Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 29.11.1978 | Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980

Rechtsprechung
   EuGH, 05.03.1980 - 243/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,994
EuGH, 05.03.1980 - 243/78 (https://dejure.org/1980,994)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.1980 - 243/78 (https://dejure.org/1980,994)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 1980 - 243/78 (https://dejure.org/1980,994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Simmenthal / Kommission

    NICHTIGKEITSKLAGE - RECHTSSCHUTZINTERESSE - IM LAUFE DES VERFAHRENS EINGETRETENE EREIGNISSE - UNBEGRÜNDETE KLAGE - WEITERBETREIBUNG DES VERFAHRENS - RECHTSMISSBRAUCH - ABWEISUNG

  • EU-Kommission

    Simmenthal / Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NICHTIGKEITSKLAGE - RECHTSSCHUTZINTERESSE - IM LAUFE DES VERFAHRENS EINGETRETENE EREIGNISSE - UNBEGRÜNDETE KLAGE - WEITERBETREIBUNG DES VERFAHRENS - RECHTSMISSBRAUCH - ABWEISUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2640
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.03.1980 - 243/78
    78/258/EWG gerichtete Klage, in deren Verlauf die Regierung der Italienischen Republik der Klägerin als Streithelferin beigetreten ist, hat zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1979 (Rechtssache 92/78) geführt.

    78/940/EWG - notfalls beschränkt auf die Ergebnisse der Ausschreibung Nr. It. P 4 - auszusetzen und der Kommission aufzugeben, die nationalen Behörden anzuweisen, die Erteilung der Einfuhrlizenzen bezüglich der zwischen den Zuschlagsempfängern und den Interventionsstellen abgeschlossenen Kaufverträge aufzuschieben, und die Anwendung der für 1979 geltenden besonderen Einfuhrregelung für Gefrierfleisch, das für die Verarbeitungsindustrie bestimmt ist, bis zur Verkündung des Endurteils in der Rechtssache 92/78 auszusetzen.

    Die Kommission überläßt es der Entscheidung des Gerichtshofes, die Klage zumindest insoweit als unzulässig abzuweisen, als mit ihr letzten Endes eine Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 begehrt wird.

    Zur Frage der Begründetheit bezieht sich die Kommission vollständig auf die in ihrer Klagebeantwortung in der Rechtssache 92/78 vorgetragenen Gründe.

    Die Kommission verweist auf das Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, in dem der Gerichtshof ein Interesse der Klägerin an der Aufhebung der angegriffenen Entscheidung anerkannt habe, "sei es, um eine angemessene Berichtigung ihrer Rechtssituation durch die Kommission zu erreichen, sei es, um die Kommission zu veranlassen, das Ausschreibungssystem für die Zukunft in geeigneter Weise zu ändern a) Zu dem zweiten Gesichtspunkt könne festgestellt werden, daß die Kommission den darin aufgestellten Forderungen dadurch nachgekommen sei, daß sie die Verordnungen Nrn. 1136, 1137 und 1138/79 erlassen habe.

    c) Die Klage sei in Wirklichkeit damals nur erhoben worden, um der von der Kommission in der Rechtssache 92/78 geltend gemachten Einrede der Unzulässigkeit, die mit einer Verspätungsrüge begründet worden sei, zu begegnen.

    78/940/EWG selbst als auch gegen die ihr zugrunde liegenden allgemeinen Anordnungen, insbesondere die Verordnungen (EWG) Nrn. 2900/77, 571/78 und 572/78, eine Reihe von Angriffsmitteln geltend gemacht, die großenteils mit denen übereinstimmen, die sie zur Begründung ihrer Klage in der Rechtssache 92/78 vorgebracht hat, in der das Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1979 ergangen ist.

    c) dieser Preis beruhe auf Vorschriften, die vom Gerichtshof im Urteil 92/78 großenteils für ungültig erklärt worden seien;.

    c) Die Kommission habe im Rahmen der Rechtssache 92/78 auf eine Frage des Gerichtshofes angegeben, daß der von den Interventionsstellen normalerweise für die Abgabe aus Lagerbeständen angewandte Preis 1 291 RE je t betrage; diese Angabe sei damals von der Klägerin nicht bestritten worden.

    3 Es ist daran zu erinnern, daß beim Gerichtshof ein Verfahren derselben Klägerin gegen die Entscheidung 78/253 der Kommission vom 15. Februar 1978 anhängig war, die für das erste Vierteljahr 1978 im Rahmen der aufgrund von Artikel 14 der Verordnung Nr. 805/68 vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (…ABl. Nr. L 148, S. 24) in der durch die Verordnung Nr. 425/77 vom 14. Februar 1977 (…Abl. L 61, S. 1) geänderten Fassung errichteten besonderen Verkaufsregelung erlassen worden war, und daß der Gerichtshof mit seinem Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Slg. S. 777) dem Antrag der Klägerin auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung stattgegeben hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-683/24

    Glücksspiel: Nach Ansicht von Generalanwalt Emiliou ist das …

    {FN:20} Vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1980, Simmenthal/Kommission (243/78, EU:C:1980:65, Rn. 11), vom 14. Februar 1989, Bossi/Kommission (…346/87, EU:C:1989:59, Rn. 31 bis 35), vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (…T-135/09, EU:T:2012:596, Rn. 108), und vom 10. Juli 2025, Chmieka (…C-99/24, EU:C:2025:563, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90

    Emerald Meats Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    (24) ° Siehe die Urteile vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32), vom 5. März 1980 in der Rechtssache 243/78 (Simmenthal II/Kommission, Slg. 1980, 593, Randnrn. 9 und 11) sowie vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79 (Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, Randnrn. 8 und 9).
  • EuGH, 19.10.1982 - 179/80

    Roquette Frères / Rat

    Im übrigen weise dieser Fall viele Ähnlichkeiten mit dem vom Gerichtshof in der Rechtssache 243/78 (Simmenthai/ Kommission, Slg. 1980, 593, Randnummer 9 der Entscheidungsgründe des Urteils) entschiedenen Fall auf, so daß eine Weiterbetreibung des Verfahrens als Rechtsmißbrauch angesehen werden könne (…a.a.O. Randnummer 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.1978 - 243/78 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1355
EuGH, 29.11.1978 - 243/78 R (https://dejure.org/1978,1355)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.1978 - 243/78 R (https://dejure.org/1978,1355)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 1978 - 243/78 R (https://dejure.org/1978,1355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980 - 243/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11110
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980 - 243/78 (https://dejure.org/1980,11110)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.01.1980 - 243/78 (https://dejure.org/1980,11110)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 243/78 (https://dejure.org/1980,11110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,11110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Simmenthal SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980 - 243/78
    Sie kamen ausführlich in dem Verfahren 92/78 (Simmenthai S.p.A./ Kommission, Urteil vom 6. März 1979, Slg. 1979, 777) zur Sprache, auf dessen Schlußanträge und dessen Urteil ich hiermit verweise.

    Noch während des Laufs des Verfahrens 92/78 - und damit komme ich zum vorliegenden Fall - fand aufgrund der seinerzeit noch nicht geänderten Regelung ein Ausschreibungsverfahren für das vierte Vierteljahr 1978 statt.

    vom 13. Januar 1978, S. 16 ff.), die schon in der Rechtssache 92/78 eine Rolle gespielt hat, und es war die "Ausschreibung Nr. ,1t.

    Dagegen rief sie dann am 3. November 1978 erneut den Gerichtshof an mit der bereits aus dem Verfahren 92/78 bekannten Begründung.

    Zur Begründung ihres Standpunktes bezieht sie sich auf das bereits erwähnte, zu einer gleichartigen, für das erste Vierteljahr 1978 getroffenen Entscheidung, ergangene Urteil in der Rechtssache 92/78.

    Eine Änderung des Koppelungssystems sei inzwischen erfolgt, es bestehe also kein Interesse daran, noch einmal einen Ausspruch des Gerichtshofs zu dem früheren System herbeizuführen, der nur mit dem im Verfahren 92/78 getroffenen identisch sein könnte.

    Dies folge einmal aus der am Ende des Urteils in der Rechtssache 92/78 sich findenden Feststellung, das Angebot der Klägerin müsse abgelehnt werden, wenn es unter dem Niveau liege, zu dem während der in Betracht kommenden Periode normalerweise Fleisch aus Interventionsbeständen abgegeben werde; zum anderen sei richtig, daß der normale Abgabepreis seinerzeit aufgrund der Verordnung Nr. 2836/77 1 291 RE/t betragen habe, während sich das klägerische Angebot auf 950 RE/t belaufen habe.

    Bei der Klageerhebung am 3. November 1978 war aber das Urteil in der Rechtssache 92/78, auf das die Kommission für ihre Ansicht entscheidend abgestellt hat, noch nicht erlassen.

    Das Verfahren 92/78 endete vielmehr erst mit der Entscheidung des Gerichtshofs vom 6. März 1979.

    Die Zulässigkeit der Klage muß also wie in der Rechtssache 92/78 bejaht werden, weil klar ist, daß die Klägerin von der angegriffenen Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen wurde - dazu kann ich im einzelnen auf meine Schlußanträge zu der Rechtssache 92/78 und das dazu ergangene Urteil verweisen -, und weil zu jener Zeit sicher ein Interesse an der Aufhebung der Entscheidung jedenfalls im Hinblick darauf bestand, daß danach gegebenenfalls eine angemessene Berichtigung der Rechtssituation durch die Kommission erreicht werden konnte.

    Ob in diesem Zusammenhang auch das schon im Verfahren 92/78 verfolgte Anliegen, die Kommission zu einer Änderung des Systems zu veranlassen, als relevant anzusehen ist, kann dabei offenbleiben.

    Zwar ist nicht zu leugnen, daß mit dem Erlaß des Urteils in der Rechtssache 92/78 feststand, daß die Kommission das besondere Einfuhrregime zu ändern hatte, daß also, namentlich weil davon ausgegangen werden kann, daß die Kommission ein Gerichtsurteil auch ausführt, in dieser Hinsicht kein Anlaß mehr bestand, abermals eine Feststellung des Gerichtshofs zu erwirken, die - bei gleicher Klagebegründung - nur mit der im Verfahren 92/78 getroffenen identisch sein konnte.

    Die Frage, ob'nach Erlaß des Urteils in der Rechtssache 92/78 vernünftigerweise Anlaß zur Klagerücknahme gegeben war und die Fortführung des Verfahrens danach mißbräuchlich erscheinen konnte, ist lediglich im Zusammenhang mit der Kostenentscheidung von Bedeutung.

    Wie ich schon eingangs erwähnt habe, beruht die im gegenwärtigen Verfahren angegriffene Entscheidung der Kommission "zur Festsetzung von Mindestpreisen für den Verkauf von entbeintem gefrorenem Rindfleisch durch die Interventionsstellen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2900/77 sowie zur Festsetzung der Mengen gefrorenem Rindfleisches zur Verarbeitung, die im vierten Vierteljahr 1978 zu Sonderbedingungen eingeführt werden dürfen", auf derselben Rechtsgrundlage wie die im Verfahren 92/78 angegriffene Entscheidung.

    Es bleibt also nichts anderes übrig, als wie im Verfahren 92/78 die Fehlerhaftigkeit dieser Rechtsgrundlage, zu der dieselben Angriffsmittel vorgetragen worden sind, festzustellen, und danach - im einzelnen darf ich mich auf das Urteil in der Rechtssache 92/78 beziehen -· steht auch fest, daß die darauf gestützte Entscheidung der Kommission vom 27. Oktober 1978 gleichermaßen für nichtig erklärt werden muß, freilich nur insoweit, als sie die Klägerin betrifft, also unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtswirkungen im übrigen.

    Ich muß danach noch auf das vorhin angedeutete, für die Kostenentscheidung wichtige Problem eingehen, ob die Klägerin nach Erlaß des Urteils in der Rechtssache 92/78 vom 6. März 1979 nicht zwingenden Anlaß hatte, auf die Fortsetzung des gegenwärtigen Verfahrens - es befand sich im schriftlichen Stadium vor Einreichung der Replik, die am 30. Juli 1979 einging - zu verzichten, was die Schlußfolgerung nahelegen könnte, sie habe der Kommission Verfahrenskosten "ohne angemessenen Grund oder böswillig verursacht" (Artikel 69 § 3 der Verfahrensordnung) und sei deshalb trotz Obsiegens zu ihrer Tragung zu verurteilen.

    Sie bezieht sich dafür auf den am Ende des Urteils 92/78 sich findenden Ausspruch, die Kommission habe die besondere Situation der Klägerin von neuem zu prüfen und bezüglich der Klägerin neu zu entscheiden.

    Es dürfe nämlich nicht übersehen werden, daß der Kommission im Urteil der Rechtssache 92/78 aufgegeben worden sei, die Lage der Klägerin unter Beachtung der Gründe des Urteils von.

    Was diesen die Auslegung des Urteils 92/78 betreffenden Streit angeht, so könnte man eigentlich mit der Kommission die Frage aufwerfen, ob er nicht korrekterweise in dem besonderen, dafür vorgesehenen Verfahren nach Artikel 102 der Verfahrensordnung auszutragen wäre.

    Allerdings muß man einräumen, daß dies kaum hätte Anlaß geben können, die jetzt zu behandelnde Klage noch während des Laufs des schriftlichen Verfahrens zurückzuziehen; allenfalls hätte man an eine Aussetzung des Verfahrens bis zum Erlaß einer das Urteil in der Rechtssache 92/78 interpretierenden Entscheidung denken können.

    Sofern man im vorliegenden Verfahren den aufgezeigten Auslegungsstreit entscheiden will, ist schon die Feststellung wichtig, daß das Urteil in der Rechtssache 92/78 zwar der Kommission die erneute Prüfung der Situation der Klägerin unter Beachtung der Entscheidungsgründe des Urteils aufgibt, daß aber die Entscheidung der Kommission nur in bezug auf die Klägerin aufgehoben wurde, im übrigen also unangetastet blieb.

    Außerdem darf nicht vergessen werden, daß am Ende des Urteils in der Rechtssache 92/78 nur von einer Überprüfung des Angebots der Klägerin gesprochen wird.

    Nicht zu übersehen ist ferner, daß in dem Urteil 92/78 einmal anerkannt wurde, daß zu Recht eine Ausschreibung, also eine Art Versteigerung zur Erzielung eines optimalen Ergebnisses, durchgeführt wurde, und daß zum anderen auch betont wurde, die Verarbeitungsindustrie werde mit Recht durch das Koppelungssystem an der Lösung der Probleme beteiligt, die mit dem Absatz des Rindfleischüberschusses verbunden sind.

    Dafür spricht im übrigen auch ein Indiz aus dem Verfahren 92/78.

    In Anbetracht von mancherlei Auslegungsgesichtspunkten, über die im gegenwärtigen Verfahren in bezug auf das Urteil in der Rechtssache 92/78 debattiert worden ist, würde ich allerdings meinen, daß wir es nicht mit einer derart offensichtlichen Interpretation zu tun haben, daß ein klägerisches Interesse an der Fortführung des Verfahrens vollständig verneint werden müßte, die weitere Betreibung des Verfahrens also als mißbräuchlich angesehen werden könnte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht