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Rechtsprechung
   LG München I, 17.09.2021 - 25 O 12449/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37827
LG München I, 17.09.2021 - 25 O 12449/21 (https://dejure.org/2021,37827)
LG München I, Entscheidung vom 17.09.2021 - 25 O 12449/21 (https://dejure.org/2021,37827)
LG München I, Entscheidung vom 17. September 2021 - 25 O 12449/21 (https://dejure.org/2021,37827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wahlplakate mit Slogan "Hängt die Grünen!" vorläufig verboten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Plakate "Hängt die Grünen" einstweilen verboten - Plakate "Hängt die Grünen" einstweilen verboten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 266
  • DVBl 2021, 1453
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG München I, 17.09.2021 - 25 O 12449/21
    Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGH VersR 1997, 842, 843 m.w.N.; VersR 2004, 343, 344) (BGH…, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, Rn. 14, juris).

    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241 [248 f.]; BVerfGE 93, 266 [293 f.]).

    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591).

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …

    Auszug aus LG München I, 17.09.2021 - 25 O 12449/21
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 m.w.N.).

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (…vgl. Senatsurteile vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50 Rn. 12 m.w.N.; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21;… BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher …

    Auszug aus LG München I, 17.09.2021 - 25 O 12449/21
    Denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33; NJW 2013, 217, 218).

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (…vgl. Senatsurteile vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50 Rn. 12 m.w.N.;… vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33).

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