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der B GmbH nicht gehindert (entsprechend § 240 Abs. 3 ZPO; ebenso OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.1.2015, Az. 24 W 4/15;… vgl. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 249, Rdnr. 9 m.w.N.).

    Dieser Grundsatz des sogenannten Veranlassungsprinzips (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1998, 63 [BGH 22.07.1997 - XI ZB 15/97] ; NJW 1993, 1865 [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93] ;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 88, Rdnr. 11 m.w.N) ist nicht nur im Falle einer Klageabweisung durch Prozessurteil anwendbar, sondern aufgrund der vergleichbaren Interessenlage auch dann, wenn allein eine Kostenentscheidung zu Lasten der nicht wirksam vertretenen Partei ergehen würde (ebenso OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.1.2015, Az. 24 W 4/15).

    Ein gerichtliches Vorgehen im Namen des Kunden hätte hingegen ersichtlich das Risiko seiner Kostentragungspflicht lediglich mit der Möglichkeit einer Erstattung durch die B GmbH begründet (ebenso OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.1.2015, Az. 24 W 4/15).

    Der Kläger hat die Einleitung des Mahnverfahrens durch die B GmbH auch nicht durch die Erklärung der Klagerücknahme genehmigt (entsprechend § 184 Abs. 1 BGB; ebenso OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.1.2015, Az. 24 W 4/15; LG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 14.10.2015 und 3.12.2015, Az. 2-24 O 118/15; 23.11.2015, Az. 2-24 O 154/15; a.M. OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 30.12.2015, Az. 17 W 66/15;… hierzu auch Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 88, Rdnr. 8 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme

    Bereits in einer Vielzahl gleich bzw. ähnlicher gelagerter Beschwerdeverfahren haben verschiedene Senate des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - Zivilsenate Darmstadt - die Beschwerden des Beklagten gegen die vom Landgericht getroffenen Kostenentscheidungen gemäß § 269 Abs. 3, Abs. 4 ZPO zurückgewiesen (vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - Zivilsenate Darmstadt vom 25.03.2015 zu 12 W 70/14; vom 04.12.2014 zu 13 W 58/14; vom 24.09.2014 zu 13 W 41/14 ; vom 20.02.2015 zu 24 W 8/15; vom 26.01.2015 zu 24 W 4/15; vom 07.01.2015 zu 24 W 56/14 ; vom 12.12.2014 zu 24 W 52/14; vom 11.11.2014 zu 24 W 48/14 ; vom 29.09.2014 zu 24 W 38/14 ; vom 22.12.2014 zu 22 W 68/14; vom 11.12.2014 zu 22 W 65/14; vom 19.11.2014 zu 22 W 61/14 ; vom 10.10.2014 zu 22 W 50/14).
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