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   OLG München, 24.08.1981 - 25 W 1644/81   

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OLG München, 24.08.1981 - 25 W 1644/81 (https://dejure.org/1981,10210)
OLG München, Entscheidung vom 24.08.1981 - 25 W 1644/81 (https://dejure.org/1981,10210)
OLG München, Entscheidung vom 24. August 1981 - 25 W 1644/81 (https://dejure.org/1981,10210)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu

    Die Festsetzung von Zwangsgeld zur Erzwingung einer nicht vertretbaren Handlung bedarf - anders als die Festsetzung von Ordnungsgeld gemäß ZPO § 890 - keiner vorherigen Androhung (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. August 1981 - 25 W 1644/81, juris; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 888 Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2000 - 5 W 22/00

    Vollstreckung einer Verurteilung zu "geeigneten Maßnahmen"

    Das wird zwar in der Rechtslehre gelegentlich so gesehen (vgl. Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl. 1999, § 887 Rdn. 39) und findet eine gewisse Stütze in verschiedenen Erkenntnissen der Rechtsprechung (OLG Köln NJW-RR 1990 1087; OLG München OLGZ 82, 101; Senat, B. v. 30.6.1988 - 5 W 135/88 -).
  • OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88

    Anforderungen an die Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses;

    Zudem hat das Landgericht mit seiner die fehlenden Auskünfte nicht bezeichnenden Begründung dem Beklagten auch die Möglichkeit genommen, durch nachträgliche Erfüllung der Auskunftspflicht die Zwangsmittel abzuwenden (vgl. OLG München OLGZ 1982, 101, 102 und Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann § 888 ZPO Anm. 3 Bc, jeweils m.w.N.) und weitere Zwangsmittel nach Kenntnisnahme von dem, was das Gericht für erforderlich hält, zu vermeiden.

    Allerdings ist nach herrschender Meinung ein solches "Anhalten" des Schuldners nicht erforderlich (OLG Hamm a.a.O.; OLG München OLGZ 1982, 101; Zöller-Stöber § 888 Anm. 12; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann a.a.O.).

  • OLG Hamm, 26.09.1991 - 15 W 127/91

    Nachbar Ausländer

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  • OLG Köln, 02.03.1998 - 2 W 201/97

    Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds.

    Maßgeblich hierfür ist allein der Inhalt des Vollstreckungstitels, der erforderlichenfalls durch Auslegung der Entscheidungsformel unter Berücksichtigung der Gründe der im Erkenntnisverfahren ergangenen Entscheidung und gegebenenfalls auch der Gründe der sie bestätigenden oder modifizierenden Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen zu ermitteln ist (vgl.BayObLGZ 1988, 413; OLG München OLGZ 1982, 101; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 354; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl. 1998, § 888 Rn. 2; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl. 1996, § 888 Rn. 13; Zöller/Stöber, a. a. O., § 888 Rn. 11).
  • BayObLG, 22.12.1988 - BReg. 3 Z 157/88
    Hat der Titel einen vollstreckungsfähigen Inhalt, so darf er von den Vollstreckungsorganen weder geändert noch ergänzt werden (vgl. OLG München, OLGZ 1982, 101).
  • OLG München, 02.03.1990 - 5 W 952/90
    Das ist einhellige Rechtsprechung (KG NJW 1969, 57; OLG Stuttgart Justiz 1980, 415; OLG München OLGZ 1982, 101/102; OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 1578/1579 und FamRZ 1984, 716/717; OLG Hamm DGVZ 1977, 41/42 und NJW-RR 1987, 765/766; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 63/64; LAG Hamm DB 1977, 1271/1272).
  • OLG Köln, 03.10.1983 - 4 WF 210/83

    Anordnung auf Auszug aus der ehelichen Wohnung als Verpflichtung zur Räumung oder

    Andererseits ist die Aufnahme einer Strafandrohung in den Vollstreckungstitel unschädlich, da es bei einer Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ohnehin einer der Festsetzung vorangehenden Androhung nicht bedarf (OLG Köln MDR 1982, 589; OLG München OLGZ 1982, 101; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 41. Aufl. § 888 Anm. 2 C mwN), so daß die Festsetzung hier nicht etwa deshalb verweigert werden darf, weil die Androhung unzulässigerweise mit dem Erlaß des Vollstreckungstitels verbunden worden wäre.
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