Rechtsprechung
| RG, 06.05.1921 - 241/21 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 66
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 07.12.2021 - 5 StR 329/21
Strafbarkeit des Wohnungsinhabers bei in der Wohnung begangenen Straftaten …
Die Belehrungsvorschrift des § 57 StPO, die nach § 163 Abs. 3 Satz 2 StPO für polizeiliche Zeugenvernehmungen entsprechend gilt, ist lediglich eine Ordnungsvorschrift, die ausschließlich dem Interesse des Zeugen dient; auf ihre Verletzung kann die Revision nicht gestützt werden (vgl. RGSt 56, 66, 67; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1968 - 4 StR 244/68, VRS 36, 23 f.; vom 15. September 1982 - 2 StR 233/82, NStZ 1983, 354 bei Pfeiffer/Miebach; Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3 StR 427/01;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 57 Rn. 7;… KKStPO/Bader, 8. Aufl., § 57 Rn. 8;… SSWStPO/Güntge, 4. Aufl., § 57 Rn. 6;… aA LR/Ignor/Bertheau, StPO, 27. Aufl., § 57 Rn. 9). - VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 78-IV-21 Mit seiner am 14. September 2021 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen Verfügungen der Justizvollzugsanstalt B. vom 7. Januar und 22. Februar 2021 sowie gegen die Beschlüsse des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen vom 3. Juni 2021 (14ag StVK 17/21) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. August 2021 (2 Ws 241/21), dem Beschwerdeführer nach eigenen Angaben zugegangen am 11. August 2021.
- BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtbeachtung einer Soll-Vorschrift für sich allein keine die Revision begründende Rechtsverletzung (RGSt 42, 168; 56, 66; 62, 182; 64, 133; JW 1927, 793).
- VG Hamburg, 18.11.2025 - 12 A 1199/25
Erfolglose Klage eines afghanischen Staatsangehörigen gegen die Androhung seiner …
Insoweit ist vor Beginn von Abschiebemaßnahmen zu klären, ob der Ausländer unmittelbar nach Ankunft im Zielstaat Hilfe benötigt, und bejahendenfalls sicherzustellen, dass diese Hilfen dann auch konkret zur Verfügung stehen (…vgl. zu alledem BVerfG, Beschl. v. 17.9.2014, 2 BvR 1795/14, juris, Rn. 11 f.;… OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2022, 6 Bf 113/21, juris, Rn. 56; Beschl. v. 3.2.2022, 6 Bs 241/21, n.v., BA S. 5 m.w.N.). - BGH, 11.10.1968 - 4 StR 244/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auf eine Verletzung der Ordnungsvorschrift des § 57 StPO kann die Revision ebenfalls nicht gestützt werden (RGSt 56, 66, 67; BGH VRS 22, 144.). - BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57
Rechtsmittel
Daher gilt für sie nicht die Beweiskraft nach § 274 StPO (RGSt 56, 66). - BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
Rechtsmittel
Darauf, daß das Gericht einen Zeugen nicht entsprechend der Vorschrift des § 57 StPO belehrt hat, kann die Revision nicht gestützt werden, § 57 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbefolgung keine Gesetzesverletzung im Sinne des § 337 StPO bildet (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. September 1951 - 3 StR 550/51 - im Anschl. an die stRspr des Reichsgerichts insbes RGSt 56, 66). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80 Damit stimmt es überein, daß diese Vorschrift nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und schon des Reichtsgerichts eine ausschließlich dem Interesse des Zeugen dienende Ordnungsvorschrift ist, auf deren Verletzung der Angeklagte die Revision nicht stützen kann ( BGH VRS 36, 23 m.w.Nachw.; RGSt 56, 66;… ebenso die ganz überwiegende Meinung im Schrifttum, a.A. Paulus in KMR, 7. Aufl., § 57 Rdn. 2).
- BGH, 04.06.1970 - 4 StR 122/70
Strafbarkeit wegen einer fahrlässigen Tötung - Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines …
Auf die angebliche Nichtbelehrung des Zeugen J. kann die Revision nicht gestützt werden, da die Bestimmung des § 57 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist (RGSt 56, 66). - BGH, 23.08.1963 - 2 StR 273/63
Zulässigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die polizeiliche …
Die Ausführungen der Revision, anstelle der Zeugin hätten ihre gesetzlichen Vertreter belehrt und um "Aussagegenehmigung" ersucht werden müssen, sind unverständliche Im übrigen könnte auf eine Verletzung des § 57 StPO als einer bloßen Ordnungsvorschrift die Revision nicht gestützt werden (vgl. RGSt 56, 66). - BGH, 15.02.1955 - 1 StR 327/54
Rechtsmittel
- BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54
Rechtsmittel
- BGH, 02.04.1953 - 4 StR 581/52
Rechtsmittel
- BGH, 23.09.1952 - 1 StR 234/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.11.1968 - 3 StR 282/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 24.02.1967 - 4 StR 13/67
Verletzung des sachlichen Rechtes durch Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung - …
- BGH, 27.11.1961 - 4 StR 408/61
Rechtsmittel
- BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.10.1956 - 1 StR 356/56
Rechtsmittel
- BGH, 01.08.1956 - 2 StR 258/56
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1956 - 5 StR 123/56
Rechtsmittel
- OLG Freiburg, 15.11.1948 - Ss 43/48
Erschiessung zweier fahnenflüchtiger deutscher Soldaten sowie eines Pfarrers …
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Rechtsprechung
| RG, 26.10.1921 - Rep. V. 241/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verrechnungsscheck
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 87
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
Es drängte sich deshalb die Frage auf, warum der Scheckverkäufer von seinem Geschäftspartner in einem nahen Ort dreimal binnen weniger Tage Verrechnungsschecks entgegengenommen und nicht Barschecks gefordert hatte, obwohl er doch jeweils erheblichen dringenden Bargeldbedarf hatte (vgl. RGZ 103, 87, 89 f.). - BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51
Ansprüche einer Bank aus einem Scheck
Das wird vor allem der Fall sein, wenn das Ungewöhnliche des in Rede stehenden Geschäfts (vgl RGZ 103, 87 [90]) oder besondere Gründe in der Person des Veräusserers einen sorgfältigen Kaufmann zur Vorsicht und zu weiteren Nachforschungen veranlassen würde. - BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62
Veruntreuung von Verrechnungsschecks durch AN, Sorgfaltspflichten einer Bank bei …
Diese Grundsätze, die der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 103, 87) aufgestellt hat (BGHZ 5, 285, 290; 26, 268, 272), liegen auch dem Berufungsurteil zugrunde. - BGH, 19.03.1959 - II ZR 98/57
Rechtsmittel
Diese Ausführungen sind zutreffend; sie stehen mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 103, 87 ff) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 5, 285 ff, 290 [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51]; BGHZ 26, 268 ff, 272) [BGH 23.01.1958 - II ZR 166/56] im Einklang.
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